Wo Kann Man Medikamente Für Tiere Kaufen?

Wo Kann Man Medikamente Für Tiere Kaufen
Tierarzneimittel – Tierarzneimittel: Abgabe, Anwendung und Versandhandel Regelungen über die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln finden sich in den unmittelbar geltenden Vorschriften der sowie ergänzend dazu im Abschnitt 4 des, Sie richten sich vor allem an Apotheken, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhalterinnen und Tierhalter. Tierarzneimittel sind zur Heilung und Verhütung von Tierkrankheiten bestimmt © ellisia/stock.adobe.com Tierarzneimittel werden in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt, nach denen sie entweder freiverkäuflich oder apothekenpflichtig sind, d.h. frei im Einzelhandel oder nur in einer Apotheke oder einer tierärztlichen Hausapotheke erworben werden können.

Tierärztinnen und Tierärzte verfügen als Ausnahme vom Apothekenmonopol über das tierärztliche Dispensierrecht und dürfen in diesem Rahmen Tierarzneimittel (und in bestimmten Fällen auch Humanarzneimittel) an Tierhalterinnen und Tierhalter abgeben. Tierarzneimittel, die nur auf der Grundlage einer tierärztlichen Verschreibung an Tierhalterinnen und Tierhalter abgegeben werden dürfen, sind stets apothekenpflichtig.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter dürfen damit apothekenpflichtige Tierarzneimittel nur von einer öffentlichen Apotheke oder aus der Hausapotheke der behandelnden Tierärztin oder des behandelnden Tierarztes beziehen.

Kann man beim Tierarzt Medikamente kaufen?

Medikamente in der Tierklinik kaufen | AniCura Recklinghausen Tierärztliche Klinik für Kleintiere In der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) wird der Erwerb, die Herstellung und die Abgabe von Arzneimitteln (für Tiere) durch die Tierarztpraxis / Tierklinik geklärt und vorgegeben.

Sind Medikamente beim Tierarzt teurer?

Medikamente Sie wollten eigentlich nur “ein” Medikament kaufen?Und Sie sind nicht (noch nicht) Kunde in der Praxis?Dann geht das leider ohne die Vorstellung des tierischen Patienten in der Tierarztpraxis nicht. Warum? Weil es uns von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist.

So regelt die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV, 1996) den Umgang, also den Erwerb, die Herstellung und die Abgabe von Arzneimitteln durch die Tierarztpraxis. Danach ist es uns Tierärzten erlaubt, eine sogenannte tierärztliche Hausapotheke zu führen, wodurch der Umgang mit Medikamenten erst möglich wird.

Jedoch hat der Gesetzgeber uns Tierärzten auch gewisse Beschränkungen auferlegt, z.B. nun gerade in der Frage des Arzneimittelverkaufs. Dieser darf laut Gesetz nur in Zusammenhang mit der tierärztlichen Behandlung erfolgen, unabhängig davon, ob die Arzneimittel verschreibungspflichtig oder rezeptfrei sind.

Darin besteht ein großer Unterschied zur normalen Apotheke. Diese darf zumindest nichtverschreibungpflichtige Arzneimittel (rezeptfreie), auch Tierarzneimittel, verkaufen. Ob das aber für Sie vorteilhaft wäre, klären wir später.Sind Sie als Tierhalter mit Ihrem Tier nun Patient in der Praxis, können Sie ein Medikament z.B.

ein Flohmittel oder die “Herzpille” auch ohne erneute Vorstellung des Tieres erwerben, wenn ein Zusammenhang zur letzten Behandlung gegeben ist, d.h., wenn diese nicht ewige Zeiten zurückliegt bzw. der Gesundheitsstatus Ihres Tieres bekannt ist. Mal ganz abgesehen davon, dass der Gesetzgeber das so will, macht die Vorstellung des Patienten in der Praxis aber auch Sinn.

  • Denn oft wird die Erkrankung vom Tierbesitzer nicht richtig eingeschätzt.
  • Was ist, wenn Sie z.B.
  • Nur ein Flohmittel kaufen würden und das Tier hätte aber Milben? Was, wenn Sie eine Entwurmung kaufen würden, die nur Rundwürmer abdeckt und dann waren es aber Bandwürmer? Noch schlimmer ist, wenn ein eitriges Auge vermeintlich als Bindehautentzündung nur mit Augentropfen behandelt würde und es wäre in Wirklichkeit eine Zahnfistel die Ursache! Da genau liegt das Problem, wenn Sie nur ein Medikament nach gut dünken gekauft hätten oder in die “Menschen”-Apotheke gegangen wären.

Warum lieber nicht in die “Menschen”-Apotheke gehen? Bei nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln könnten Sie diese in der Apotheke kaufen. Jedoch sollten Sie wissen, dass Apotheken nur mit einem Bruchteil der Tierarzneimittel beliefert, die oft auch noch teurer sind als in der Tierarztpraxis (siehe weiter hinten).

  1. Wichtiger jedoch ist der Umstand, dass Apotheker in keinster Weise für Tierarzneimittel ausgebildet sind.
  2. Im Studium der Apotheker kommen Tiere nämlich überhaupt nicht vor.D.h.
  3. Eine fachkompetente Beratung zur Anwendung des Präparates kann nicht erfolgen und schon gar nicht in Bezug auf Nebenwirkungen.

Oft führen falsche Dosierungen oder gar falsche Medikamente (z.B. eine Entwurmung gegen Rundwürmer tötet eben keine Bandwürmer ab!) nicht nur zu keiner Besserung, sondern durch den Zeitverzug sogar zu einer Verschlechterung des tierischen Befindens. Verschreibungspflichtige Medikamente darf der Apotheker Ihnen nicht frei verkaufen.

Dafür braucht er nämlich ein Rezept vom Tierarzt. Gibt er das Medikament ohne Rezept ab, macht auch er sich strafbar. Um ein Rezept zu bekommen, muss der Tierbesitzer nun wiederum sein Tier in der Praxis vorstellen oder dort Kunde sein. Dann kann er auch gleich das Medikament dort kaufen, hat unter Umständen eine viel größere Auswahl und wird fachkompetent beraten.

Denn wir Tierärzte haben in unserem Studium etwas gelernt über besondere Wirkungsweisen von Arzneimitteln bei verschiedenen Tierarten über spezielle Dosisansprüche sowohl der einzelnen Tierarten als auch noch der unterschiedlichen Altersstufen. Außerdem sind wir Tierärzte informiert über Rückstände von Medikamenten bei Tieren, die zum Verzehr dienen.

  1. Normale Apotheker wissen von all diesen Problemen nichts.
  2. Sie lernen in ihrem Studium nur etwas über eine einzige Spezies, nämlich den Menschen.
  3. Wenn es also um Fragen zu einem Medikament geht, was am Tier zum Einsatz kommen soll, gibt es nur eine Antwort: “Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie besser Ihre/n Tierarzt/Tierärztin und nicht Ihren Apotheker!” Warum nicht einfach “Menschen”-Medikamente verwenden? Für viele Erkrankungen der unterschiedlichsten Tierarten gibt es spezielle Tierarznei-mittel.

Das muss so sein, weil es z.B. Erkrankungen bei Tieren gibt, die beim Menschen nicht vorkommen. Bestimmte Medikamente werden von manchen Tierarten überhaupt nicht vertragen und können sogar tödlich sein (z.B. Penicillin bei Vögeln). Außerdem werden einige Wirkstoffe ganz anders dosiert als beim Menschen.

Ferner muss bei Tieren, die dem Verzehr dienen, Rückstandsfreiheit gewährleistet sein. In bestimmten Ausnahmefällen dürfen auch bei Tieren Menschenmedikamente zum Einsatz kommen. Der Gesetzgeber regelt auch hier mit Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG, 2003), nicht nur die Anwendung von Humanarzneimitteln, also “Menschen-“Medikamenten, sondern auch von Tierarzneimitteln.

Danach müssen wir Tierärzte Tierarzneimittel verwenden, wenn es sie gibt. Erst wenn kein Tierarzneimittel für einen bestimmten Zweck erhältlich ist, darf auf Humanarzneimittel zurückgegriffen werden (Therapienotstand). Nur der Umstand, dass ein Menschenmedikament billiger wäre als das vergleichbare Tierpräparat, erklärt keinen Therapienotstand.

  • Das bedeutet, wir Tierärzte dürfen das billigere Humanpräparat nicht verwenden oder verschreiben, wenn ein gleichwertiges Tierarzneimittel in Deutschland zur Verfügung steht.
  • Dies mag ärgerlich und unlogisch erscheinen, aber Gesetz ist nun mal Gesetz, auch wenn es uns nicht gefällt.
  • Also haben sich Tierärzte, Tierbesitzer und Apotheker daran zu halten.

Schließlich fahren Sie auch nicht über eine rote Ampel, wenn die Straße frei erscheint und keine Polizei da steht, oder? Welche Medikamente erhält man nun in der Tierarztpraxis? Das sind alle Tierarzneimittel von den nichtverschreibungspflichtigen wie z.B.

  • Bestimmten Vitaminpräparaten bis zu verschreibungspflichtigen wie z.B.
  • Die meisten Parasitenmittel, Herztabletten, Antibiotika etc.
  • Außerdem hat die Tierarztpraxis auch die meisten der Humanarzneimittel, die entsprechend dem Therapienotstand zu verwenden sind, vorrätig.
  • In wenigen Ausnahmefällen ist es für Tierärzte nicht möglich, das entsprechende Menschenmedikament über den Großhandel zu beziehen.

Dann und nur dann erhalten Sie ein Rezept für die Menschenapotheke. Arzneimittel habe Ihren Preis! Tierarzneimittel sind oft teurer als vergleichbare Humanarzneimittel. Das liegt daran, dass auch für ein Tierarzneimittel ein großer (teurer) Forschungsaufwand nötig ist, bevor es zugelassen werden kann.

  • Die Bestimmungen für die Zulassung eines Tierarzneimittels sind die gleichen wie für “Menschen”-Arzneimittel.
  • Der Absatzmarkt für die Tierarzneimittel ist aber wesentlich kleiner als für Menschenmedikamente.
  • Daher müssen Tierarzneimittel zwangsläufig teurer sein.Für die Berechnung des Verkaufspreises gibt es wiederum gesetzliche Bestimmungen – die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV, 2004).

Diese legt sowohl für Apotheker als auch für Tierärzte fest, wieviel Zuschläge bei verschreibungspflichtigen Medikamenten auf die Einkaufspreise erhoben werden müssen. Nichtverschreibungspflichtige Fertigarzneien unterliegen nicht der Preisbindung.In Apotheken sind Tierarzneimittel oft teurer als in der Tierarztpraxis, weil sie nicht vorrätig sind, sondern als Einzelmittel extra bestellt werden müssen und nicht wie von uns Tierärzten in größeren Mengen vom Großhandel abgenommen werden.

Wie viel kosten Medikamente für Hunde?

Tierarztkosten beim Hund im Überblick Hunde machen uns Menschen glücklich: Sie sind immer für einen da, wachen stets an unserer Seite und wedeln vor Freude mit ihrem Schwanz, wenn der Hundehalter wieder nach Hause kommt. Nicht ohne Grund gilt der Hund als der beste Freund des Menschen. Für viele Hundebesitzer sind die Vierbeiner ein vollwertiges Familienmitglied. Doch bevor man sich einen Hund anschafft, sollte man vorab nicht nur den erheblichen Zeitaufwand, den die Haltung eines Hundes mit sich bringt, sondern auch die nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten im Blick haben. Neben Futter, Hundesteuer, Hundehaftpflichtversicherung, Leine und Co.

können auch Tierarztrechnungen, etwa für Untersuchungen zur Vorsorge, bei Notfällen oder Erkrankungen, oder für Impfungen erheblich zu Buche schlagen. Ist der Vierbeiner krank, leiden die Hundehalter mit ihrem Tier. Aber während die Tierärzte über neue Verfahren der Diagnostik und Therapie immer bessere Behandlungen ermöglichen können, sorgen sich viele Besitzer um die möglichen hohen Tierarztkosten beim Hund.

Eine kann solche Kosten auffangen und die möglichen finanziellen Risiken einer Hundehaltung kalkulierbar machen. Erfahren Sie, wie genau die Tierarztkosten berechnet werden und welche Kosten konkret für den Tierarztbesuch für Untersuchungen und Behandlungen auf Sie zukommen können.

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Allerdings hat jeder Tierarzt die Möglichkeit, selbst die individuellen Kosten festzulegen. Tierärzte können einen einfachen, zweifachen oder dreifachen Satz für die Behandlung der Tiere in Rechnung stellen. Deshalb gibt es für die Tierarztkosten beim Hund keine fest kalkulierbaren Festpreise,

Komplikationen während der Untersuchung und Behandlung Gestresstes bzw. aggressives Tier, das durch mehrere Mitarbeiter festgehalten werden muss Ausstattung der Praxis Praxismiete Behandlungen außerhalb der Sprechzeiten (Wochenende, Feiertag, nachts) Bei einem Hausbesuch fällt zusätzlich ein Aufschlag für Wegegeld an

Je nach Leistungsumfang kann der Tierarzt bei Grundleistungen, speziellen Untersuchungen und Bescheinigungen einen Aufschlag berechnen. Die Tierarztkosten beim Hund sind in einer Liste festgelegt. Zu den Grundleistungen bei den Tierarztkosten für Hunde gehören Standardleistungen wie etwa Beratungsgespräche, allgemeine Untersuchungen oder die stationäre Unterbringung des Haustiers nach einem kleineren Eingriff durch den Tierarzt. Während sich die Standardleistung vom Tierarzt bei der routinemäßigen Untersuchung des Tieres immer auf der Rechnung befinden, kommen weitere Leistungen noch obendrauf, sobald zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen nötig sind. Bei weiterführender Diagnostik können die Tierarztkosten beim Hund dann noch deutlich höher ausfallen.

Kommt es beispielsweise zu einem Befall von oder der mehr, ist eine Behandlung beim Tierarzt nötig. Auch eine gefährliche sollte schnellstmöglich in einer Tierarztpraxis versorgt werden. Den Satz für die jeweilige Leistung darf der Tierarzt selbst von Fall zu Fall bestimmen. So können zum Beispiel die Tierarztkosten, wenn der Hund geröntgt werden muss, laut Gebührenordnung zwischen 36,57 Euro bis zu 109,71 Euro liegen.

Auf weitere Tierarztkosten beim Hund müssen sich Hundehalter bei Bescheinigungen und Gutachten vorbereiten. Hierzu zählen Impfungen oder die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln, Die Kosten für die Injektion einer Impfung können je nach Satz zwischen 11,50 Euro und 34,50 Euro variieren.

Für die Behandlungskosten bei der Eingabe von Medikamenten zahlt der Besitzer zwischen 4,13 Euro und 12,39 Euro. Um den eigenen Geldbeutel vor hohen Behandlungskosten zu schonen, können Hundehalter eine Versicherung für ihren Vierbeiner abschließen. Ist das Tier erkrankt oder verletzt, müssen Sie sich in dieser schweren Zeit zumindest keine Sorgen um die Tierarztkosten machen.

Die Hundekrankenversicherung von Helvetia sichert die Gesundheit Ihres Haustiers ab. Sie übernimmt die Tierarztkosten für Hunde bis zum 4-fachen GOT-Satz bei Inanspruchnahme des Notdienstes, bis zum 3-fachen Satz mit schriftlicher Begründung des Tierarztes und in anderen Fällen bis zum 2-fachen Satz. Eine Rechnung über die Tierarztkosten, die durch die Untersuchung oder die Behandlung beim Hund entstanden sind, erhalten Hundehalter in der Regel immer. Laut der Bundestierärztekammer muss eine Tierarztrechnung für den Tierarztbesuch eines Haustiers folgende Behandlungskosten und Angaben enthalten: • Datum der Behandlung • Tierart • Diagnose • Übersicht über die berechneten Leistungen • Rechnungsbetrag • Umsatzsteuer • Ausgaben für Medikamente und verbrauchtes Material • Fahrtkosten (bei Hausbesuchen) Insbesondere Operationen können bei allen Haustieren sehr kostenintensiv sein,

Eine OP beim Hund lässt die Kosten in der Tierarztrechnung schnell in die Höhe klettern, denn sie zählt zu den teuersten Behandlungen. Die Tierarztkosten für Hunde können sowohl bei Notfall-Operationen als auch bei notwendigen operativen Eingriffen bei Erkrankungen oder Frakturbehandlungen oftmals einen vierstelligen Betrag betragen.

Hinzu kommen noch Vor- und Nachbehandlungen sowie die Kosten für mögliche Komplikationen während des Eingriffs. Bei einem Tumor, einer gefährliche Magendrehung, dem Ziehen von Zähnen oder der Versorgung eines schmerzhaften Kreuzbandriss sind in der Regel Operationen notwendig, die den Hundehalter mit enormen Kosten konfrontieren können.

Mit einer Versicherung von Helvetia können sich Hundehalter ganz auf die Genesung ihres geliebten Tieres konzentrieren – ohne auf die Behandlungskosten achten zu müssen. Alle nötigen OPs deckt die Hundekrankenversicherung bis zur Jahreshöchstsumme ab. Selbst die Kosten einer operativen Kastration werden im Komfort-Tarif anteilig übernommen.

Ihr geliebter Vierbeiner benötigt eine Operation und Sie sind besorgt wegen der entstehenden Kosten? Mit der Helvetia Hundekrankenversicherung wäre die tierärztliche Versorgung Ihres Hundes jederzeit gewährleistet. Mit diesen Behandlungskosten können Besitzer rechnen:

Allgemeine Untersuchung: 23,62 Euro bis 70,86 Euro Impfung: 11,50 Euro bis 34,50 Euro (nur Injektion, ohne Beratung und Voruntersuchung) : 3 bis 20 Euro je nach Präparat und Größe des Hundes

Die Tierarztkosten für einen Hund pro Jahr sind nicht zu unterschätzen. Die Vierbeiner sollten jährlich einen Gesundheitscheck beim Tierarzt absolvieren. Außerdem brauchen Hunde regelmäßig Impfungen und Wurmkuren, um möglichen Krankheiten vorzubeugen.

Auch diese jährlichen Tierarztkosten beim Hund sollten in den Gesamtkosten für den Vierbeiner bedacht werden. Die jährlichen Tierarztkosten beim Hund betragen zwischen 100 und 200 Euro, das sind runtergerechnet acht bis 17 Euro im Monat. Ohne den Schutz der Helvetia Hundekrankenversicherung müssen Hundehalter die Leistungen beim Tierarztbesuch für diese Fälle komplett aus eigener Tasche bezahlen.

Zusätzlich können unvorhersehbare Kosten für die Behandlung von Zahnstein beim Hund, plötzliche Verletzungen oder für eine Kastration entstehen. Damit es dem geliebten Haustier immer gut geht, sind regelmäßige Tierarztbesuche nötig. Um schweren Erkrankungen vorzubeugen gilt auch hier der Sarz „Je früher desto besser”.

Aber Tierarztkosten beim Hund können für den Hundehalter im Jahr eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Kosten für Impfungen, Bescheinigungen, Diagnostik, Gutachten und teure Operationen können Sie deshalb mit der Hundekrankenversicherung von Helvetia abdecken. Je nach Tarif werden Behandlungskosten hierbei nicht nur für Standardleistungen übernommen, sondern ebenso für Leistungen bei Krankheiten und Notfällen wie Frakturbehandlungen.

Der jährliche Check-up, Wurmkuren für Welpen, Impfungen, Blutuntersuchungen, kostenintensive OPs oder Vor- und Nachsorgeuntersuchungen – die Helvetia Hundekrankenversicherung gibt Ihnen finanziellen Spielraum. So können Sie sich im Alltag oder Krankheitsfall bei anfallenden Tierarztrechnungen immer auf die Versicherung verlassen und sich um das Wichtigste kümmern: Ihren Vierbeiner.

Was kostet ein Rezept vom Tierarzt?

Die Vorteile für den Tierbesitzer – Vor allem sparen Sie Zeit und Geld. Ihr Tierarzt hat die für die Behandlung Ihres Tieres nötigen Medikamente in seiner Hausapotheke vorrätig und kann Sie Ihnen direkt nach der Untersuchung Ihres Tieres und seiner Diagnosestellung mitgeben.

Wie viel kosten Medikamente für Katzen?

Kosten für Eingriffe, die bei Katzen oft nötig sind – Haben Sie eine Freigänger-Katze, sind oft weitere tierärztliche Eingriffe erforderlich, etwa eine Kastration oder die Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip, Aber auch für Wohnungskatzen und für Sie als Katzenhalter:in können diese kleinen OPs von Nutzen sein.

Leistung 1-facher Satz 2-facher Satz 3-facher Satz
Kastration Kater 19,24 Euro 38,48 Euro 57,72 Euro
Kastration Katze 57,72 Euro 115,44 Euro 173,16 Euro
Implantation eines Mikrochips (Chippen der Katze) 6,41 Euro 12,82 Euro 19,23 Euro
Narkose (Injektion) 19,24 Euro 38,48 Euro 57,72 Euro
Injektion 5,77 Euro 11,54 Euro 17,31 Euro
Wund­behandlung (Haut) 6,41 Euro 12,82 Euro 19,23 Euro
Einschläfern durch Injektion 19,24 Euro 38,48 Euro 57,72 Euro

Hinweis: Manche kennen aus dem Umfeld traurige Geschichten, dass sich manche:r Tierbesitzer:in schweren Herzens dazu entschließen musste, ihre erkrankte Samtpfote einschläfern zu lassen, weil die Kosten für die nötige Behandlung zu hoch waren. So weit muss es nicht kommen, wenn Sie rechtzeitig mit einer Katzenkrankenversicherung vorsorgen.

Sie zahlen einen monatlichen Beitrag ab etwa 13 Euro, die Versicherung übernimmt dafür die Kosten für nötige medizinische Behandlungen und Operationen, Ein kann sich für Sie und natürlich für Ihren Vierbeiner lohnen. Neugierige Katzen spielen und raufen gern. Vor allem freilaufende Katzen haben ein hohes Verletzungsrisiko, auch durch Unfälle.

Doch auch aktive Wohnungskatzen können sich verletzen und brauchen ärztliche Hilfe. Hinzu kommt die Infektionsgefahr : Viren, Würmer und andere Parasiten haben es auf den Organismus Ihrer Katze abgesehen. Stubentiger sind davor ebenfalls nicht zu einhundert Prozent geschützt.

Wann rezeptfrei?

Beispiel rezeptfrei: Paracetamol – Tabletten mit Paracetamol wirken gegen Schmerzen und Fieber. Wenn in der Packung insgesamt nicht mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind, was 20 Tabletten mit jeweils einem halben Gramm (500 Milligramm) entspricht, benötigen Sie kein Rezept,

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Ist Paracetamol frei verkäuflich?

Patienteninformation für “Paracetamol” 1.Was ist “Paracetamol” und wofür wird es angewendet? 1.1.Welche Eigenschaften hat das Arzneimittel? “Paracetamol” enthält den Wirkstoff Paracetamol, ein Arzneimittel aus der Gruppe der sogenannten Analgetika (schmerzstillende Mittel) und Antipyretika (fiebersenkende Mittel). Der schmerzstillende und fiebersenkende Wirkungsmechanismus von Paracetamol ist nicht eindeutig geklärt. Eine zentrale und periphere Wirkung ist wahrscheinlich. Nachgewiesen ist eine ausgeprägte Hemmung der zerebralen Prostaglandinsynthese, während die periphere Prostaglandinsynthese nur schwach gehemmt wird. Prostaglandine sind körpereigene Stoffe, die infolge von Entzündungszuständen im Körper entstehen und Schmerz verursachen. Ferner hemmt Paracetamol den Effekt endogener Pyrogene auf das hypothalamische Temperaturregulationszentrum im Gehirn. Endogene Pyrogene sind körpereigene, fiebertreibende Stoffe. Paracetamol ist verschreibungspflichtig mit folgenden Ausnahmen: – Präparate zum Einnehmen, die zur Behandlung von leichten oder mäßig starken Schmerzen und/oder Fieber zugelassen sind und nicht mehr als 10 g Paracetamol pro Packung enthalten, z.B.20 Tabletten zu 500 mg Paracetamol. – Präparate zur rektalen Anwendung. Diese von der Verschreibungspflicht ausgenommenen Präparate können rezeptfrei in der Apotheke erworben werden.1.2.Welche Wirkstärken und Darreichungsformen gibt es? Paracetamol gibt es üblicherweise als – Lösung/Sirup/Suspension mit 40, 50 mg oder 100 mg Paracetamol/1 ml (1 Messlöffel enthält in der Regel 5 ml), – Tablette/Brausetablette/Kapsel mit 500 oder 1 000 mg Paracetamol, – Granulat zum Einnehmen ohne Wasser mit 250, 500 oder 1 000 mg Paracetamol, – Zäpfchen mit 75, 125, 250, 500, 1 000 mg Paracetamol, – Pulver zur Herstellung von Lösungen oder Heißgetränken mit 500 mg oder 600 mg Paracetamol. Ihr Arzt legt fest oder Ihr Apotheker berät Sie, welche Wirkstärke und Darreichungsform für Ihre Behandlung geeignet sind. Ihr Arzt legt fest oder Ihr Apotheker berät Sie, welche Wirkstärke und Darreichungsform für Ihre Behandlung geeignet sind.1.3.Paracetamol wird angewendet zur symptomatischen Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen (z.B. Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Regelschmerzen) und/oder von Fieber.2.Was müssen Sie vor der Anwendung von “Paracetamol” beachten? 2.1.”Paracetamol” darf nicht angewendet werden, – wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber Paracetamol oder einem der sonstigen Bestandteile von “Paracetamol”sind. – wenn Sie an einer schweren Beeinträchtigung der Leberfunktion leiden.2.2.Besondere Vorsicht bei der Anwendung von “Paracetamol” ist erforderlich Wenden Sie “Paracetamol” erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt an, – wenn Sie chronisch alkoholkrank sind, – wenn Sie an einer Beeinträchtigung der Leberfunktion leiden (Leberentzündung, Gilbert-Syndrom), – bei vorgeschädigter Niere. Wenn sich Ihre Symptome verschlimmern oder nach 3 Tagen keine Besserung eintritt oder bei hohem Fieber, müssen Sie einen Arzt aufsuchen. Um das Risiko einer Überdosierung zu verhindern, sollte sichergestellt werden, dass andere Arzneimittel, die gleichzeitig angewendet werden, kein Paracetamol enthalten. Bei längerem hoch dosiertem, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch von Schmerzmitteln können Kopfschmerzen auftreten, die nicht durch erhöhte Dosen des Arzneimittels behandelt werden dürfen. Ganz allgemein kann die gewohnheitsmäßige Anwendung von Schmerzmitteln, insbesondere bei Kombination mehrerer schmerzstillender Wirkstoffe, zur dauerhaften Nierenschädigung mit dem Risiko eines Nierenversagens (Analgetika-Nephropathie) führen. Bei abruptem Absetzen nach längerem hoch dosiertem, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch von Schmerzmitteln können Kopfschmerzen sowie Müdigkeit, Muskelschmerzen, Nervosität und vegetative Symptome auftreten. Die Absetzs-Symptomatik klingt innerhalb weniger Tage ab. Bis dahin soll die WiederAnwendung von Schmerzmitteln unterbleiben, und die erneute Anwendung soll nicht ohne ärztlichen Rat erfolgen. “Paracetamol” sollte nicht ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat längere Zeit oder in höheren Dosen angewendet werden.2.2.a) Kinder Bitte beachten Sie die Hinweise im Abschnitt 3. zur Dosierung.2.2.b) Ältere Patienten Es sind keine speziellen Vorkehrungen notwendig.2.2.c) Schwangerschaft “Paracetamol” sollte nur nach strenger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses während der Schwangerschaft angewendet werden. Sie sollten “Paracetamol” während der Schwangerschaft nicht über längere Zeit, in hohen Dosen oder in Kombination mit anderen Arzneimitteln anwenden, da die Sicherheit der Anwendung für diese Fälle nicht belegt ist.2.2.d) Stillzeit Paracetamol geht in die Muttermilch über. Da nachteilige Folgen für den Säugling bisher nicht bekannt geworden sind, wird eine Unterbrechung des Stillens in der Regel nicht erforderlich sein.2.2.e) Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen “Paracetamol” hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen. Trotzdem ist nach Anwendung eines Schmerzmittels immer Vorsicht geboten.2.3.Welche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind zu beachten? Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor Kurzem angewendet/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Wechselwirkungen sind möglich mit – Arzneimitteln gegen Gicht wie Probenecid: Bei gleichzeitiger Anwendung von Probenecid sollte die Dosis von “Paracetamol” verringert werden, da der Abbau von “Paracetamol” verlangsamt sein kann; – Schlafmitteln wie Phenobarbital, – Mittel gegen Epilepsie wie Phenytoin, Carbamazpin, – Mittel gegen Tuberkulose (Rifampicin), – andere möglicherweise die Leber schädigende Arzneimittel. Unter Umständen kann es bei gleichzeitiger Anwendung mit “Paracetamol” zu Leberschäden kommen. – Mittel gegen Übelkeit (Metoclopramid und Domperidon) können eine Beschleunigung der Aufnahme und des Wirkungseintritts von “Paracetamol” bewirken; – Mittel zur Senkung erhöhter Blutfettwerte (Cholestyramin) können die Aufnahme und damit die Wirksamkeit von “Paracetamol” verringern; – Arzneimittel bei HIV-Infektionen (Zidovudin). Die Neigung zur Verminderung weißer Blutkörperchen (Neutropenie) wird verstärkt. “Paracetamol” soll daher nur nach ärztlichem Anraten gleichzeitig mit Zidovudin angewendet werden. Auswirkungen der Anwendung von “Paracetamol” auf Laboruntersuchungen: Die Harnsäurebestimmung, sowie die Blutzuckerbestimmung können beeinflusst werden.2.4.Woran ist bei Anwendung von “Paracetamol” zusammen mit Nahrungs- und Genussmitteln und Getränken zu denken? “Paracetamol” darf nicht zusammen mit Alkohol angewendet oder verabreicht werden, da das Risiko einer Leberschädigung insbesondere bei hoher Dosis erhöht ist.3.Wie ist “Paracetamol” anzuwenden? Wenden Sie “Paracetamol” immer genau nach der Anweisung des Arztes oder entsprechend der Packungsbeilage an. Bitte fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.3.1.Art und Dauer der Anwendung 3.1.a) Tabletten/Kapseln werden unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit angewendet.3.1.b) Brausetabletten/Granulat werden in Flüssigkeit (zum Beispiel in einem Glas Wasser) aufgelöst.3.1.c) Lösung/Sirup/Suspension Die Flasche muss vor dem Gebrauch kräftig geschüttelt werden. Zur genauen Dosierung liegt der Packung in der Regel ein Messlöffel zu 5 ml bei.3.1.d) Zäpfchen werden möglichst nach dem Stuhlgang tief in den After eingeführt. Zur Verbesserung der Gleitfähigkeit eventuell Zäpfchen in der Hand erwärmen oder kurz in warmes Wasser tauchen.3.1.e) Pulver für Lösungen oder Heißgetränke werden mit (heißem) Wasser versetzt, gut umgerührt und sofort getrunken. Dauer der Anwendung: Wenden Sie Paracetamol ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat nicht länger als 3 Tage an.3.2.Übliche Dosierung Paracetamol wird in Abhängigkeit von Körpergewicht bzw. Alter dosiert, in der Regel mit 10 bis 15 mg/kg KG (Körpergewicht) als Einzel-Dosis, bis maximal 60 mg/kg KG als Tagesgesamt-Dosis. Das jeweilige Dosierungsintervall richtet sich nach der Symptomatik und der maximalen Tagesgesamt-Dosis. Es sollte 6 Stunden nicht unterschreiten. Bei Beschwerden, die länger als 3 Tage anhalten, sollte ein Arzt aufgesucht werden.3.2.a) Lösung/Sirup/Suspension mit 200 mg Paracetamol/5 ml (1 Messlöffel enthält in der Regel 5 ml) Körpergewicht 7 kg bis 9 kg, Kinder: 6 bis 12 Monate: 1/2 Messlöffel (entsprechend 100 mg Paracetamol) bis zu 4-mal täglich (entsprechend bis 400 mg Paracetamol) Körpergewicht 10 kg bis 12 kg, Kinder: 1 bis 2 Jahre: 3/4 Messlöffel (entsprechend 150 mg Paracetamol) bis zu 4-mal täglich (entsprechend bis 600 mg Paracetamol) Körpergewicht 13 kg bis 18 kg, Kinder: 2 bis 5 Jahre: 1 Messlöffel (entsprechend 200 mg Paracetamol) bis zu 4-mal täglich (entsprechend bis 800 mg Paracetamol) Körpergewicht 19 kg bis 25 kg, Kinder: 5 bis 8 Jahre: 1 1/2 Messlöffel (entsprechend 300 mg Paracetamol) bis zu 4-mal täglich (entsprechend bis 1200 mg Paracetamol) Körpergewicht 26 kg bis 32 kg, Kinder: 8 bis 11 Jahre: 2 Messlöffel (entsprechend 400 mg Paracetamol) bis zu 4-mal täglich (entsprechend bis 1600 mg Paracetamol) Körpergewicht 33 kg bis 43 kg, Kinder: 11 bis 12 Jahre: 2 1/2 Messlöffel (entsprechend 500 mg Paracetamol) bis zu 4-mal täglich (entsprechend bis 2 000 mg Paracetamol) 3.2.b) Für Tabletten/Brausetabletten 500 mg, die teilbar sind Körpergewicht 17 kg bis 25 kg, Kinder: 4 bis 8 Jahre: 1/2 Tablette (entsprechend 250 mg Paracetamol) bis zu 4-mal täglich (entsprechend 1 000 mg Paracetamol) Körpergewicht 26 kg bis 32 kg, Kinder 8 bis 11 Jahre: 1/2 Tablette (entsprechend 250 mg Paracetamol) bis zu 4-mal täglich (entsprechend 1 000 mg Paracetamol); in Ausnahmefällen können bis zu 6 halbe Tabletten täglich, in einem Dosierungsintervall von mindestens 4 Stunden angewendet werden, d.h. bis zu 1500 mg Paracetamol täglich. Körpergewicht 33 kg bis 43 kg, Kinder 11 bis 12 Jahre: 1 Tablette (entsprechend 500 mg Paracetamol) bis zu 4-mal täglich (entsprechend 2 000 mg Paracetamol) Körpergewicht ab 43 kg, Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre und Erwachsene: 1 bis 2 Tabletten (entsprechend 500 bis 1 000 mg Paracetamol) bis zu 4-mal täglich (entsprechend 4 000 mg Paracetamol) 3.2.c) Brausetabletten 1 000 mg Erwachsene: Einzel-Dosis: 1 Brausetablette (entsprechend 1 000 mg Paracetamol). Max. Tages-Dosis (24 Std.): 4 Brausetabletten (entsprechend 4 000 mg Paracetamol).3.2.d) Zäpfchen 75 mg / 125 mg / 250 mg / 500 mg / 1 000 mg Körpergewicht 3 bis 4kg, jünger als 3 Monate: 1 Zäpfchen (75 mg Paracetamol), alle 8 bis 12 Stunden, d.h. maximal 2 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 150 mg Paracetamol) Körpergewicht 4 bis 5kg, jünger als 3 Monate: 1 Zäpfchen (75 mg Paracetamol), alle 6 bis 8 Stunden, d.h. maximal 3 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 225 mg Paracetamol) Körpergewicht 4 bis 5kg, älter als 3 Monate: 1 Zäpfchen (75 mg Paracetamol), alle 6 bis 8 Stunden, d.h. maximal 3 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 225 mg Paracetamol) Körpergewicht 5-6kg, älter als 3 Monate: 1 Zäpfchen (75 mg Paracetamol), alle 6 Stunden, d.h. maximal 4 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 300 mg Paracetamol) Körpergewicht 7-8kg, 6 Monate bis 9 Monate: 1 Zäpfchen (125 mg Paracetamol), alle 8 Stunden, d.h. maximal 3 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 375 mg Paracetamol) Körpergewicht 9 bis 12kg, 9 Monate bis 2 Jahre: 1 Zäpfchen (125 mg Paracetamol), alle 6 Stunden, d.h. maximal 4 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 500 mg Paracetamol) Körpergewicht 13 kg bis 16 kg, 2 bis 4 Jahre: 1 Zäpfchen (250 mg Paracetamol) alle 8 Stunden, d.h. maximal 3 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 750 mg Paracetamol) Körpergewicht 17 kg bis 25 kg, 4 bis 8 Jahre: 1 Zäpfchen (250 mg Paracetamol) alle 6 Stunden, d.h. maximal 4 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 1 000 mg Paracetamol) Körpergewicht 26 kg bis 32 kg, 8 bis 11 Jahre: 1 Zäpfchen (500 mg Paracetamol) alle 8 Stunden, d.h. maximal 3 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 1500 mg Paracetamol) Körpergewicht 33 kg bis 43 kg, 11 bis 12 Jahre: 1 Zäpfchen (500 mg Paracetamol) alle 6 Stunden, d.h. maximal 4 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 2 000 mg Paracetamol) Körpergewicht ab 43 kg, Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre und Erwachsene: 1 bis 2 Zäpfchen (500 bis 1 000 mg Paracetamol) alle 6 Stunden, d.h. maximal 8 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 4 000 mg Paracetamol) Körpergewicht ab 43 kg, Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre und Erwachsene: 1 Zäpfchen (1 000 mg Paracetamol) alle 6 Stunden, d.h. maximal 4 Zäpfchen pro Tag (insgesamt 4 000 mg Paracetamol) 3.2.e) Besondere Patientengruppen 3.2.e.1.Leberfunktionsstörungen und leichte Einschränkung der Nierenfunktion Bei Patienten mit Leber- oder Nierenfunktionsstörungen sowie Gilbert-Syndrom muss die Dosis vermindert bzw. das Dosisintervall verlängert werden.3.2.e.2.Schwere Niereninsuffizienz Bei schwerer Niereninsuffizienz (Kreatinin-Clearance < 10 ml/min) muss ein Dosisintervall von mindestens 8 Stunden eingehalten werden.3.2.e.3.Ältere Patienten Es ist keine spezielle Dosisanpassung erforderlich.3.2.f) Kinder und Jugendliche bzw. Erwachsene mit geringem Körpergewicht 3.2.f.1.Lösung/Sirup/Suspension mit 200 mg Paracetamol/5 ml und Zäpfchen 125 mg Eine Anwendung bei Kindern unter 6 Monaten bzw. unter 7 kg Körpergewicht wird nicht empfohlen, da die Dosisstärke für diese Altersgruppe nicht geeignet ist. Es stehen jedoch für diese Altersgruppe geeignete Dosisstärken bzw. Darreichungsformen zur Verfügung.3.2.f.2.Zäpfchen 250 mg Eine Anwendung bei Kindern unter 2 Jahren bzw. unter 13 kg Körpergewicht wird nicht empfohlen, da die Dosisstärke für diese Altersgruppe nicht geeignet ist. Es stehen jedoch für diese Altersgruppe geeignete Dosisstärken bzw. Darreichungsformen zur Verfügung.3.2.f.3.Tabletten/Brausetabletten 500 mg, die teilbar sind Eine Anwendung bei Kindern unter 4 Jahren bzw. unter 17 kg Körpergewicht wird nicht empfohlen, da die Dosisstärke für diese Altersgruppe nicht geeignet ist. Es stehen jedoch für diese Altersgruppe geeignete Dosisstärken bzw. Darreichungsformen zur Verfügung.3.2.f.4.Tabletten/Brausetabletten 500 mg, die nicht teilbar sind und für Kapseln/Brausegranulat 500 mg Eine Anwendung bei Kindern unter 11 Jahren bzw. unter 33 kg Körpergewicht wird nicht empfohlen, da die Dosisstärke für diese Altersgruppe nicht geeignet ist. Es stehen jedoch für diese Altersgruppe geeignete Dosisstärken bzw. Darreichungsformen zur Verfügung.3.2.f.5.Zäpfchen 500 mg Eine Anwendung bei Kindern unter 8 Jahren bzw. unter 26 kg Körpergewicht wird nicht empfohlen, da die Dosisstärke für diese Altersgruppe nicht geeignet ist. Es stehen jedoch für diese Altersgruppe geeignete Dosisstärken bzw. Darreichungsformen zur Verfügung.3.2.f.6.Zäpfchen 1 000 mg Eine Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren bzw.43 kg Körpergewicht wird nicht empfohlen, da die Dosisstärke für diese Patientengruppe nicht geeignet ist. Es stehen jedoch für diese Patientengruppe geeignete Dosisstärken bzw. Darreichungsformen zur Verfügung.3.2.f.7.Brausetabletten 1 000 mg Eine Anwendung bei Kindern und Jugendlichen wird nicht empfohlen.3.3.Wenn Sie eine größere Menge "Paracetamol" angewendet haben, als Sie sollten Die Gesamt-Dosis an Paracetamol darf für Kinder 60 mg/kg Körpergewicht täglich nicht übersteigen. Die Gesamt-Dosis an Paracetamol darf für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren bzw. ab 43 kg Körpergewicht 4 000 mg Paracetamol täglich nicht übersteigen. Bei einer Überdosierung treten im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden Beschwerden auf, die Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit, Blässe und Bauchschmerzen umfassen. Bei Dosierungen von 10 g Paracetamol und mehr auf einmal oder pro Tag können schwere Lebervergiftungen auftreten, die in manchen Fällen tödlich verlaufen. Wenn eine größere Menge "Paracetamol" angewendet wurde als empfohlen, rufen Sie den nächsterreichbaren Arzt zu Hilfe oder gehen Sie in die Notfallambulanz! 3.4.Wenn Sie die Anwendung von "Paracetamol" vergessen haben Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Anwendung vergessen haben.4.Welche Nebenwirkungen sind möglich? Wie alle Arzneimittel kann "Paracetamol" Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt: - sehr häufig: mehr als 1 von 10 Behandelten - häufig: weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten - gelegentlich: weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1 000 Behandelten - selten: weniger als 1 von 1 000, aber mehr als 1 von 10 000 Behandelten - sehr selten: weniger als 1 von 10 000 Behandelten, einschließlich Einzelfälle 4.1.Welche Nebenwirkungen können im Einzelnen auftreten? 4.1.a) Leber- und Gallenerkrankungen Selten wurde von einem leichten Anstieg bestimmter Leberenzyme (Serumtransaminasen) berichtet.4.1.b) Erkrankungen des Immunsystems Sehr selten kann es zu allergischen Reaktionen in Form von einfachem Hautausschlag oder Nesselausschlag bis hin zu einer Schockreaktion kommen. Im Falle einer allergischen Schockreaktion rufen Sie den nächsterreichbaren Arzt zu Hilfe. Ebenfalls sehr selten ist bei empfindlichen Personen eine Verengung der Atemwege (Analgetika-Asthma) ausgelöst worden. Sehr selten wurden Fälle von schweren Hautreaktionen berichtet (Steven-Johnson-Syndrom - SJS, Toxische Epidermale Nekrolyse - TEN, Akute Generalisiertes Pustulöses Exanthem - AGEP).4.1.c) Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems Sehr selten wurde über Veränderungen des Blutbildes berichtet wie eine verringerte Anzahl von Blutplättchen (Thrombozytopenie) oder eine starke Verminderung bestimmter weißer Blutkörperchen (Agranulozytose). Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt.4.2.Welche Gegenmaßnahmen sind beim Auftreten von Nebenwirkungen zu ergreifen? Teilen Sie Ihrem Arzt mit, wenn Sie unter Nebenwirkungen leiden. Er wird über eventuelle Maßnahmen entscheiden. Wenn bei Ihnen eine Nebenwirkung plötzlich auftritt oder sich stark entwickelt, informieren Sie umgehend einen Arzt, da bestimmte Arzneimittelnebenwirkungen (z.B. übermäßiger Blutdruckabfall, Überempfindlichkeitsreaktionen) unter Umständen ernsthafte Folgen haben können. Nehmen Sie in solchen Fällen das Arzneimittel nicht ohne ärztliche Anweisung weiter. Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die weder hier noch in der Packungsbeilage aufgeführt sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt über nachfolgenden Kontakt anzeigen: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, www.bfarm.de. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.5.Wie ist "Paracetamol" aufzubewahren? Lagern Sie das Arzneimittel bei normaler Raumtemperatur, und bewahren Sie das Arzneimittel in der Originalverpackung vor Licht und Feuchtigkeit geschützt auf, so weit der Hersteller keine anderen Angaben macht. Arzneimittel sollten generell für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Packung angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden. Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser und sollte nicht im Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft, die Umwelt zu schützen.6.Quelle und Bearbeitungsstand Information der SCHOLZ Datenbank auf Basis der vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen Daten Copyright by ePrax GmbH, München; März 2014 (2)

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Kann man bei jedem Tierarzt auf Rechnung bezahlen?

Kann ich mit cashpresso bei jedem Tierarzt bzw. bei jeder Tierklinik die Tierarztrechnung später bezahlen? – Ja, du kannst die Rechnung bei jedem Tierarzt und jeder Tierklinik bequem mit cashpresso bezahlen. Du überweist den Gesamtbetrag sofort an den Tierarzt/die Tierklinik und zahlst dann den offenen Betrag in monatlichen Raten an cashpresso zurück – so hast du die Kosten beim Tierarzt sofort beglichen und kannst dann monatlich soviel zurückzahlen wie du kannst.