Was Wird An Tieren Getestet?

Was Wird An Tieren Getestet
Tierversuche – ein notwendiges Übel? – An den Tieren werden grausame, äußerst schmerzhafte Experimente durchgeführt, die in der Regel mit dem Tod des Tieres enden.115 Millionen (!) Tiere sind davon jedes Jahr betroffen. Getestet wird für die medizinische Forschung, Grundlagenforschung, Testung von Chemikalien (etwa für Reinigungsmittel, Hausbau, Düngemittel usw.), für Ausbildungszwecke (Medizin- und Veterinärstudium) und für militärische Versuche.

Dahinter steht eine riesige Industrie (bis hin zu Zuchtbetrieben für Versuchstiere und Herstellern von Apparaturen, Käfigen und Geräten, in denen die Tiere fixiert werden). Und das, obwohl es inzwischen für die meisten Tests ausreichende Ersatzmethoden gibt. In der öffentlichen Diskussion werden Tierversuche meist für medizinische Zwecke als „notwendiges Übel” gerechtfertigt.

Aber sind sie tatsächlich ein notwendiges Übel? Wie gut sind Tests an gestressten, gequälten und unter Schmerzen leidenden Tieren tatsächlich auf den Menschen übertragbar? Nicht umsonst wenden sich immer mehr Wissenschafter und Mediziner gegen die Steinzeitmethode Tierversuch.

Wird Essen an Tieren getestet?

Tierversuche für Lebensmittel und Getränke – Sogar für Nudeln, Frühstücksflocken und Tee können Tierversuche gemacht werden. In diesen Experimenten werden zum Beispiel Mäuse zwangsernährt oder ausgehungert, müssen auf heißen Platten stehen und werden am Ende der Versuche oft getötet. Was Wird An Tieren Getestet

Werden Zigaretten noch an Tieren getestet?

Tierversuche für die Tabakindustrie – Dass in der Tabakindustrie noch heute viele Tierversuche durchgeführt werden, wird von den Herstellern gerne totgeschwiegen. Die Folge ist, dass veganer Tabak noch immer keine Selbstverständlichkeit ist. Stattdessen werden Tiere in Experimenten dazu gezwungen, über mehrere Jahre Zigarettenrauch einzuatmen – und zwar bis zu sechs Stunden pro Tag.

Dazu wird ihnen der Rauch unmittelbar in die Nase gepumpt, wofür die Tiere in winzigen Behältern gehalten werden. Früher wurde Affen und Hunden der Zigarettenrauch sogar über Masken oder Schläuche zugeführt, die direkt im Hals der Tiere fixiert waren. In anderen Experimenten wurde das Kondensat auf die Haut von Ratten und Mäusen aufgetragen, was zum Entstehen und zum Wachstum von Tumoren führte.

Im Anschluss an die Versuche wurden die Tiere getötet und seziert, um die Auswirkungen des Zigarettenrauchs zu untersuchen. Bei vielen Ratten löste sich bereits während der Experimente die Haut ab, andere starben aufgrund der Auswirkungen der Teerpartikel auf ihrer Haut.

  • Schließlich wurden auch die sterblichen Überreste der letzten überlebenden Tiere auf dem Seziertisch untersucht.
  • In Deutschland sind Tierversuche mit Tabakerzeugnissen untersagt.
  • Hersteller haben stattdessen die Möglichkeit, In-vitro-Tests durchzuführen und ihre Erzeugnisse so an Zell- und Gewebekulturen von Menschen zu testen.

Außerdem haben sie Zugriff auf das erlangte Wissen aus klinischen und epidemiologischen Studien zu der Gefährdung der Gesundheit des Menschen durch das Rauchen. In einigen deutschen Laboren wird sogar menschliches Lungengewebe in-vitro verwendet. Daher ist hierzulande veganer Tabak verbreiteter als in anderen Ländern.

Warum gibt es immer noch Tierversuche?

Fragen & Antworten Was Wird An Tieren Getestet Warum führen Wissenschaftler*innen Tierversuche durch? Warum nutzen sie dafür am häufigsten Mäuse? Und wo erfahren Forschende, welche Alternativmethoden es zum Tierversuch gibt? Diese und viele weitere Fragen mehr beantwortet unser FAQ. Was ist ein Tierversuch? Das definiert Tierversuche als „Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können”.

Dazu zählen auch Versuche, bei denen Wissenschaftler*innen das Erbgut eines Tieres verändern, sowie die Zucht von, Tierversuche dienen in den meisten Fällen der Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung. Diese betreffen insbesondere die, die Untersuchung und Behandlung von Krankheiten (bei Menschen und Tieren) sowie von Medikamenten und Chemikalien.

Darüber hinaus gibt es Tierversuche, die nicht direkt mit einer wissenschaftlichen Fragestellung verbunden sind. Dazu zählen Eingriffe oder Behandlungen an lebenden Tieren für Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecke (beispielsweise in der versuchstierkundlichen Ausbildung und in der Veterinärmedizin) sowie die Herstellung und Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen, wenn diese für die Forschung benötigt werden (wie Antikörper oder Parasiten).

  • Töte Forschende hingegen ein Tier, um ihm Organe, Zellen oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke zu entnehmen, zählt das laut Tierschutzgesetz nicht als Tierversuch.
  • Warum sind Tierversuche notwendig? Warum werden Tierversuche durchgeführt? Die wichtigsten Gründe sind die Grundlagenforschung, um Lebensvorgänge und Erkrankungen besser zu verstehen, neue Medikamente und Heilverfahren zu entwickeln, und die Prüfung der Sicherheit von Medikamenten und anderen Stoffen mit denen der Mensch in Berührung kommt.

Durch die gewinnen Wissenschaftler*innen Erkenntnisse darüber, wie der komplexe Organismus von Lebewesen funktioniert. Nur dadurch können sie verstehen, welche Prozesse im Körper ablaufen, wenn er erkrankt ist. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, neue Medikamente und Therapien entwickeln oder verbessern zu können.

  1. Wissenschaftler*innen setzen Tierversuche in der Grundlagenforschung ein, weil zahlreiche Zellprozesse genauso wie beim Mensch funktionieren.
  2. Auch die Vitalfunktionen lassen sich in vielen Fällen gut vergleichen, so zum Beispiel, Sehvermögen,, Atmung oder Verdauung.
  3. Bereits anhand von Mäusen lassen sich die komplexen Strukturen unseres Organismus untersuchen, so zum Beispiel das Nerven- und Immunsystem.

Nicht nur die Gemeinsamkeiten, sondern auch die Unterschiede der verschiedenen Organismen können zum Erkenntnisgewinn der Wissenschaftler*innen beitragen. In welchen Anwendungsgebieten finden Tierversuche statt? Zahlreiche Krankheiten tauchen sowohl beim Mensch als auch beim Tier auf.

Wissenschaftler*innen können daher an Tieren sehr gut untersuchen, auf welche Weise die Krankheiten den Körper beeinflussen. Diese Erkenntnisse können wiederum die Ausgangslage für die Entwicklung von Medikamenten und Therapien sein. Tierversuche werden gebraucht, um neue Medikamente und Therapien zu entwickeln und zu testen.

Bis heute sind darauf zahlreiche zurückzuführen. Ohne Tierversuche gäbe es heute beispielsweise keine Herzschrittmacher oder Hüftprothesen. Auch zahlreiche Operationstechniken wurden zunächst am Tier erprobt. Bevor Medikamente für den Menschen zugelassen werden, untersuchen Wissenschaftler*innen im Tierversuch gute und schlechte Effekte eines Wirkstoffs auf den Organismus. Was Wird An Tieren Getestet

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Welche Tierarten werden eingesetzt? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht jedes Jahr die, Laut der jüngsten Erhebung aus 2019 wurden in Deutschland rund 2,9 Millionen Tiere für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt. Davon wurden an 2.202.592 Tieren Versuche durchgeführt.699.756 wurden für eine Organentnahme getötet (kein Tierversuch).

Aktuelle Versuchstierzahlen des BMEL für 2019. Am häufigsten wurden 2019 Mäuse eingesetzt (ca.1.4 Millionen Tiere). Des Weiteren wurden rund 197.000 Ratten (9,3 Prozent), 347.543 Fische (13,6 Prozent), 35.718 Vögel (1,5 Prozent) für Versuchszwecke verwendet. Zum Vergleich: weitere Versuche wurden an 1.678 Hunden (0,12 Prozent) und 3.472 Affen und Halbaffen (0,12 Prozent) durchgeführt.

Weitere Hintergründe zu den aktuellen Versuchstierzahlen finden Sie, Wofür werden die Versuchstiere eingesetzt? Die meisten Versuchstiere für Forschungszwecke wurden 2019 in der (35 Prozent) und der (10 Prozent) verwendet. Zahlreiche Tierversuche sind zudem im Rahmen des Verbraucherschutzes vorgeschrieben („”): 2019 wurden 16 Prozent aller Versuchstiere für Sicherheitsprüfungen, Qualitätskontrollen oder toxikologische Prüfungen nach dem Chemikalien-, Arzneimittel- oder Lebensmittelhygienerecht eingesetzt.

Diese sogenannten „regulatorischen Versuche” bilden zum Beispiel die Voraussetzung dafür, dass ein Medikament zugelassen werden darf. Weitere Tierversuche wurden für die Erhaltung der Art und den Umweltschutz (6 Prozent), zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken (2 Prozent) und zur Erhaltungszucht von genetisch veränderten, belasteten Tierkolonien (7 Prozent) gemacht.

Insgesamt wurden 2.202.592 Tiere für wissenschaftliche Zwecke benötigt. Etwa 699.756 Tiere (24 Prozent) wurden ohne vorherige Eingriffe oder Behandlung getötet. An diesen Tieren wurden somit keine Tierversuche durchgeführt. Wer darf Tierversuche durchführen? Im ist festgelegt, dass Tierversuche nur von Personen geplant und durchgeführt werden dürfen, die über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Dazu zählen Veterinär-, Human-, Zahnmediziner*innen und Biolog*innen (Schwerpunkt Zoologie) mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium und andere Personen mit vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten. Sie müssen außerdem in zusätzlichen Spezialkursen einen amtlich anerkannten Sachkundenachweis erwerben.

Tierversuche ohne Operationen dürfen außerdem Wissenschaftler mit einem abgeschlossenen naturwissenschaftlichen Studium durchführen, sofern sie ausreichende Kenntnisse dafür nachweisen können. Gleiches gilt für Personen mit einer qualifizierenden Ausbildung, wie beispielsweise biologisch-technische Assistent*innen oder Labortierpfleger*innen.

  1. Auch andere an einem Tierversuch beteiligte Personen müssen über Sachkunde für ihre jeweiligen Aufgaben verfügen.
  2. Dazu werden von Organisationen und Einrichtungen spezielle Kurse angeboten.
  3. Der Nachweis dieser Qualifikationen ist eine Voraussetzung für die Genehmigung eines Tierversuchs und wird von der zuständigen Behörde überprüft.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Tierversuche durchführen zu dürfen? Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie von den zuständigen Behörden genehmigt worden sind. In dem Genehmigungsantrag, der unausgefüllt schon mindestens zwölf Seiten umfasst, müssen Wissenschaftler*innen den geplanten Versuch umfassend wissenschaftlich und ethisch begründen.

Sie müssen erläutern, welche neuen Erkenntnisse mit dem Tierversuch gewonnen werden, dass die Fragestellung neu ist und noch nicht durch einen Tierversuch bereits geklärt worden ist. Insbesondere muss schlüssig dargelegt werden, dass das Ziel des Vorhabens nur mit einem Tierversuch erreicht werden kann.

Dies setzt voraus, dass der Antragstellende sich gründlich auf das Forschungsthema vorbereitet und auch die mögliche Belastung der Tiere in seiner Begründung berücksichtigt hat. Zur trägt auch der Nachweis bei, dass im Sinne der, der Versuch nicht durch ( R eplacement) ersetzt werden kann, die Zahl der eingesetzten Tiere auf ein Minimum verringert wird ( R eduction), und dass die so gering wie möglich gehalten wird ( R efinement).

Daneben gibt es sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene Gesetze, die detailliert regeln, welche Voraussetzungen für die Haltung und Versorgung der Tiere und für einen Tierversuch erfüllt sein müssen. Ausführliche Informationen zu den, Zu welchem Zweck sind Tierversuche zulässig? Wer genehmigt oder verbietet einen Tierversuch? Wenn Forscher*innen für ihre Untersuchungen zwingend auf Tierversuche angewiesen sind, stellen sie einen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde in ihrem Kreis, Bezirk oder Bundesland.

Zu dem Antrag gehört auch ein Nachweis darüber, dass die technischen und personellen Voraussetzungen für das Vorhaben gegeben sind: Es muss genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen am Institut sowie ausreichende Räume für die Haltung der Tiere geben.

Außerdem muss dem Genehmigungsantrag eine Stellungnahme des Tierschutzbeauftragten beigefügt werden. Schon bevor der Antrag die Behörde erreicht, können so im Dialog zwischen Forscher*in und Tierschutzbeauftragtem auftretende Fragen geklärt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Antrag hohen Qualitätsansprüchen genügt, schon bevor er zur Genehmigung eingereicht wird.

Mehr über die Aufgaben eines Tierschutzbeauftragten erfahren Sie in unserem Video: Was Wird An Tieren Getestet

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See also:  Welche Tiere Schlüpfen Aus Dem Ei?

Die Genehmigungsbehörde überprüft dann, ob der Antrag vollständig und das Forschungsvorhaben nachvollziehbar sind. Dabei wird sie von einer unabhängigen beratenden Kommission unterstützt ). Mindestens ein Drittel der Kommissionsmitglieder*innen wird auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen berufen.

Die Kommission setzt sich darüber hinaus aus fachkundigen Tierärzt*innen, Ärzt*innen und Wissenschaftler*innen zusammen. Alle Mitglieder*innen übernehmen diese Aufgabe ehrenamtlich. Sie beraten die Genehmigungsbehörde bei der Entscheidung über einen Antrag, indem sie eine Empfehlung abgeben (weitere Informationen über die Tierversuchskommission finden Sie ).

Der Genehmigungsprozess soll laut innerhalb von 40 Tagen abgeschlossen sein. Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, genehmigt sie den Tierversuch. Das kann sowohl ohne als auch mit Auflagen geschehen (Änderung in der Anzahl der Tiere oder der Wahl der Methoden).

  1. Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie,
  2. Wer kontrolliert einen Tierversuch? Für jeden Tierversuch gibt es sowohl interne als auch externe Kontrollinstanzen.
  3. Interne Kontrollen Jedes Forschungsinstitut und jede Behörde, die Tierversuche durchführen, müssen einen oder mehrere berufen.

Die Tierschutzbeauftragten unterstützen die Wissenschaftler*innen bereits, wenn sie den Antrag für einen Tierversuch vorbereiten. Sie stehen für Fragen zur Verfügung und geben eine Rückmeldung, an welchen Stellen die Forscher*innen ihren Antrag gegebenenfalls inhaltlich und methodisch nachbessern müssen.

Während dieses Prozesses stehen sie in engem Austausch mit einem Tierarzt. Erst wenn der Tierschutzbeauftragte dem Antrag zustimmt und eine Stellungnahme verfasst hat, wird er an die zuständige Genehmigungsbehörde weitergeleitet (weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren gibt es ). Während der Versuche kontrollieren die Tierschutzbeauftragten, ob die Forscher*innen und Tierpfleger*innen alle gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen einhalten.

In Deutschland sind die Tierschutzbeauftragten zwar von der jeweiligen Behörde oder dem Forschungsinstitut angestellt, aber per Gesetz ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht weisungsgebunden. Was Wird An Tieren Getestet

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Externe Kontrollen Jeder Tierversuch wird von unabhängigen Amtstierärzt*innen überwacht. Mehrmals im Jahr führen zudem die zuständigen Veterinärämter Kontrollen durch, die auch unangekündigt sein können. Die Amtstierärzt*innen überprüfen, ob die Versuche vorschriftsgemäß dokumentiert, die Versuche korrekt durchgeführt und die Tiere artgerecht gehalten werden.

Können beantragte Tierversuche abgelehnt werden? Das Tierschutzgesetz sieht explizit vor, dass die Genehmigungsbehörde einen Tierversuch genehmigen muss – vorausgesetzt der Antrag ist vollständig und alle Fragen, wie zum Beispiel nach der oder der Unerlässlichkeit, sind plausibel beantwortet worden.

Wörtlich heißt es: „Die Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist zu erteilen”, wenn die zahlreichen, in geforderten Bedingungen erfüllt sind. Wenn dies jedoch nach Ansicht der Behörden oder der Tierversuchskommission nicht der Fall ist, kann die Behörde – statt den Antrag direkt abzulehnen – vom Forschenden Änderungen am Antrag verlangen.

  • Zwischengeschaltet ist dabei immer der, der den Antrag auch schon im Vorfeld prüft.
  • Solche Rückfragen müssen dann vom Antragstellenden nachvollziehbar beantwortet werden.
  • Sind Behörde oder Kommission nicht überzeugt, kann es zu weiteren Rückfragen kommen.
  • Zudem wird eine Genehmigung gegebenenfalls mit Auflagen erteilt.

So kann sie beispielsweise an die Bedingung geknüpft sein, dass der Forschende die Zahl der Tiere reduziert oder eine weniger belastende Methode anwendet. Eine Ablehnung erfolgt nur dann, wenn der Antragstellende die Rückfragen nicht zufriedenstellend beantwortet, oder die Auflagen aus z.B. Was Wird An Tieren Getestet

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Werden Versuchstiere tiergerecht gehalten? Für die von Versuchstieren gibt es strenge, unter anderem zur Raumgröße, Temperatur, Belüftung, Geräuschbelastung und Beleuchtung. Zudem muss die ständige Betreuung der Tiere durch geschultes Personal gewährleistet sein.

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Wissenschaftler*innen kommen mit der tiergerechten Haltung aber nicht allein gesetzlichen Vorschriften nach, sie haben darüber hinaus ein ureigenes Interesse, den Versuchstieren optimale Haltungsbedingungen zu bieten. Zum einen aus, zum anderen aus praktischen Gründen: Nur wenn die Tiere möglichst wenig Stress ausgesetzt sind und gut gepflegt werden, können die Forscher*innen aus ihren Versuchen aussagekräftige Ergebnisse ziehen.

Zu einer tiergerechten Haltung gehört es auch, den Tieren eine Umgebung zu bieten, die auf ihre sozialen und psychologischen Bedürfnisse abgestimmt ist. So brauchen beispielsweise Ratten und Mäuse Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten, Vögel erfreuen sich an Spiegeln und kleineren bunten Spielobjekten. Um die guten Haltungsbedingungen für Versuchstiere zu optimieren, wird auch auf diesem Feld die Forschung stetig vorangetrieben.

An vielen Universitäten gibt es das Fachgebiet „Versuchstierkunde”, das sich auf die Erforschung der Lebensbedingungen der Tiere sowie die Entwicklung neuer Versuchsmethoden spezialisiert hat. Was sind die sogenannten 3R? Das wurde 1959 von den britischen Wissenschaftlern William Russel und Rex Burch postuliert.

Die „3R” stehen für die Reduzierung ( R eduction) und Verfeinerung ( R efinement) von Tierversuchen sowie die Entwicklung von Alternativmethoden ( R eplacement). Russel und Burch veröffentlichten ihre drei Grundsätze, die heute als wichtige ethische Leitlinie für jede biomedizinische Forschung gelten, in dem Buch „”.

Das Prinzip zeigt, was Forscher*innen bei der Konzeption eines ethisch vertretbaren Tierversuchs beachten müssen. Die „3R” wurden 2010 erstmals auch gesetzlich verankert: in der zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Drei Jahre später wurde diese mit dem novellierten und der auch in Deutschland in geltendes Recht umgesetzt.

Für die Praxis bedeutet das: Jeder Forschende, der einen Tierversuch plant, muss in seinem Genehmigungsantrag folgende Fragen schlüssig und nachvollziehbar beantworten: Kann der Versuch auch mit durchgeführt werden? (Replace) Der Forschende muss darlegen, warum er seinen Versuch zwingend an Tieren durchführen muss.

Dazu gehört vorab eine intensive Recherche nach vorhandenen, Hier gilt die Pflicht zur Beschränkung auf das unerlässliche Maß. Das heißt: Nur wenn es keine Alternativmethoden gibt, hat der Antrag Aussicht auf Erfolg. Ein überprüft die Angaben zunächst institutionsintern und berät Forscher*innen ggfs.

  • Hinsichtlich Verbesserungsmöglichkeiten.
  • Im nächsten Schritt wird der Antrag der Genehmigungsbehörde vorgelegt.
  • Sie bewilligt den Antrag nur, wenn der Forschende plausibel und glaubwürdig erklärt hat, dass er sein Ziel nur mit Tierversuchen erreichen kann.
  • Wie lässt sich der Einsatz von Versuchstieren auf ein Minimum reduzieren? (Reduce) Im Antrag muss der Forschende genau darlegen, welches notwendige Minimum an Tieren er für seine Forschung benötigt.

Gleichzeitig müssen Wissenschaftler*innen aber auch darauf achten, dass er die Versuche an genügend Tieren durchführt, um statistisch aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten. Es gilt das Prinzip: So wenig Tiere wie möglich, so viel wie nötig. Gegebenenfalls muss der Forschende die beantragte Anzahl der Tiere mit einem statistischen Gutachten begründen.

Begleitende tierversuchsfreie Maßnahmen können dem Forschenden zusätzlich dabei helfen, die Zahl der Versuchstiere möglichst gering zu halten. In der Praxis bietet die Anwendung der 3R durchaus Konfliktpotential, beispielsweise wenn der Forschende folgende Wahl hat: Entweder er reduziert die Anzahl der Versuchstiere bei einer erhöhten Belastung für das einzelne Tier oder aber er reduziert die individuelle Belastung für die Versuchstiere durch eine höhere Anzahl von Versuchstieren.

Eine schwierige Entscheidung, die oftmals zugunsten der letzteren Variante gefällt wird. Das individuelle Leiden zu reduzieren wird meist wichtiger bewertet als die Anzahl der Versuchstiere zu senken. Wie lässt sich die Belastung für die Tiere so gering wie möglich halten? (Refine) Forscher*innen müssen bereits für den Genehmigungsantrag überprüfen, wie sie die Belastung für die Tiere vor, während und nach seinem Tierversuch so gering wie möglich gestalten können.

Unter diesen Punkt fallen verschiedene Aspekte, denn nicht nur der Versuch an sich, sondern auch Haltung und Umgang können sich belastend auf die Tiere auswirken. So fühlen sich die Tiere wohler, wenn der Forschende die natürlichen sozialen Strukturen der Tiere bei der Tierhaltung berücksichtigt und die Gehege tiergerecht einrichtet.

Wissenschaftler*innen können die Belastung durch die Gabe von Schmerzmitteln und durch schonende Versuchsmethoden eindämmen. Der Einsatz sogenannter non-invasiver, bildgebender Verfahren gehört dazu, aber auch die Beschränkung, bestimmte Versuche nicht mehrfach am selben Tier durchzuführen.

  • Je weniger Belastungen die Tiere erfahren, umso bessere, weil typischere Daten liefern sie im Versuch.
  • Welche Belastungskategorien unterscheidet das Tierschutzgesetz bei Tierversuchen? Diese Aspekte des werden durch die zuständigen Landesbehörden kritisch auf Grundlage des jeweils aktuellen Wissenstandes überprüft, bevor sie eine Genehmigung für die tierexperimentelle Arbeit erteilen.

Der Forschende muss außerdem nachweisen, dass seine wissenschaftliche Fragestellung neu ist und noch nicht in einem Tierversuch erprobt wurde. Daneben gibt es sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene Gesetze, die detailliert regeln, welche Voraussetzungen für einen Tierversuch erfüllt sein müssen.

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Wie belastend sind Versuche für Tiere? In §1 des steht der zentrale Grundsatz: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.” Der Gesetzgeber benennt jedoch in §7 die erlaubten Ausnahmen von diesem Grundsatz: Demnach werden Versuche an Wirbeltieren dann erlaubt, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere hinsichtlich des Versuchszwecks sind.

  1. Die Wissenschaftler*innen sind aber laut Tierschutzgesetz dazu verpflichtet, Tierversuche grundsätzlich unter Betäubung oder mit der Gabe von Schmerzmitteln durchzuführen, sofern Schmerzen für das Tier zu erwarten sind.
  2. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn die Narkose für das Tier zu belastend wäre.
See also:  Welches Tier Frisst Blumenzwiebeln?

Darüber hinaus muss der Forschende vorab in seinem Genehmigungsantrag die Folgen für das Tier einschätzen. Dabei muss er

  • den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen
  • darlegen, dass der Tierversuch nicht durch oder Verfahren ersetzt werden kann und
  • sicherstellen, dass der Versuch nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis durchgeführt wird.

Ein Belastungskatalog soll Wissenschaftler*innen dabei helfen, die geplante Untersuchung mit Blick auf Leiden, Schäden und Schmerzen eines Versuchstiers vorausschauend zu beurteilen und zudem eine Suche nach weniger belastenden Versuchsanordnungen unterstützen.

Er setzt voraus, dass der Eingriff ordnungsgemäß vorgenommen wird. Jedoch schließt diese prospektive Einschätzung eine engmaschige Überwachung nicht aus, da einzelne Tiere anders als vor Versuchsbeginn angenommen reagieren können. Werden verschiedene Eingriffe kombiniert, ist beispielsweise von einer höheren Belastung auszugehen.

Auch die Versuchsdauer, die Häufigkeit der Eingriffe sowie die Intensität können die angenommene Belastung des Tieres wesentlich beeinflussen.

  • Der Katalog teilt die Eingriffe oder Maßnahmen bei Untersuchungen an und mit Tieren in die folgenden vier Schweregrade ein:
  • „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion”:
  • Verfahren, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der das Tier nicht mehr erwacht, werden als „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion” eingestuft.
  • Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn bei einem Tier Organe entnommen werden, an denen Untersuchungen durchgeführt werden sollen oder um Zellkulturen (auch für die Entwicklung und Anwendung von Alternativmethoden) anzulegen.
  • Schweregrad 1 – geringe Belastung:
  • Als gering belastend werden Eingriffe bezeichnet, wenn keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Wohlergehens und des Allgemeinzustands auftreten oder wenn zu erwarten ist, dass nur kurzzeitig geringe Schmerzen, Leiden oder Ängste verursacht werden.

Solche Behandlungen würden auch beim Menschen in der ärztlichen Praxis ohne Anästhesie oder weitere Schutzmaßnahmen erfolgen. Hierunter fallen beispielsweise Injektionen oder kleinere Blutentnahmen. Auch die Ohrlochmarkierung oder das Entfernen der Schwanzspitze zur genetischen Bestimmung von Mäusen fällt in diese Kategorie.

Schweregrad 2 – mittlere Belastung: Verfahren, die nach menschlichem Ermessen unangenehm sind, werden als mittlere Belastung eingestuft. Hierbei werden sowohl das Befinden als auch der Schmerz des Tieres soweit wie möglich berücksichtigt. Auch Verfahren, die lang anhaltende geringe Schmerzen verursachen werden als mittlere Belastung eingestuft.

Operative Eingriffe unter Narkose mit geringen Folgebelastungen, wie zum Beispiel das Legen eines Dauerkatheters, fallen hierunter. Weitere Beispiele umfassen etwa chronische Giftigkeitstests, die nicht zum Tod führen, sowie alle chirurgischen Eingriffe unter Vollnarkose, die trotz angemessenen Schmerzmittels mit postoperativen Schmerzen verbunden sind (z.B.

  • Organtransplantationen).
  • Schweregrad 3 – schwere Belastung: Hierbei handelt es sich um Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste verursachen sowie Verfahren, bei denen zu erwarten ist, dass sie eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen.

Auch wenn ein Verfahren nur mittelstarke Schmerzen, mittelschwere Leiden oder Ängste verursacht, diese dann aber lang anhalten, wird es als schwere Belastung eingestuft. Beispiele dafür sind Giftigkeitstest, die zum Tode führen oder die vollständige Isolation von geselligen Tieren (z.B.

  1. Hunde) für einen längeren Zeitraum.
  2. Auch das gezielte Auslösen von Krebstumoren, die dann zum Tod führen, fällt in diese Kategorie.
  3. In sind zudem besonders belastende Tierversuche geregelt.
  4. Dazu zählen Versuche, die voraussichtlich zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen.

Diese Versuche dürfen Wissenschaftler*innen nur durchführen, wenn sie begründen können, dass ihre Ergebnisse wissenschaftliche Probleme von herausragender Bedeutung lösen könnten und sie sowohl Mensch als auch Tier zugutekommen würden. Versuche dieser Art benötigen eine Sondergenehmigung, die nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde erteilt wird.

  • Laut (BMEL) waren 2019 in Deutschland 65 Prozent der Tiere in Versuchen einer geringen Belastung ausgesetzt.
  • Der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer Belastung lag bei etwa 24 Prozent, 5 Prozent der Versuchstiere waren einer schweren Belastung ausgesetzt.
  • Bei etwa 6 Prozent der Versuchstiere wurde die Lebensfunktion nicht wieder hergestellt, d.h.

sie wurden in eine tiefe Vollnarkose versetzt, aus der sie nicht mehr erwacht sind. Welchen Stellenwert hat die Forschung nach Alternativmethoden? Die Umsetzung des und damit auch die Forschung nach Alternativmethoden besitzen heute einen sehr hohen Stellenwert.

  1. Die 3R wurden inzwischen in verschiedenen nationalen und internationalen Codizes sowie in Gesetzen verankert.
  2. So zum Beispiel in der zum Schutz von Versuchstieren und im,
  3. Auf dieser Grundlage sind nationale, internationale und überstaatliche Gremien entstanden, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Entwicklung von Alternativmethoden und ihre Anerkennung durch Gesetze zu fördern.

Auf nationaler Ebene ist die ein Beispiel dafür, auf europäischer Ebene das (ECVAM). Mit der Unterzeichnung der Basler Deklaration haben sich zudem inzwischen rund 4.000 Spitzenwissenschaftler*innen dazu bekannt, bei Tierversuchen nach den höchsten ethischen Prinzipien zu handeln.

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Wieso können Tierversuche nicht vollständig durch Alternativmethoden ersetzt werden? Die Forschung nach nimmt inzwischen einen großen Raum in der Wissenschaft ein und wird von verschiedenen Stellen – wie beispielweise der (ZEBET) – gezielt gefördert. Durch den Einsatz von Computersimulationen oder Zellkulturen können Forscher*innen heute in vielen Bereichen auf Tierversuche verzichten. Dennoch sind diesen Methoden Grenzen gesetzt, insbesondere dann, wenn Forscher*innen komplexe physiologische Zusammenhänge des gesamten Organismus nachvollziehen wollen. So lässt sich durch zwar überprüfen, wie sich ein Medikament auf eine Zellkultur auswirkt, nicht aber wie es auf andere Zelltypen wirkt oder ob es Abbauprodukte verursacht, die womöglich die Organe schädigen. Weitere Beispiele sind die Wirkungsweise des zentralen Nervensystems, die Verarbeitung von Sinnesreizen oder das Zusammenspiel des Kreislaufsystems. Auch die Verknüpfung von Organen und Gewebe kann heute noch nicht künstlich nachgestellt werden. Häufig sind Tierversuche daher gerade für die Erforschung komplexer lebensbedrohlicher Krankheiten unersetzbar – wie Krebs,,, oder, Wo erfahren Wissenschaftler*innen, welche Alternativmethoden es zum Tierversuch gibt? Im für Tierversuche müssen Wissenschaftler*innen beweisen, dass es keine alternativen Methoden zur Erforschung ihrer Fragestellung gibt. Um sich einen Überblick über alle aktuell bewährten verschaffen zu können, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Dazu zählt auf europäischer Ebene das Europäische Zentrum zur Validierung alternativer Methoden () in Rom. Dieses veröffentlichte 2013 das englischsprachige Nachschlagewerk „”, mit dem sich Mitarbeiter*innen der Genehmigungsbehörden, Tierschutzbeauftragte und Wissenschaftler*innen leicht und systematisch einen Überblick über die verschiedenen Informationsquellen verschaffen können. An der Entwicklung hat unter anderen das deutsche mitgewirkt, zu dem auch das gehört. Dieses hat zum Ziel, Forschung mit Versuchstieren auf ein Minimum zu beschränken, den Versuchstieren einen optimalen Schutz zu garantieren sowie den wissenschaftlichen Dialog zu fördern. Zu diesem Zweck steht es den Wissenschaftler*innen zum einen beratend zur Seite, zum anderen fördert es die Erforschung weiterer Alternativmethoden sowie die Verfeinerung von Tierversuchen. Die oberste Maxime des Instituts bei dieser Arbeit ist somit die Einhaltung der sogenannten, Die ist Teil des Bf3R und fungiert als Auskunftsstelle für Wissenschaftler*innen. Die Einrichtung erforscht und entwickelt außerdem tierversuchsfreie Methoden und engagiert sich dafür, dass diese internationalen sicherheitstoxikologischen Prüfrichtlinien gerecht werden. Dies ist in vielen Fällen bereits gelungen – ein erfolgreiches Beispiel ist ein tierversuchsfreier Test auf phototoxische Hautschädigungen, der heute weltweit eingesetzt wird. Er ersetzt inzwischen bei der Sicherheitsprüfung von Arzneimitteln und Chemikalien Tierversuche an Mäusen, Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen. Eine gibt es auf der Seite der ZEBET. Sind Tierversuche für die Ausbildung an Universitäten zwingend notwendig? In vielen Studiengängen sowie in einigen Ausbildungsberufen sind Versuche an Tieren fester Bestandteil der Ausbildung. Dazu zählen beispielsweise Medizin, Biologie, Tiermedizin, seltener auch Agrarwissenschaft oder Pharmazie sowie die Tierpfleger*in-Ausbildung und die Ausbildung zum medizinisch- oder biologisch-technischen Assistenten. Diese ausbildungsbedingten Tierversuche sind vielfach der Ausgangspunkt für kontroverse Diskussionen. Die Befürworter*innen argumentieren, dass Alternativmethoden Tierversuche sowohl in der Forschung als auch in der Lehre noch nicht vollständig ablösen können. Das Studium solle die Studierenden auf ihr späteres Berufsleben vorbereiten, daher müssten sie das Operieren zunächst an Tieren üben, bevor sie am Menschen praktizieren dürfen. Tierversuche gehören an den späteren Arbeitsstellen der Studierenden womöglich zu ihren Aufgaben. Daher sei es eine Voraussetzung für die weitere berufliche Laufbahn, die Studierenden darin sehr gut zu schulen. Gegner halten dem entgegen, dass während des Studiums und der Ausbildung auch auf ausreichend Alternativmethoden zurückgegriffen werden könnte. Zudem kritisieren sie die Zucht von Versuchstieren für Hochschulen und plädieren für den Gebrauch von Tieren, die auf natürliche Art und Weise verstorben sind. Fakt ist, dass heute auch eine Ausbildung ohne Tierversuche möglich ist. Immer mehr Hochschulen bieten ein Studium an, in dem Tierversuche gänzlich durch alternative Methoden ersetzt werden. Zudem greifen viele Universitäten auf „ethischere Quellen” zurück. Das heißt: Die Studierenden und Auszubildenden arbeiten an Tieren, die auf natürliche Weise gestorben sind oder eingeschläfert werden mussten. Zu den weiteren Alternativen zählen Lehrvideos oder auch Computersimulationen. Mithilfe von Silikonmodellen können die Studierenden beispielsweise das Blutabnehmen oder Operieren üben. Daneben ersetzt die Forschung anhand von Zell- und Gewebekulturen inzwischen in vielen Fällen Tierversuche. Die Hochschulen, an denen mit Versuchstieren gearbeitet wird, müssen nach strengen Kriterien überprüfen, ob es gibt. Die der Universitäten beraten die Forscher*innen über angemessene Alternativen, und prüfen Versuchsanträge sehr akribisch, bevor sie an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Für alle, die sich darüber informieren wollen, an welchen Universitäten und in welchen Studiengängen inzwischen die Tierversuche vollständig durch Alternativmethoden ersetzt worden ist, hat das Projekt SATIS vom Bundesverband Menschen für Tierrechte auf ihrer Website ein erstellt. Inzwischen werden fast ausschließlich Mäuse und Ratten für die tierversuchsbasierte Forschung verwendet. Aus welchem Grund? Mäuse machen mit rund 70 Prozent den größten Teil der in Deutschland eingesetzten Versuchstiere aus, gefolgt von Ratten mit 9,3 Prozent. Die Gene der Maus lassen sich relativ leicht verändern oder abschalten. Deshalb eignet sich diese Tierart besonders gut, um die genetischen Grundlagen von Lebensvorgängen und Erkrankungen zu entschlüsseln. Da die Gene der Maus bis zu 95 Prozent mit denen des Menschen übereinstimmen, können auf diesem Weg wichtige Erkenntnisse für den Menschen gewonnen werden. Das schlägt sich auch in der Anzahl genetisch veränderter Mäusen nieder: Die Zahl sank von 92 Prozent in 2018 auf 89 Prozent in 2019 an. Der Einsatz steigert die wissenschaftliche Aussagekraft. Forscher*innen können gezielter wissenschaftlichen Fragestellungen nachgehen. So sind diese Tiere beispielsweise unverzichtbar bei der Erforschung der Alzheimer Krankheit; auch in der Krebsforschung kommt ihnen ein hoher Stellenwert zu: Tierversuchen mit Mäusen ist es zu verdanken, dass viele Krebspatienten heute eine bessere Überlebenschance haben. Was ist eine genetisch modifizierte Maus? Weitere Informationen zum Thema finden Sie, Neun von zehn Medikamenten, die zuvor im Tierversuch als sicher getestet worden sind, werden nicht für Menschen zugelassen. Wie setzt sich diese Zahl zusammen? Bis zur Zulassung eines Wirkstoffs dauert es im Schnitt 13,5 Jahre; zwischen 1 und 1,6 Milliarden US-Dollar hat die Entwicklung bis dahin gekostet. Am Beginn dieses Prozesses stehen etwa 5.000 bis 10.000 Substanzen, welche die Forscher*innen zunächst optimieren – in erster Linie mit Wirkungstests im Reagenzglas, vereinzelt auch im Tierversuch. Davon schaffen es rund zwölf Substanzen bis in die vorklinische Entwicklung. Hier überprüfen die Wissenschaftler*innen diese auf schädliche Wirkungen. Sie testen unter anderem, ob der Wirkstoff krebserregend ist, Embryonen schädigt, Veränderungen des Erbguts hervorruft und ab welcher Dosierung er schädlich ist. Wann immer es möglich ist, werden diese Studien durch alternative Methoden ersetzt: Die Forscher*innen testen die Wirkstoffe beispielsweise im Reagenzglas mit Zellkulturen und in Computersimulationen. Für einige Wirkstoffe ist es dennoch unerlässlich, deren Auswirkungen auf den Gesamtorganismus zu untersuchen. Das lässt sich mit Alternativmethoden nur sehr schwer umsetzen, da diese das komplexe Zusammenspiel des Körpers nicht umfassend genug abbilden. Daher greifen die Forscher*innen auf Tierversuche zurück. Für bestimmte Versuche sind diese sogar an mindestens zwei Tierarten gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum Ende der vorklinischen Tests vergehen im Schnitt mehr als fünf Jahre. Neun Wirkstoffe haben bis dahin die Hürde geschafft. Im nächsten Schritt werden klinische Studien am Menschen durchgeführt. Diese durchlaufen drei Phasen: In Phase I wird der Wirkstoff an wenigen Gesunden erprobt. Die Forscher*innen interessiert an diesem Punkt vor allem, wie gut die Proband*innen den Wirkstoff aufnehmen, wie er sich im Körper verteilt, wie sie ihn umwandeln und ihn ausscheiden. Neben der Verträglichkeit überprüfen die Wissenschaftler*innen auch, in welcher Form der Wirkstoff idealerweise verabreicht wird (zum Beispiel als Tablette, Kapsel oder Infusion). Rund die Hälfte der Wirkstoffe fallen in den klinischen Studien am Mensch durch. Wie läuft die Entwicklung eines neuen Medikaments ab? In Phase II wird der Wirkstoff an wenigen erkrankten Personen untersucht. Anhand von 100 bis 500 Patient*innen sammeln die Forscher*innen Informationen über den Behandlungseffekt und mögliche Nebenwirkungen. So ist beispielsweise im Tierversuch nur schwer zu erkennen, ob ein Medikament Kopfschmerzen verursacht. Im Schnitt sind am Ende dieser Phase noch zwei Wirkstoffe übrig. Treten bis zu diesem Punkt keinerlei Bedenken auf, wird der Wirkstoff in Phase III an einer größeren Patient*innen-Gruppe getestet. Dadurch bekommen die Wissenschaftler*innen Informationen darüber, ob der Wirkstoff auch bei vielen unterschiedlichen Patient*innen wirksam ist und ob gegebenenfalls Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten. Von den rund 5.000 bis 10.000 Wirkstoffen, die am Anfang des Prozesses standen, nimmt nach den intensiven Prüfverfahren einer die Hürde für den Zulassungsantrag. Der Wirkstoff wird auch weiterhin darauf überprüft, ob er allen Anforderungen genügt oder gegebenenfalls der Beipackzettel angepasst werden muss. Das zeigt: In jeder Phase werden zahlreiche Subtanzen aussortiert – weil sie nicht die erwünschten Effekte zeigen oder zu starke Nebenwirkungen auftreten. Das trifft nicht nur auf die vorklinischen Tests an Tieren zu, sondern auch auf die Wirkstoffe, die in Phase I der klinischen Tests am Menschen zunächst als wirksam eingestuft wurden. Folgt man also den Argumenten von Kritiker*innen, wäre demnach auch der Mensch ein schlechtes Modell für den Menschen.

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    In welcher Schminke sind Tierversuche?

    Tierversuche und Kosmetik – die zehn größten Mythen Gerade im Zusammenhang mit dem Thema Kosmetik und Tierversuchen verbreiten sich immer noch Unwahrheiten und Argumente, die einer objektiven Überprüfung nicht standhalten. So kursieren im Internet beispielsweise Listen mit Namen von Make-up-Herstellern, die ihre Produkte angeblich nur tierversuchsfrei erproben.

    1. Was dahinter und anderen häufig diskutierten Mythen rund um Tierversuche und Kosmetik steckt, erfahren Sie an dieser Stelle.
    2. Mythos 1: Lippenstift, Kajal oder Wimperntusche werden an Tieren getestet Dekorative Kosmetikprodukte wie etwa Schminke dürfen bereits seit 1986 in Deutschland nicht mehr an Tieren getestet werden.

    Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet dies für die Entwicklung solcher Produkte. Mythos 2: Duschgel, Shampoo und Cremes dürfen weiterhin an Tieren getestet werden Auch sogenannte pflegende Produkte sind von dem Verbot betroffen. Das Verbot aus dem Tierschutzgesetz von 1986 wurde schon 1998 um diese Produktgruppe erweitert.

    Mythos 3: In Deutschland werden Tierversuche für Kosmetik trotz der Verbote immer noch durchgeführt Nein. Die verwirrenden Angaben, die sich häufig im Internet finden, ergeben sich möglicherweise daraus, dass viele der Substanzen, die vor den gesetzlichen Verboten getestet wurden, auch heute noch in Kosmetik enthalten sind.

    Für die Entwicklung neuer Produkte kann man vielfach auf diese vorhandenen Daten zurückgreifen. Außerdem ist die Erprobung von Kosmetika und deren Inhaltsstoffen mit – also ohne Tierversuche – rechtlich ausreichend. Neue Versuche zum Testen der Verbrauchersicherheit von Kosmetik nach Inkrafttreten der EU-weiten Verbote bleiben damit ein Mythos.

    1. Mythos 4: Es gibt aussagekräftige Listen über tierversuchsfreie Kosmetikprodukte im Internet Inhaltsstoffe, die in aktuellen und angeblich tierversuchsfreien Kosmetik-Produktlinien enthalten sind, sind vor der Einführung der gesetzlichen Verbote fast ausnahmslos an Tieren getestet worden.
    2. Auch Hersteller von tierversuchsfreier Kosmetik nutzen die mit Hilfe von Tierversuchen einst zustande gekommenen Erkenntnisse über deren Verträglichkeit.

    Daher benutzen die Ersteller solcher Listen und Gütesiegel unterschiedliche Definitionen, was sie mit „tierversuchsfrei” tatsächlich meinen. Eine aussagekräftige Unterscheidung der heute in der EU verkäuflichen Produkte ist also nicht möglich: Aufgrund der ausführlichen Verbote sind alle Kosmetikprodukte in dem gleichen Maße „tierversuchsfrei” bzw.

    „nicht tierversuchsfrei”. In bestimmten Ländern außerhalb der EU sind Tierversuche für neue Kosmetikprodukte jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Global agierende Firmen, die auch in diesen Ländern tätig sind, dürfen die Ergebnisse der dortigen Versuche jedoch nicht in Europa für die Zulassung verwenden.

    Mythos 5: Die Kosmetikindustrie würde trotz des Verbotes lieber an Tieren testen Die Kosmetikbranche fördert die Entwicklung und Verwendung von, Das geschieht aus gutem Grund: Tierversuchsfreie Methoden in diesem Bereich sind in der Anwendung deutlich günstiger und erzielen schneller aussagekräftige Ergebnisse.

    Schon seit vielen Jahren kommt die aus. Mythos 6: Wenn Kosmetikhersteller in Deutschland keine Tierversuche durchführen, machen sie das stattdessen in einem der Nachbarländer Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt seit 2004 einheitlich ein Verbot für Tierversuche. Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, dies in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen.

    Mythos 7: Kosmetikhersteller exportieren aus dem nicht-europäischen Ausland Produkte, die dort an Tieren getestet wurden Auch die Einfuhr von Produkten, die an Tieren getestet wurden, ist in den EU-Mitgliedsstaaten seit 2013, Mythos 8: Weil es in den meisten Ländern in Europa verboten ist, Kosmetika an Tieren zu testen, führen Unternehmen diese einfach beispielsweise in China durch In manchen Ländern wie China sind für die Marktzulassung von Kosmetika Tierversuche noch gesetzlich vorgeschrieben.

    Internationale Unternehmensverbände der Kosmetikbranche bemühen sich dort jedoch um Anerkennung der, um so dem zusätzlichen Aufwand durch Tierversuche möglichst zu entgehen (siehe Mythos 5). Die Verwendung der Testergebnisse für die ist jedoch nicht möglich (siehe Mythos 9). Update vom 15.06.2021 In China gilt seit dem 1.

    Mai 2021 eine neue Gesetzesregelung. Die Regierung hat die sogenannte „Cosmetics Supervision and Administration Regulation” (CSAR) erneuert. Damit entfällt die Pflicht für Hersteller kosmetischer Produkte, bestimmte Kosmetikprodukte bei der Einfuhr nach China grundsätzlich an Tieren zu testen.

    1. Mythos 9: Die aus Tierversuchen für Kosmetik stammenden Daten aus China nutzen Hersteller auch für Produkte, die sie in der EU verkaufen wollen Eine solche Praxis ist in der Europäischen Union unzulässig.
    2. Das hat der Europäische Gerichtshof mit einem 2016 veröffentlichten Urteil () unmissverständlich klargestellt.

    Dadurch müssen für eine Marktzulassung in der EU in jedem Falle neue Tests gemacht werden, die auf Alternativmethoden beruhen. Dies erhöht den Druck auf internationale Hersteller, auch weltweit auf ein Ende der Tierversuche für Kosmetik hinzuwirken. Mythos 10: Mit der sogenannten REACH-Verordnung gibt es ein Schlupfloch, das doch noch Tierversuche für Kosmetik möglich macht Chemische Stoffe, die beispielsweise in Arzneimitteln oder in der chemischen Industrie eingesetzt werden, müssen die erfüllen.

    Dadurch sind Tierversuche zur Sicherheitsprüfung manchmal unumgänglich. Einige dieser Chemikalien können zusätzlich als Inhaltsstoffe für Kosmetikprodukte dienen (sog. „ Dual-Use “). Außerdem schreibt die REACH-Verordnung vor, dass auch Inhaltsstoffe, die ausschließlich in Kosmetika genutzt werden, an Tieren getestet werden müssen, wenn sich das Risiko für die Arbeiter, die den Stoff herstellen, und für die Umwelt nicht anders einschätzen lässt.

    Anders jedoch als das Wort „Schlupfloch” suggeriert, wird diese REACH-Verordnung nicht „ausgenutzt”. Nachweislich hat sie nicht zu der geführt. Denn auch für die Zulassung von Chemikalien wurden und werden zunehmend Alternativmethoden entwickelt und eingesetzt.