Welche Tiere Darf Man In Einer Mietwohnung Halten?
Leslie
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„Seit 2013 dürfen Vermieter die Haustierhaltung nicht grundsätzlich mehr im Mietvertrag verbieten’, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Hierzu zählen allerdings die gängigen Haustiere, wie Katzen oder Hunde. Kleintiere sind ja ohnehin immer in der Wohnung erlaubt.
Kann ein Vermieter kündigen wegen Katze?
Es ist nicht möglich, die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung grundsätzlich zu untersagen. Vermieter können vertraglich festlegen, dass die Katzenhaltung einer Genehmigung bedarf. Ignoriert der Mieter die Klausel hinsichtlich der Genehmigung, kann ihm der Mietvertrag gekündigt werden.
Kann mir der Vermieter einen Hund verbieten?
Oft liest man in Mietverträgen von Klauseln, die die Tier- oder Hundehaltung kategorisch untersagen. Dieses Verbot ist aber wegen der grundsätzlichen Einschränkung der Persönlichkeitsrechte der Mieter nicht gültig. Rechtlich steht den Mietern eine gründliche Abwägung der Interessen der beteiligten Parteien zu.
Wie viele Katzen dürfen in einer Mietwohnung gehalten werden?
Was droht Mietern, wenn das Haustier den Hausfrieden stören? – Der Mieter ist verpflichtet sich an die Regelungen zur Haustierhaltung, die etwa in der Hausordnung stehen, zu halten und dafür sorgen, dass durch sein Haustier der Hausfrieden gewahrt bleibt.
Ein Hund, der andere Mitbewohner aggressiv anbellt, muss einen Maulkorb tragen und darf nur noch angeleint auf dem Gemeinschaftseigentum geführt werden, entschied das Amtsgericht München (Az.7.11.13). Dabei ist es unerheblich, ob der Hund durch das Verhalten der anderen Mitbewohner gereizt wurde oder ob er eine Begleitprüfung bestanden hat.
Laut einer weiteren Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.472 C 7153/13) muss ein Mieter, der gegen die Anleinpflicht verstößt mit einer fristlosen Kündigung seines Mietverhältnisses rechnen. Auch der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 328/19) hat klargestellt, dass das freie Laufen lassen von zwei Hunden auf Gemeinschaftsflächen ein Kündigungsgrund darstellt.
Die mietvertraglichen Pflichten werden laut Gericht erheblich verletzt, wenn Hunde unangeleint durch das Gemeinschaftseigentum laufen. Wurde der Mieter deswegen bereits mehrfach abgemahnt, kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses vom Vermieter ausgesprochen werden. Gassi gehen auf den Gemeinschaftsflächen ist für die übrigen Mitbewohner ebenfalls nicht zumutbar.
Sie müssen nicht hinnehmen, dass ein Hund in den Gemeinschaftsgarten uriniert. erstmals veröffentlicht am 05.03.2020, letzte Aktualisierung am 06.06.2022
Wann darf man einen Hund halten?
Hund und Co. in der Mietwohnung sorgt immer wieder für Streitigkeiten. Dürfen Vermieter die Tierhaltung in der Wohnung untersagen? Was droht, wenn der Hund in der Nacht bellt und sich Nachbarn beschweren? Lohnt sich eine Tierhaftpflichtversicherung ? Diese und weitere Infos zum Thema Hundehaltung in der Mietwohnung gibt es hier.
- Hund in der Mietwohnung: Was darf der Vermieter bestimmen? Grundsätzlich ist die Tierhaltung in Wohnungen nicht verboten.
- Dies gilt jedenfalls für kleine Tiere.
- Darunter fallen zum Beispiel Kaninchen, Fische und Kanarienvögel.
- Diese Tiere fallen nicht durch einen hohen Geräuschpegel auf und verlassen in aller Regel auch die Wohnung nicht.
Die Haltung solcher Tiere müssen Vermieter akzeptieren. Eine spezielle Genehmigung ist nicht erforderlich. Etwas anders verhält es sich bei Hunden und Katzen. Auch hier gilt, dass Vermieter die Haltung in der Wohnung grundsätzlich gestatten müssen. Maßgeblich für diese Ansicht ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013.
Der BGH hatte eine Klausel im Mietvertrag für ungültig erklärt. Die Klausel verbot das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen. Nach Ansicht des BGH werden Mieter durch eine solche Regelung unangemessen benachteiligt. Die beklagte Regelung lautete: “Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Gebäudes, des Grundstücks und der Wohnung bedarf das Mitglied der vorherigen Zustimmung der Genossenschaft, wenn es Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt (zum Beispiel Fische, Hamster, Vögel).” Im besagten Fall hatte der Bewohner einer Genossenschaftswohnung vorab die Anschaffung eines Hundes mitgeteilt.
Die Reaktion der Genossenschaft auf diese Mitteilung war zwischen den beiden Parteien jedoch strittig. Die Genossenschaft erfuhr von der Anwesenheit des Hundes und verlangte dessen Abschaffung innerhalb von vier Wochen. BGH-Urteil ist kein Freifahrtschein Das BGH-Urteil darf jedoch nicht als Freifahrtschein für die Hundehaltung interpretiert werden.
Vielmehr stellte auch der BGH fest, dass es auf die Abwägung der Interessen von Mieter, Vermieter und anderen Parteien im Einzelfall ankommt. Im verhandelten Fall hatte der anwesende Hund nachweislich keine anderen Mieter gestört. Für die Abwägung des Einzelfalls sind verschiedene Aspekte relevant. Dazu zählt insbesondere die Belästigung der Nachbarn,
Hier geht es nicht zuletzt um Größe, Geruch, Lärm und Gefährlichkeit eines Tieres. Die Faustformel: Je größer ein Tier, desto eher darf der Vermieter die Haltung ablehnen. Ob ein Hund in der Mietwohnung gehalten werden darf, hängt auch von Art und Größe der Wohnung ab.
- Große Hunde lassen sich in sehr kleinen Wohnungen schlechter unterbringen.
- Auch die Anzahl der gehaltenen Tiere ist relevant.
- Hier kommen die Interessen des Vermieters ins Spiel.
- Ist durch die Tierhaltung in der Mietwohnung eine erheblich verstärkte Abnutzung der Wohnung zu erwarten, stellt dies einen Verbotsgrund dar.
In vielen Mietverträgen gibt es einen Erlaubnisvorbehalt. Demnach ist die Haltung von Hunden oder Katzen in der Mietwohnung zulässig, wenn der Vermieter zuvor eine Genehmigung erteilt. Ein solcher Erlaubnisvorbehalt ist auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich wirksam.
Allerdings dürfen Vermieter ihre Zustimmung verweigern, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören zum Beispiel Sachbeschädigungen, Lärmbelästigung durch langes, lautes Bellen und Angriffe auf andere Bewohner durch den Hund. Eine Besonderheit gilt für Kampfhunde, Für diese gilt, wie auch für einige exotische Tiere (zum Beispiel Schlangen) stets, dass Vermieter ausdrücklich zustimmen müssen.
Ist ein nachträgliches Hundeverbot möglich? Als ganz besonders starken Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht Empfinden Hundehalter häufig ein nachträgliches Hundeverbot. Erfährt ein Vermieter von der Hundehaltung in einer Mietwohnung, muss er relativ bald Einspruch dagegen erheben.
Akzeptiert er den Zustand zum Beispiel für drei Jahre, kann er danach kein nachträgliches Verbot mehr verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Tier die Mitbewohner nachweislich durch Lärm, Geruch, Exkremente oder Angriffe belästigt. Ein klassisches Beispiel dafür ist lautes Bellen in der Nacht. In diesen Fällen ist auch ein nachträgliches Hundeverbot möglich.
Aber: Kann der Hundehalter die angemahnten Zustände nachweislich beseitigen, lässt sich vor Gericht vielleicht die Hundehaltung doch noch durchsetzen. Ein nachträgliches Verbot der Hundehaltung ist auch dann nicht möglich, wenn im Mietvertrag vermerkt ist, dass der Vermieter seine Zustimmung jederzeit widerrufen könne.
Hundebesuch trotz Hundeverbot: Ein Risiko für Mieter? Auch wenn der Mieter selbst keinen Hund in der Mietwohnung hält, empfängt er möglicherweise Gäste mit Hund. Ist der Besuch eines Hundes trotz Hundeverbot im Haus erlaubt? Grundsätzlich ja. Allerdings gilt es aus Sicht von Mietern hier, Maß zu halten.
Hunde sollten nicht zu häufig und nicht zu lange zu Besuch sein. Insbesondere sollte darauf verzichtet werden, Hunde temporär zu pflegen (zum Beispiel während eines Urlaubs des Besitzers). Dies verstößt gegen ein gültiges Hundeverbot. Vermieter dürfen den Besuch eines Hundes immer dann untersagen, wenn dies eine Bedrohung darstellt oder aufgrund früherer Erfahrungen mit dem Tier mit einem Schaden an der Mietsache (zum Beispiel Kratzer auf dem Parkett) zu rechnen ist.
Hat der Vermieter das Recht die Wohnung zu besichtigen?
Das Wichtigste zur Ankündigung von Wohnungsbesichtigungen Der Vermieter darf eine vermietete Wohnung nicht eigenmächtig besichtigen. Der Mieter hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei der Besichtigung durch ihn selbst oder einen Beauftragten. Anders lautende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam.
Kann man gekündigt werden wegen Katze?
Welche Vorkehrungen müssen Mieter treffen? – Auch wenn Katzen vertraglich erlaubt sind, müssen Mieter dafür sorgen, dass durch deren Haltung keine unnötigen Belästigungen der anderen Mitmieter oder Nachbarn auftreten. Alleine die Geruchsbelästigung durch den Katzenurin kann eine fristlose Kündigung begründen.
So entschied das Landgericht Berlin (Az.67 S 46/96). Im konkreten Sachverhalt drang aus der Mietwohnung der stark beißende Geruch ins Treppenhaus und die darüber liegende Wohnung. Es kam zu etlichen Beschwerden der Mieter. Schließlich kam es aufgrund des Geruchs auch zu einer Mietminderung des Mieters in der darüber liegenden Wohnung.
Nachdem die Vermieterin erfolglos den Katzenhalter aufforderte, die Gerüche zu beseitigen, erfolgte die fristlose Kündigung. Um solche Probleme im Vorfeld nicht erst entstehen zu lassen, müssen Mieter mit dem richtigen Umgang ihrer Katzen vertraut sein.
- Dazu gehört auch seine Tiere zur Stubenreinheit zu erziehen.
- Hierdurch wird auf Dauer vielen Konflikten mit dem Vermieter und anderen Mieter vorgebeugt und die Gefahr einer fristlosen Kündigung verringert.
- Denn grundsätzlich ist die Kündigung nicht aufgrund der Katzenhaltung erlaubt, sondern nur aufgrund störender Beeinträchtigungen.
Zudem sollten Mieter darauf achten, dass die Wohneinrichtung nicht über das übliche Maß hinaus beansprucht wird. Kratzer an Türen und Wänden können durch eine richtige Katzenerziehung eingedämmt werden. Oftmals helfen Wasserspritzen, um die Katzen von unliebsamen Verhalten abzubringen.
Wann darf der Vermieter eine Katze verbieten?
Nachbarn und Hausbewohner – Ob die Nachbarn oder Hausbewohner eines Mehrfamilienhauses Katzenliebhaber sind oder nicht, spielt bei der Haustier-Frage erst einmal keine Rolle. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind nur sachliche und belegbare Gründe, welche gegen eine Katzenhaltung innerhalb der Mietimmobilie sprechen.
Sind Katzen in jeder Wohnung erlaubt?
Dabei solltest du nach Möglichkeit auch einen Artgenossen einplanen – vorausgesetzt ist natürlich, dass deine Katze sozial und mit anderen Tieren verträglich ist. Dann können sie sich miteinander beschäftigen, wenn du abwesend bist. Bevor du dir als Bewohner einer Mietwohnung Stubentiger ins Haus holst oder als Katzenhalter in eine neue Wohnung einziehst: Studiere den Mietvertrag und achte auf den genauen Wortlaut.
Denn nicht überall werden Katzen als Mitbewohner geduldet. Heißt es im Mietvertrag ausdrücklich, dass Hunde und Katzen nicht gehalten werden dürfen, ist diese Regelung verbindlich. Anders sieht es aus, wenn der Mietvertrag pauschal jegliche Tierhaltung untersagt. Davon wären dann nämlich auch Tiere wie Zierfische oder Wellensittiche betroffen – das wäre eine unzulässige Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte eines Mieters.
Ist die Katzenhaltung im Mietvertrag nicht explizit ausgeschlossen, ist sie nach derzeitiger Rechtsauffassung erlaubt. Die gängigste Formulierung in Mietverträgen lautet, dass die Katzenhaltung der Erlaubnis des Vermieters bedarf; die Haltung einer Katze kann aber nur in begründeten Fällen untersagt werden.
- Was eine statthafte Begründung wäre, hängt wieder vom Einzelfall ab.
- Auch kann die Haltung von mehr als zwei Katzen in der Mietwohnung problematisch sein; nicht nur aus mietrechtlichen Gründen.
- Wenn du deine Mietwohnung mit Samtpfoten teilst, spielt natürlich die Größe der Wohnung eine Rolle.
- Empfohlen wird eine Mindestwohnfläche von 60 Quadratmeter für einen Zweikatzenhaushalt.
Bedenke zudem, dass du pro Katze ein Katzenklo plus eine zusätzliche Toilette sowie einen ausreichend großen Kratzbaum brauchst: Dinge, die Bodenstellfläche einnehmen. Bei einem kleinen Badezimmer kann das Aufstellen der Katzenklos zum Problem werden.
Allerdings ist die Wohnungsgröße aus Katzensicht weniger wichtig als die Qualität der Wohnung. Wenn du den Tieren genug Anreize zur Bewegung und zum Erkunden gibst, können reine Wohnungskatzen in der Mietwohnung ein ausgeglichenes Leben führen. Voraussetzung dafür ist, dass das Tier ausreichend Beschäftigung hat oder, im Fall einer geselligen Katze, einen Katzenkumpel zum Spielen: Langeweile führt zu psychischer Verkümmerung, daraus können wiederum Unarten entstehen.
Widme den Katzen ausgiebige Spiel- und Schmusestunden. Wichtig ist, dass die Tiere am Geschehen im Freien teilhaben können. Alle Katzen finden es spannend, aus dem Fenster zu schauen. Nicht umsonst ist die Fensterbank der Lieblingsplatz vieler Katzen. Sorg dafür, dass mindestens eine Fensterbank mit interessantem Ausblick zur Verfügung steht und nicht durch Zimmerpflanzen oder Nippes blockiert wird.
- Ein gemütliches Liegekissen macht den Katzenlogenplatz perfekt.
- Ideal ist es natürlich, wenn deine Wohnung einen katzensicheren Balkon hat und die Katze auf diese Weise frische Luft bekommt.
- Alternativ kannst du ein Fenster mit einem Schutznetz sichern.
- Atzen, die keinen Freigang kennen, kommen in der Wohnungshaltung in der Regel gut zurecht.
Trotzdem ist der freie Zugang zum Balkon oder zumindest zu einem gesicherten Fenster, das gelegentlich offensteht, eine wunderbare Bereicherung für die Katze, die ihr viele spannende Anregungen bietet: Geräusche, Witterungseinflüsse, Gerüche und nicht zuletzt aufregende Beobachtungen.
- Allerdings muss der Balkon katzensicher sein.
- Das ist zudem wichtig im Hinblick auf den Mietvertrag: Es kann durchaus sein, dass die Katzenhaltung in der Mietwohnung erlaubt ist, der Vermieter aber die Anbringung eines Katzenschutznetzes untersagt.
- Ein Katzenschutznetz oder Gitter ist aber wesentlich für den freien Zutritt zum Balkon.
Schnell ist es geschehen, dass eine Katze nicht aufpasst und vom Balkon fällt, etwa weil sie von einem flatternden Schmetterling abgelenkt wird. Die Katzen dürfen sich weder durch ein Balkongeländer zwängen noch darüber hinwegsteigen oder -springen können.
Ist Katze in Mietwohnung erlaubt?
Mietrecht: Haustiere wie Katzen dürfen nicht allgemein verboten werden – Eine Katze kann als Kleintier gelten. Im Mietrecht ist das oft auch eine Einzelfallentscheidung. Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren, Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06).
- Die Haltung von Kleintieren stellt in der Regel einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung dar, sodass dies üblicherweise keiner Erlaubnis bedarf.
- Allerdings kann diese Auslegung auch immer einzelfallabhängig sein.
- Es spielt hier auch eine Rolle, was im Mietvertrag vereinbart ist,
- Ist die Kleintierhaltung erlaubt, dürfen üblicherweise auch Katzen in die Wohnung,
Das Mietrecht regelt das. Gleiches gilt, wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist. Katzen sind in der Wohnung dann grundsätzlich erlaubt, denn Haustiere dürfen nicht grundsätzlich und generell verboten sein. Allerdings kann die Haltung einer Katze trotzdem vom Vermieter abhängig sein, nämlich dann, wenn der Mietvertrag diesbezüglich Regelungen beinhaltet,
Kann mir der Vermieter einen Hund verbieten?
Oft liest man in Mietverträgen von Klauseln, die die Tier- oder Hundehaltung kategorisch untersagen. Dieses Verbot ist aber wegen der grundsätzlichen Einschränkung der Persönlichkeitsrechte der Mieter nicht gültig. Rechtlich steht den Mietern eine gründliche Abwägung der Interessen der beteiligten Parteien zu.