Wo Bekommt Man Medikamente Für Tiere?

Wo Bekommt Man Medikamente Für Tiere
Tierarzneimittel – Tierarzneimittel: Abgabe, Anwendung und Versandhandel Regelungen über die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln finden sich in den unmittelbar geltenden Vorschriften der sowie ergänzend dazu im Abschnitt 4 des, Sie richten sich vor allem an Apotheken, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhalterinnen und Tierhalter. Tierarzneimittel sind zur Heilung und Verhütung von Tierkrankheiten bestimmt © ellisia/stock.adobe.com Tierarzneimittel werden in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt, nach denen sie entweder freiverkäuflich oder apothekenpflichtig sind, d.h. frei im Einzelhandel oder nur in einer Apotheke oder einer tierärztlichen Hausapotheke erworben werden können.

  • Tierärztinnen und Tierärzte verfügen als Ausnahme vom Apothekenmonopol über das tierärztliche Dispensierrecht und dürfen in diesem Rahmen Tierarzneimittel (und in bestimmten Fällen auch Humanarzneimittel) an Tierhalterinnen und Tierhalter abgeben.
  • Tierarzneimittel, die nur auf der Grundlage einer tierärztlichen Verschreibung an Tierhalterinnen und Tierhalter abgegeben werden dürfen, sind stets apothekenpflichtig.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter dürfen damit apothekenpflichtige Tierarzneimittel nur von einer öffentlichen Apotheke oder aus der Hausapotheke der behandelnden Tierärztin oder des behandelnden Tierarztes beziehen.

Hat eine Apotheke auch Tiermedizin?

Arzneimittel für Tiere – was muss die Apotheke beachten? Es gibt eine ganze Reihe von Arzneimitteln, die sind für die Katz. Und zwar im wörtlichen Sinne – oder für den Hund oder andere Tiere. Da Tierärzte im Gegensatz zu Humanmedizinern das Dispensierrecht besitzen und zudem Gartencenter und Tierfachgeschäfte ein breites Sortiment an freiverkäuflichen Mitteln anbieten, kommen Tierarzneimittel in den meisten Apotheken verhältnismäßig selten vor.

  • Nichtsdestotrotz spielen sie eine Rolle, und dann gilt es, die gesetzlichen Regelungen zu kennen, die zum Teil von denen bei Humanarzneimitteln abweichen.
  • Grundsätzlich wird auch bei Arzneimitteln für Tiere unterschieden in freiverkäufliche, apothekenpflichtige und rezeptpflichtige Präparate.
  • Für freiverkäufliche Arzneimittel gibt es im Rahmen der Zulassung keine rechtlichen Einschränkungen bei der Abgabe.

Apothekenpflichtige Tierarzneimittel dürfen nur in der Apotheke abgegeben werden. Dokumentationspflichten gibt es dabei nicht. Handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel für ein Lebensmittel-lieferndes Tier, benötigt der Tierhalter immer eine Rechnung, aus der die Art, Menge, Datum und Chargenbezeichnung hervorgehen, damit er hierüber den notwendigen Nachweis zum Erwerb des Arzneimittels gemäß („Stallbuch”) führen kann.

Haben Apotheken Medikamente für Hunde?

Wo bekomme ich Medikamente für Hunde? – Arzneimittel können Sie in jeder Apotheke kaufen. Wobei der Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Medikamenten wichtig ist. Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden ausschließlich vom Tierarzt auf Rezept verschrieben.

Gegen Vorlage eines Rezepts können Sie das Mittel in Apotheken kaufen. Auch Tiermedizin kann in der Regel innerhalb eines halben Tages an jede Apotheke geliefert werden. Bei frei verkäuflichen Arzneimitteln, homöopathischen Mitteln sowie Nahrungsergänzungsmitteln können Sie viel Geld sparen. Tees und Nahrungsergänzungsmittel bekommen Sie in den meisten Drogerien.

Zunehmend können Sie viele Medikamente bei Online-Shops wie Amazon kaufen.

Kann man Hundemedikamente in der Apotheke kaufen?

Medikamente & Tierbedarf für Hunde günstig kaufen | shop-apotheke.com Jeder Besitzer möchte natürlich, dass es seinem Tier gut geht. Doch auch Hunde sind nicht vor Krankheiten gefeit. Zur Prophylaxe und Behandlung verschiedener Beschwerden bietet Shop-Apotheke Medikamente und Ergänzungsfuttermittel für die bellenden Vierbeiner an.

Wo bekomme ich Medikamente für den Hund?

Medikamente & Nahrungsergänzungsmittel für Hunde Bei Medpets.de finden Sie ein großes Sortiment an Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln für Ihren Hund. Bestellen Sie schnell & zu günstigen Preisen bei Ihrer zuverlässigen Online-Tierapotheke. Auf Medpets.de finden Sie ein großes Sortiment an Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln für Hunde.

Insofern Ihr Hund mit einem speziellen diätischen Nahrungsmittel gefüttert wird, ist es nicht immer notwendig, zusätzliche Ergänzungsmittel zu verabreichen. Hochwertiges Qualitätsfutter ist in der Regel mit allen wichtigen Vitaminen und Mineralstoffen angereichert, die Ihr Hund benötigt. Trotzdem kann es manchmal notwendig sein, zusätzliche Ergänzungen hinzuzufügen.

Dies ist beispielsweise nach einer Operation der Fall, bei Krankheit oder wenn Ihr Hund beginnt zu altern. Hunde benötigen unter Umständen auch Ergänzungsmittel, wenn sie unter oder Darmerkrankungen leiden. Es gibt viele verschiedene Nahrungsergänzungsmittel für die unterschiedlichsten Beschwerden oder deren Vorbeugung.

Was kostet ein Rezept beim Tierarzt?

Die Vorteile für den Tierbesitzer – Vor allem sparen Sie Zeit und Geld. Ihr Tierarzt hat die für die Behandlung Ihres Tieres nötigen Medikamente in seiner Hausapotheke vorrätig und kann Sie Ihnen direkt nach der Untersuchung Ihres Tieres und seiner Diagnosestellung mitgeben.

Wie bekomme ich ein Rezept vom Tierarzt?

Regierungspräsidium Darmstadt informiert zu Regeln des Arzneimitteleinsatzes bei Haustieren – Wenn das geliebte Haustier einmal erkrankt und ein Besuch bei Tierarzt nötig wird, erhält man die für die Behandlung erforderlichenArzneimittel zumeist direkt in der Tierarztpraxis.

Denn der Tierarzt darf, anders als der Humanmediziner, Arzneimittel an die von ihm behandelten Patienten abgeben. Die Tierärzte sind damit neben den Apothekern die einzige Berufsgruppe, die über dieses sogenannte “Dispensierrecht” verfügen, also Arzneimittel im Großhandel einkaufen, bevorraten und an den Endverbraucher abgegeben dürfen.

Wenn der Tierbesitzer die benötigten Medikamente in der Tierarztpraxis ausgehändigt bekommt, ist hierfür natürlich kein Rezept erforderlich, denn der Tierarzt fungiert in diesem Fall sowohl als Therapeut als auch als Apotheker. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Tierarzt ein benötigtes Arzneimittel nicht selbst vorrätig hat.

  • Dann wird er dem Tierhalter ein Rezept ausstellen, welches dieser in einer Apotheke einlösen kann.
  • Die hierbei geltenden Regeln des Arzneimittelrecht, so das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) als Aufsichtsbehörde, sind im Grunde nach vergleichbar mit denen bei ärztlich verordneten Arzneimitteln für den Menschen, in bestimmten Bereichen bestehen aber auch Besonderheiten.

Die Behörde fasst die wesentlichen Regeln zu Rezepten für die Behandlung von Tieren wie folgt zusammen:

Ein Rezept wird nur dann zwingend benötigt, wenn das jeweilige Medikament der Verschreibungspflicht unterliegt. Dies ist zum Beispiel bei Antibiotika, aber auch vielen anderen Arzneimitteln der Fall.Ein Rezept ist nach der Ausstellung durch den Tierarzt drei Monate lang gültig, außer der Tierarzt vermerkt darauf ausdrücklich eine abweichende Gültigkeitsdauer.Das Rezept eines Tierarztes kann nur in einer Apotheke und nicht etwa in einer anderen Tierarztpraxis eingelöst werden.Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung von Tieren dürfen ausschließlich von Tierärzten, nicht etwa von Ärzten, Zahnärzten oder Tierheilpraktikern ausgestellt werden.Der Tierarzt muss auf dem Rezept die genaue Dosierung und die Anwendungsdauer des Arzneimittels vermerken.So genannte “Dauerrezepte” zur ständigen Behandlung chronischer Erkrankungen können nicht ausgestellt werden, da der Apotheker insgesamt nur einmal die verschriebene Menge an Medikamenten innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer des Rezeptes abgeben darf. Es ist allerdings zulässig, die verschriebene Menge in mehreren kleineren Anteilen zu erwerben.ierärztliche Rezepte bestehen immer aus einem Original und einer Durchschrift. Die Durchschrift verbleibt bei der Einlösung des Rezeptes in der Apotheke.Der Apotheker darf dem Tierhalter ausschließlich das auf dem Rezept angegebene Arzneimittel aushändigen. Die Abgabe eines Arzneimittels für den Menschen, auch wenn es denselben Wirkstoff enthält, ist nicht zulässig. Der Tierarzt kann das Rezept in der Regel auch nicht mit einer sogenannte “aut idem”-Angabe versehen, welchen es dem Apotheker erlauben würde, ein Präparat eines anderen Herstellers abzugeben. Die Entscheidung, welches genaue Präparat zum Einsatz kommt, liegt alleinig beim behandelnden Tierarzt.Sofern ein geeignetes Tierarzneimittel zur Behandlung einer Erkrankung nicht verfügbar sein sollte, kann nur der Tierarzt unter bestimmten Bedingungen auch Medikamente aus dem Bereich der Humanmedizin verordnen.

Das RP weist auch darauf hin, dass viele Medikamente, die im Einsatz am Menschen unbedenklich sind, bei Tieren aufgrund von Stoffwechselunterschieden gefährliche oder gar tödliche Nebenwirkungen auslösen können. So führen beispielsweise schon wenige Tropfen Teebaumöl, welches von unwissenden Tierbesitzern immer öfter gegen Flohbefall eingesetzt wird, zu schwersten Vergiftungserscheinungen bei Katzen, die nicht selten mit dem Tod der betroffenen Tiere enden.

  1. Auch das Schmerzmittel ASS wird von Katzen nur äußerst schlecht vertragen und sollte diesen grundsätzlich nicht verabreicht werden.
  2. Daher sollten Tierhalter auch dann schon besondere Vorsicht walten lassen, wenn sie ihre Tiere mit Arzneimitteln behandeln, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen.

“Im Zweifel ist es immer besser, auch vor einer Verabreichung mutmaßlich harmloser Medikamente den Tierarzt zu befragen”, so Regierungspräsident Johannes Baron. Quelle: Pressemitteilung des RP Darmstadt vom 18.08.2011 Pressemitteilung als pdf zum Download

Kann man Hunden Medikamente für Menschen geben?

Tierarzneimittel – Gut für Tier und Mensch Liebe Leserinnen und Leser, wussten Sie eigentlich, dass auch Ihr Haustier ein gesetzlich verankertes Recht auf medizinische Behandlung hat? Und dass spezielle Tierarzneimittel zum Einsatz kommen, wenn unsere vier-, sechs- oder achtbeinigen Freunde ihre Wehwehchen haben? Auch wenn Hund und Hamster uns im Krankheitsfall manchmal ganz menschlich vorkommen, behandelt werden Tiere doch ganz anders.

So bekommen sie vom Tierarzt andere Wirkstoffe zur Schmerzstillung als ihre Halter, weil sie andere Unverträglichkeiten haben. Auch bei der Vorbeugung von Krankheiten gibt es Unterschiede. Während der Mensch in der Regel durch einmaliges Impfen oder wenige Auffrischungen lebenslang vor Krankheiten wie etwa Wundstarrkrampf geschützt ist, muss das Tier regelmäßig Arzneimittel zur Prävention bekommen.

Außerdem können Tieren an Krankheiten wie Tollwut oder Staupe leiden. Weil diese zoonotischen Krankheiten sich vom Tier auf den Menschen und umgekehrt übertragen können, geht es in der Gesundheitsversorgung von Tieren auch immer um den gegenseitigen Schutz.

  • Es ist also wichtig, dass Tiere medizinisch gut versorgt sind.
  • Die Tiermedizin ist nicht ohne Grund eine eigene Disziplin und genauso ist es auch mit der Tierpharmazie.
  • Das Spektrum der Patienten, um die sich Arzt und Apotheker kümmern, reicht von Haustieren wie Hunde, Katzen, Kleinsäuger und Ziervögel bis hin zu Nutztieren wie Kühen, Schweinen oder Pferden.

Diese große Vielfalt erfordert in der Arzneimitteltherapie spezielle und auf den tierischen Patienten angestimmte Lösungen. Mit unserem Pressedienst wollen wir Ihnen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen Überblick über Tierarzneimittel und ihre Hauptanwendungsgebieten geben.

  • Einen Schwerpunkt legen wir dabei auf die beliebtesten Haustiere Hund und Katze.
  • Außerdem wollen wir Ihnen interessante Facts liefern, etwa über die Sicherheitsstandards von Tierarzneimitteln.
  • Die sind mindestens genauso hoch wie bei Arzneimitteln für den Menschen.
  • Das müssen sie auch sein, denn es geht ja nicht nur um das Tier selbst, sondern auch um die Umwelt und im Falle von Nutztieren natürlich um uns als Verbraucher.

Über die Versorgung mit Tierarzneimitteln und die nötigen Sicherheitsstandards haben wir im Interview mit Dr. Ilka Emmerich, der Vorsitzenden des Ausschusses für Tierarzneimittel- und Futtermittelrecht der Bundestierärztekammer, gesprochen. Und wir haben ein paar Tipps für Tierhalter, von denen es ja einige geben dürfte: Laut einer aktuelle Studie im Auftrag des Industrieverbandes Heimtierbedarf (IVH) und des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) lebt in fast jeder zweite Haushalt in Deutschland (2016 / 44 Prozent) mindestens ein Haustier.

Wie immer können Sie das Text- und Bildmaterial des Pressedienstes gerne unter Nennung der Quellen kostenlos redaktionell verwenden. Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen Ihr BPI-Presseteam Üble Bauchschmerzen beim Pferd, der Zwerghase mit Schnupfen und eine fiebernde Katze: Manches Tier fühlt sich hundsmiserabel und braucht schnell Hilfe.

Aber nicht aus der Hausapotheke der Menschen. Denn Tiere reagieren oft anders als Menschen auf die Wirkstoffe. Medizin, die für Menschen gemacht ist, kann für Katzen, Hunde und Vögel sogar lebensgefährlich sein. Der Tierarzt kann bei seinen Patienten am besten beurteilen, was ihm fehlt und welche Therapie sinnvoll ist.

Tier ist nicht gleich Tier – und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. So muss man zunächst zwischen der Anwendung von Tierarzneimitteln bei Haus- und Heimtieren und der Therapie von Tieren, die zur Herstellung von Lebensmitteln dienen, unterscheiden. Diese Unterteilung ist auch aus Verbraucherschutzgründen sinnvoll und durch umfangreiche Vorschriften und Kontrollen gesetzlich geregelt.

Dann bauen Tiere Arzneimittel unterschiedlich ab. Hier muss der Tierarzt Größe und Gewicht beachten, und der die richtige Dosierung für seinen Patienten zu finden. Und auch die individuellen Merkmale jedes einzelnen Tieres müssen bei der Arzneimitteltherapie abgewogen werden.

Alter – bedingt durch die unterschiedliche Verteilung des Körperfettes – Geschlecht und Gesundheitszustand haben einen Einfluss auf Aufnahme, Wirksamkeit und Ausscheidung der Arzneistoffe. Zu guter Letzt muss der Tierarzt genau darauf achten, welche Tierart mit welchem Arzneistoff überhaupt behandelt werden kann.

Tierarzt mit besonderer Befugnis Tierarzneimittel werden aus gutem Grund in Deutschland in erster Linie durch Tierärzte abgegeben. Tierärzte haben dafür die Erlaubnis vom Gesetzgeber bekommen. Das nennt man „tierärztliches Dispensierrecht”. Es ist durch das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) geregelt.

  • Im Gegensatz zum Humanmediziner, gibt es damit für den Tierarzt keine strikte Trennung zwischen Verordnung und Abgabe von Arzneimittel.
  • So darf er im Rahmen einer tierärztlichen Hausapotheke Arzneimittel erwerben, prüfen, aufbewahren, herstellen und abgeben.
  • Das Dispensierrecht gilt allerdings nur für die vom jeweiligen Tierarzt behandelten Tiere.

Tierarzneimittel in Apotheken Tierarzneimittel werden außer durch Tierärzte vor allem in Apotheken und in der Regel gegen Rezept abgegeben. Arzneimittel mit nicht verschreibungspflichtigen Wirkstoffen können vom Tierhalter ohne Rezept kaufen. Bei verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln prüft der Apotheker die Rezepte sehr genau auf Plausibilität und Einhaltung aller Vorschriften und Angaben.

Zum Beispiel müssen neben der eigentlichen Verordnung Angaben zum Tierhalter und der Art und der Anzahl der Tiere gemacht werden. Außerdem müssen die Dosierung pro Tier und Tag und die Dauer der Anwendung vermerkt sein. Rezepte mit Verordnungen für Lebensmitteltiere wie Schweine oder Rinder unterliegen besonders strengen Regelungen.

Dazu später mehr. Tierhalter aufgepasst: Wichtige Tipps beim Kauf in der Apotheke

Apothekenpflichtige Tierarzneimittel Nur Arzneimittel anwenden, die für die Tierart zugelassen sind. Soll eine medikamentöse Behandlung von Nutztieren erfolgen, muss dies in der Apotheke immer angegeben werden.
Apothekenpflichtige Humanarzneimittel für Haus- und Heimtiere Anwendung von Humanarzneimitteln bei Tieren ist zu vermeiden – und auch im Falle von nicht-verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln nicht empfehlenswert. Der Rat eines Tierarztes sollte in diesem Fall immer eingeholt werden. Im Falle eines Therapienotstandes kann der Tierarzt ein Humanarzneimittel verschreiben. In der Apotheke kann aufgrund einer entsprechenden tierärztlichen Verschreibung ein Humanarzneimittel für ein Tier abgegeben werden. Die Verantwortung liegt auf Seiten des Tierarztes.
Apothekenpflichtige Humanarzneimittel für Tiere, die zur Gewinnung von Lebensmitteln dienen Tierhalter begehen Straftat bei Anwendung dieser Arzneimittel bei Nutztieren OHNE Vorliegen einer tierärztlichen Verschreibung. Keine Abgabe dieser Arzneimittel in der Apotheke im Falle der Kenntnisnahme durch den Apotheker.
Apothekenpflichtige Tier-Homöopathika Dürfen für Haus- und Heimtiere angewendet werden. Anwendung im Rahmen ihrer Registrierung auch für Nutztiere möglich.
Apothekenpflichtige Human-Homöopathika Für Haus- und Heimtiere können diese Homöopathika nach Beratung in der Apotheke gegeben werden. Der Apotheker haftet für die Richtigkeit der Beratung. Tierhalter von Nutztieren begehen Straftat, falls keine tierärztliche Verschreibung vorliegt.
Freiverkäufliche Tier- und Humanarzneimittel Können vom Tierhalter ohne rechtliche Einschränkungen erworben und im Rahmen der Zulassungen angewendet werden.
Verschreibungspflichtige Tier- und Humanarzneimittel, Betäubungsmittel und Rezepturen • für Haus- und Heimtiere • für Nutztiere Verschreibungspflicht durch Tierarzt. Die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sind streng einzuhalten.

Quelle: eigene Darstellung nach https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2015/daz-17-2015/tierarzneimittel-in-der-apotheke Abgabe durch Tier- und Zoohandlungen, Drogerie- und Supermärkte Nicht alle Tierarzneimittel sind apothekenpflichtig. So dürfen Präparate mit nicht-verschreibungspflichtigen Wirkstoffen in Drogerie- und Supermärkten sowie in Tier- und Zoohandlungen frei und ohne fachliche Beratung verkauft werden.

  1. Dabei handelt es sich beispielsweise um äußerlich anzuwendende Mittel zur Behandlung von Läusen, Flöhen und Zecken bei Hunden und Katzen.
  2. Auch freiverkäufliche Tierarzneimittel für Zier- und Singvögel, Zierfische, Brieftauben, Terrarientiere und Kleinnager können in Tier- und Zoohandlungen bzw.
  3. In Drogerie- und Supermärkten erworben werden.

Manchmal muss es „menscheln”: Off label bei Tieren Tierärzten steht eine Vielzahl speziell für die Behandlung von Tieren zugelassener Tierarzneimittel zur Verfügung. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen Tiere mit Arzneimitteln behandelt werden müssen, die eigentlich nur für Menschen zugelassen sind.

Der Gesetzgeber nennt diese Situation „Therapienotstand”. Das ist dann der Fall, wenn das zu behandelnde Tier ernsthaft gefährdet ist, aber kein wirksames zugelassenes Medikament zur Verfügung steht. Dann darf der Tierarzt auch ein Humanarzneimittel – oder auch ein Tierarzneimittel, das eigentlich für eine andere Tierart zugelassen wurde – verschreiben (off label).

Tierarzneimittel sind sicher Bei Tierarzneimitteln gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften wie bei Humanpräparaten. Bevor sie in Deutschland vermarktet werden dürfen, brauchen sie eine behördliche Genehmigung. Die Verfahren zur Zulassung sind jedoch noch aufwendiger, da das betreffende Tierarzneimittel für jede vorgesehene Tierart einzeln auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit getestet werden muss.

  1. Die Zulassungen sind jeweils auf eine bestimmte Tierart beschränkt.
  2. Das bedeutet für den Hersteller, dass er mehr Unterlagen vorweisen muss, die die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels belegen.
  3. Umfangreiche Toxizitäts- und Rückstandsprüfungen sind durchzuführen, gerade wenn es um lebensmittelliefernde Tiere geht.

Auch die Kontrolle und Überwachung von Tierarzneimitteln ist sehr umfassend. Nationale und EU-Richtlinien schreiben zum Beispiel nicht nur vor, mögliche Nebenwirkungen zu erfassen. Zugleich müssen die Vorgaben des Tier-, Verbraucher- und Umweltschutzes eingehalten werden.

  1. Denn natürlich dürfen Lebensmittel, die aus Tieren gewonnen werden, keine risikoreichen Arzneimittelrückstände, etwa von Mitteln gegen Euterentzündungen bei Milchkühen, enthalten.
  2. Es gibt festgelegte Höchstmengen, die bei von Tieren gewonnenen Lebensmitteln nicht überschritten werden dürfen.
  3. Und oft muss man eine Wartezeit einhalten.

Vor Ablauf dieser Wartezeit dürfen von mit diesen Arzneimitteln behandelten Tieren keine Lebensmittel gewonnen werden. Dies ist aus Sicht des Verbraucherschutzes unumgänglich und wird streng kontrolliert – und dokumentiert. Zur Kontrolle erfolgt etwa eine Probenentnahme in den Schlachtbetrieben und bei Primärerzeugnissen von Tieren wie Eiern, Milch und Honig.

  • Ontrolliert wird auch der verantwortungsvolle Einsatz von Antibiotika.
  • Es geht dabei sowohl um Tier- als auch um Verbraucher- und Umweltschutz.
  • Mit Erfolg: In den letzten Jahren ist eine deutliche Abnahme verordneter Antibiotika bei Tieren zu verzeichnen.
  • So kam es im Zeitraum zwischen 2011 und 2015 zu einer Halbierung der Menge abgegebener Antibiotika.

Für Tierhalter gilt: Niemals ohne tierärztliche Beratung Medikamente geben. Am besten geht man aber nicht nur bei akuten Problemen sondern regelmäßig zum Tierarzt. Der kann nämlich auch Krankheiten erkennen, die noch keine Symptome zeigen und außerdem prüfen, ob das Haustier ausreichend geimpft ist.

Durch dieses vorbeugende Verhalten kann so manche Erkrankung vermieden werden. Wie beim Menschen werden auf der anderen Seite Beschwerden und Krankheiten teilweise durch falsche Ernährung und zu wenig Bewegung verursacht bzw. verschlimmert. Diese unsachgemäße Haltung und nicht artgerechte Fütterung sind dann dem Halter zuzurechnen.

Eine entsprechende Aufklärung ist wichtig, um Tiere vor Schaden zu bewahren und auch dafür ist der Tier Doc da. Hier einige typische (Haus-)Tierarzneimittel und Indikationen: Gut geimpft ist doppelt geschützt Immunologische Tierarzneimittel (Biologika) – zu denen die Tierimpfstoffe gehören – sind wirksame Präparate zur Verbeugung oder Bekämpfung unter anderem von Viruserkrankungen, sowohl von Haus- als auch Nutztieren.

  1. Zudem gibt es Impfungen gegen bakterielle Erkrankungen wie Leptospirose beim Hund und Erkrankungen, die durch Parasiten hervorgerufen werden.
  2. Tierimpfstoffe sind zwar streng genommen Arzneimittel, werden allerdings von den Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) ausgenommen.
  3. An diese Stelle treten das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und die Tierimpfstoff-Verordnung mit ihren Bestimmungen.

Tierimpfstoffe sind verschreibungspflichtig und bei Haus- und Heimtieren ausschließlich zur Anwendung durch einen Tierarzt bestimmt. Die Herstellung von Tierimpfstoffen ist – genauso wie in der Humanmedizin – besonders streng gesetzlich geregelt. Allein der Tatsache, dass bei ihrer Herstellung mit lebenden Krankheitserregern gearbeitet werden muss, trägt der Gesetzgeber hiermit Rechnung.

So muss bei einem bereits zugelassenen Tierimpfstoff jede einzelne Charge geprüft und durch die entsprechende Behörde freigegeben werden. Es geht schließlich auch um den Schutz des Menschen, z.B. vor Tollwut. Antibiotika: Mit Bedacht eingesetzt Der Einsatz von Antibiotika bei Tieren ist – genauso wie beim Menschen – genau abzuwägen.

Zudem ist er bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, streng gesetzlich reglementiert. Die Anwendung von Antibiotika kann erforderlich sein, um die Gesundheit eines Tieres wiederherzustellen bzw. Leben zu retten. Antibiotika wirken allerdings nur gegen bakterielle Infektionen – nicht jedoch gegen Viren.

  • So muss auf jeden Fall geklärt sein, ob überhaupt eine bakterielle Infektion vorliegt.
  • In keinem Fall sollte jedoch ein Tierhalter sein erkranktes Tier im Alleingang und ohne tierärztliche Untersuchung mit Antibiotika, die sich vielleicht noch in seiner Hausapotheke befinden, behandeln.
  • Bakterielle Infektionen, die mit einem Antibiotikum behandelt werden müssen, sind zum Beispiel die Leptospirose des Hundes, eitrige Hautentzündungen oder Abszesse nach Bissverletzungen.

Es gibt allerdings auch Mischinfektionen mit Bakterien und Viren, die ebenfalls antibiotisch behandelt werden sollten. Zu nennen sind hier der Zwingerhusten von Hunden und der Katzenschnupfen. Im Ausnahmefall: Betäubungsmittel für Tiere In schweren Krankheitsfällen dürfen Tierärzte für das von ihnen behandelte Tier Betäubungsmittel verabreichen.

  1. Das ist zum Beispiel bei großen Wildtieren wie Hirschen der Fall, die sich schwer verletzt haben und die chirurgisch behandelt werden müssen.
  2. Der Verkehr mit Betäubungsmitteln ist jedoch gesetzlich streng geregelt und limitiert.
  3. Die verschriebenen Betäubungsmittel dürfen – genauso wie auch bei der Anwendung beim Menschen – nur in genau festgelegten Höchstmengen verordnet werden.

Bei besonders schweren Erkrankungen können diese Höchstmengen überschritten werden. Tierärzte, die ein Tier mit einem Betäubungsmittel behandeln wollen, müssen einige Besonderheiten beachten. So dürfen einige aus der Humanmedizin bekannte Betäubungsmittel nicht für Tiere verordnet werden.

  • Außerdem unterscheiden sich die Höchstmengen von denen in der Humanmedizin erlaubten, da sie an den sogenannten „typischen tierärztlichen Bedarf” angepasst sein müssen – und der kann größer sein.
  • Mit anderen Worten: Tier ist nicht gleich Mensch! Gegen Wurm, Parasit und Pilz Hunde und Katzen müssen regelmäßig mit Wurmmitteln (Endoparasitika) behandelt werden, da Infektionen zum Beispiel mit Spulwürmern sehr häufig auftreten.

Diese Infektionen sind auch für den Menschen gefährlich. Der direkte Kontakt mit dem Kot von Hunden und Katzen sollte dementsprechend dringend vermieden werden. Ein gebräuchlicher Wirkstoff zur Entwurmung ist Praziquantel, der gegen sämtliche Entwicklungsstadien aller Hunde- und Katzenbandwürmer und Echinokokken wirksam ist.

  1. Interessant für Katzenhalter: Der Wirkstoff schmeckt bitter.
  2. Gerade bei Katzen sollte er deshalb direkt auf den Zungengrund gegeben und nicht unter das Futter gemischt werden.
  3. Hunde und Katzen (vor allem freilaufende Katzen) sollten außerdem gegen Parasiten wie Flöhe, Läuse und Co.
  4. Geschützt werden.
  5. Verschiedene Präparate stehen dem Tierhalter zur Verfügung – sowohl zur äußerlichen als auch zu innerlichen Anwendung.
See also:  Welche Tiere Fressen Löwen?

Die als sogenannte „Flohschutzhalsbänder” verkauften Antiparasiten. Halsbänder sind in erster Linie für Hunde geeignet. Ein anderes Mittel sind die sogenannten Spot-On-Präparate. Es handelt sich um Lösungen, die im Nacken des Tieres direkt auf die Haut getropft werden und sich von dort über den ganzen Körper verteilen.

  • Dafür empfiehlt es sich, die Haare an der betreffenden Stelle etwas zu scheren, damit die Lösung auch wirklich komplett auf der Haut landet – und nicht etwa nur im Fell.
  • Danach sollten die Tiere für ca.
  • Zwei Tage nicht gebadet werden.
  • Der Schutz hält mehrere Wochen an.
  • Es gibt Präparate, die nur gegen Zecken wirken, aber auch Präparate mit Wirkstoffen, die gegen Flöhe, Läuse und Zecken wirksam sind.

Antiparasitäre Mittel gibt es aber auch in Tablettenform. Insbesondere Katzen können so besser behandelt werden, da die Katze äußerlich auf die Haut der Katze gegebene Mittel eventuell vorzeitig ableckt. Zudem ist der Einsatz dieser Mittel auch empfehlenswert für Familien mit kleinen Kindern, die auf diese Weise vor dem Kontakt mit den Wirkstoffen durch Streicheln und Knuddeln des Tieres geschützt werden.

  1. Häufig treten gerade bei Katze und Hund entzündliche Hauterkrankungen auf, die auf Pilzinfektionen zurückzuführen sind.
  2. Dann ist der Einsatz eines Antimykotikums (Antipilzmittel) notwendig, zum Beispiel als Creme, Salbe oder Waschlösung.
  3. Vorsichtshalber sollten sich die behandelnden Tierhalter vor der Infektion schützen und nach dem Berühren des Tieres die Hände gründlich waschen, denn die Pilze sind grundsätzlich auch auf Menschen übertragbar.

Gegen bakterielle Infektionen helfen hingegen antibiotische Salben, desinfizierende Shampoos oder in schweren Fällen Antibiotika in Tablettenform. Übrigens können auch Allergien beim Tier zu Hauterkrankungen führen. Dann kann man wie beim Menschen eventuell Hyposensibilisierungen durchführen.

  • Voraussetzung ist allerdings, dass das auslösende Allergen gefunden wird.
  • Ansonsten stehen zur Behandlung der Symptome wie Juckreiz und Rötungen Kortisonpräparate oder antiallergische Wirkstoffe (Antihistaminika) zur Verfügung.
  • Magen-Darm hat nicht nur Herrchen Auch Hunde und Katzen können an Magen-Darm-Infekten erkranken.

Bei Durchfallerkrankungen steht – genauso wie beim Menschen – der Elektrolytausgleich im Vordergrund, da es im Rahmen einer Diarrhoe schnell zu einem hohen Flüssigkeitsverlust kommen kann. Zum Ausgleich stehen glukosehaltige Elektrolytlösungen zur Verfügung.

  • Daneben können auch diätetische Maßnahmen sinnvoll sein.
  • Durchfallerkrankungen werden normalerweise ohne weitere Medikation gut überstanden.
  • Auch in dieser Hinsicht unterscheiden sich Tiere nicht vom Menschen.
  • Bei stärkeren Durchfällen oder chronischen Erkrankungen können spezielle Medikamente eingesetzt werden.

In jedem Fall sollte spätestens dann der Tierarzt aufgesucht werden. Auch bei Verstopfungen sollten Hunde und Katzen einem Tierarzt vorgestellt werden. Es geht zunächst darum, die Ursachen der Verstopfung, die sowohl akut als auch chronisch auftreten kann, herauszufinden.

Eventuell kann eine Umstellung des Futters schon ausreichen, das Tier von der Verstopfung zu befreien. Es kann aber auch notwendig sein, Hunde oder Katzen mit Abführmitteln zu behandeln. Verschiedene Möglichkeiten stehen in diesem Fall dem Tierarzt zur Verfügung. Gelegentliches Erbrechen bei Hauskatzen ist relativ weit verbreitet – und meist auch harmlos.

Bedingt durch ihre intensive Fellpflege erbricht die Katze Haarklumpen, die sich vorher in ihrem Magen angesammelt hatten. Kommt Erbrechen allerdings ungewöhnlich häufig vor oder treten weitere Symptome auf, sollte die Katze von einem Tierarzt untersucht werden.

Hunde erkranken ebenfalls akut oder chronisch an Erbrechen. Das Erbrechen von Haarklumpen ist bei Hunden allerdings nicht zu beobachten. Ursachen für Erbrechen können bei Hunden wie bei Katzen Magen-Schleimhaut-Entzündungen, bakterielle oder virale Infekte, Stoffwechselerkrankungen, Nierenschwäche, Futterunverträglichkeiten oder Vergiftungen sein.

In harmloseren Fällen genügen meist einige Tage Schonkost und eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Auch eine anfängliche Nahrungskarenz kann notwendig sein, um den Magen ausreichend zu beruhigen. Reicht dies nicht aus, müssen unter Umständen zusätzlich Mittel gegen Erbrechen (Antiemetika) verordnet werden.

Bewegungsmangel und Übergewicht Hundezüchtungen haben nicht nur zu einer Vielfalt der Hunderassen geführt, sondern teilweise auch zu orthopädischen Problemen. So sind zum Beispiel Hunde mit langem Rücken gefährdet, einen Bandscheibenvorfall zu erleiden. Schnellwüchsige, große Rassen wiederum erkranken häufig an einer Hüftgelenksdysplasie, d.h.

einer Fehlentwicklung des Hüftgelenks. Bei Katzen sind entsprechende Probleme nicht so häufig anzutreffen. Ein weiteres Problemfeld sind Bewegungseinschränkungen und Schmerzen bedingt durch Übergewicht. Ungeeignetes Futter und Bewegungsmangel sind häufig die Ursachen.

  • In der Folge fangen die betroffenen Tiere an zu lahmen.
  • Dies sollte der Tierhalter aufmerksam hinterfragen und Hund oder Katze im Zweifelsfall einem Tierarzt vorstellen.
  • Zur Schmerzstillung und Entzündungshemmung müssen teilweise Schmerzmittel gegeben werden.
  • Allerdings können viele in der Humanmedizin gängige Wirkstoffe bei Tieren entweder verstärkt Nebenwirkungen hervorrufen wie zum Beispiel Ibuprofen beim Hund oder gar nicht eingesetzt werden wie Paracetamol bei der Katze.

Vorsicht ist also geboten! Dem Tierarzt stehen in diesen Fällen für Tiere zugelassene Alternativen zur Verfügung. PD Arzneimittel: Wie bewerten Sie die Arzneimittelversorgung von Tieren in Deutschland? Dr. Emmerich: Für die Tierarten Rind, Schwein, Huhn, Hund und Katze stehen zahlreiche zugelassene Tierarzneimittel zur Verfügung.

  • Bei diesen Tierarten kann die Versorgungslage als gut bezeichnet werden.
  • Für die Behandlung selten auftretender Krankheiten bei diesen Tierarten oder bei Tierarten, für deren Behandlung kein ausreichend großer Absatzmarkt für Arzneimittel gegeben ist, wie beispielsweise Pferde, Milchschafe, Ziegen, Fische oder Meerschweinchen und Hamster, stehen wesentlich weniger Tierarzneimittel zur Verfügung.

So ist für Schafe kein Entzündungshemmer (Nichtsteroidales Antiphlogistikum) oder für Ziegen kein einziges Antiparasitikum zugelassen. In diesen Fällen kann der Tierarzt versuchen, die Therapielücke durch Umwidmung anderer Arzneimittel zu schließen. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall möglich, da beispielsweise das Verbringen von Humanarzneimitteln auch aus dem europäischen Ausland oder von Tierarzneimitteln aus Drittländern wie der Schweiz oder den USA zur Anwendung bei Tieren verboten ist.

Des Weiteren kommt es durch Lieferschwierigkeiten oder Wegfall von Zulassungen immer wieder zu neuen, teilweise lebensbedrohlichen Therapieengpässen sowohl im Nutztier- als auch im Kleintier- und Pferdebereich. PD Arzneimittel: Sind die Impfraten bei Tieren zufriedenstellend? Dr. Emmerich: Wie in der Humanmedizin führen die Erfolge durch gute Impfstrategien dazu, dass keine Notwendigkeit mehr zur Impfung gesehen wird.

Derzeit besteht beispielsweise für Hühner und Puten eine bundesweite Impfpflicht gegen die atypische Geflügelpest (Newcastle Disease), die bei Hobbygeflügelhaltern nicht immer auf Verständnis stößt. Auf europäischer Ebene sind aus handelspolitischen Gründen viele Impfungen bei lebensmittelliefernden Tieren verboten, z.B.

Gegen die europäische Schweinepest. Für andere Tierseuchen ist kein Impfstoff vorhanden, z.B. gegen die Afrikanische Schweinepest, die seit geraumer Zeit den Schweinebestand in Europa bedroht und bei Einschleppung nach Deutschland verheerende Auswirkungen hätte. Manche Impfstoffe müssen unter Einbeziehung der regionalen Behörden aus dem Ausland verbracht werden, weil sie für bestimmte Tierarten oder Indikationen in Deutschland nicht verfügbar sind.

Durch die Globalisierung und den Trend zu Fernreisen werden immer wieder alte und neue Infektionskrankheiten nach Deutschland eingeschleppt, z.B. die Staupe, in Einzelfällen sogar die Tollwut. Wie in der Humanmedizin gibt es auch in der Tiermedizin eine ständige Impfkommission, die am Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, angesiedelt ist.

  • Dort werden von Experten regelmäßig aktuelle Impfempfehlungen herausgegeben und auf neue Infektionsgefahren hingewiesen.
  • PD Arzneimittel: Bei Humanarzneimitteln sind Verordnung und Abgabe getrennt, bei Tierarzneimitteln ist beides in der Hand des Tierarztes.
  • Ist das sinnvoll? Dr.
  • Emmerich: Das tierärztliche Dispensierrecht ist eine Ausnahme vom Apothekenmonopol und erlaubt es dem Tierarzt, Arzneimittel vom Großhandel zu beziehen, sie an den Halter der von ihm behandelten Tiere abzugeben und Arzneimittel im sehr eingeschränkten Umfang selbst herzustellen.

Das tierärztliche Dispensierrecht hat sich zur effektiven und, besonders für landwirtschaftliche Nutztiere, kostengünstigen Arzneimittelversorgung bei gleichzeitiger Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bewährt. Durch die enge zeitliche Bindung der Arzneimittelabgabe an Diagnosestellung und Beratung (zu Anwendung, Dosierung, Rückstandsproblematik, Wartezeiten) durch den Tierarzt, sind ein schneller Behandlungsbeginn und eine korrekte Anwendung gewährleistet, wovon eine schnelle Heilung der Erkrankung abhängt.

  1. Eine andere Berufsgruppe als Tierärzte kann die Beratung und die Kontrolle der Anwendung und des Behandlungserfolgs leisten.
  2. Dadurch sind der Tierschutz und der gesundheitliche Verbraucherschutz beim Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren sichergestellt.
  3. PD Arzneimittel: Arzneimittel für Heimtiere werden aber auch durch Tier- und Zoohandlungen abgegeben, oder? Dr.

Emmerich: Ja. Zu den Heimtieren werden arzneimittelrechtlich Zierfische, Zier- oder Singvögel, Brieftauben, Terrarientiere, Kleinnager, Frettchen oder Zwergkaninchen gezählt. Um die Arzneimittelversorgung dieser Tierarten sicherzustellen, gelten Zulassungserleichterungen für Heimtierarzneimittel mit apothekenpflichtigen Stoffen.

So sind diese Arzneimittel von der Zulassungs- oder Registrierungspflicht befreit, automatisch freiverkäuflich und beim Inverkehrbringen ist keine Sachkenntnis erforderlich. Das bedeutet, dass für ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ausschließlich der pharmazeutische Unternehmer verantwortlich ist und sie außerhalb von Apotheken ohne Anwesenheit einer sachkundigen Person angeboten werden dürfen.

Aus tierärztlicher Sicht sollte jede Behandlung von Heimtieren im Sinne des Tierschutzes von einer fachkundigen tiermedizinischen Beratung begleitet sein. Dies ist leider bei der ausschließlichen Behandlung durch Laien mit im Einzelhandel erworbenen Heimtierarzneimitteln oft nicht der Fall.

  • PD Arzneimittel: Sollten Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel vereinfacht werden, damit Tieren weniger Humanarzneimittel verabreicht werden? Dr.
  • Emmerich: Hinsichtlich der Qualitätsanforderungen sollte nicht zwischen Human- und Tierarzneimitteln unterschieden werden.
  • Auch für Tierarzneimittel gibt es erleichterte Zulassungsbedingungen für seltene Indikationen und Tierarten, für deren Behandlung kein ausreichend großer Absatzmarkt für Arzneimittel gegeben ist.

Trotzdem gibt es weiterhin Therapielücken, die sich durch zusätzliche Anreize vielleicht reduzieren aber nicht vollständig eliminieren lassen. Daher wird auch in Zukunft auf den Einsatz von Humanarzneimitteln in der Tiermedizin nicht vollständig verzichtet werden können.

PD Arzneimittel: Zu Tierarzneimittel und Umweltbelastung. Sind die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen ausreichend, um die Umwelt nicht zu stark zu belasten? Dr. Emmerich: Die Bewertung der Umweltbelastung ist Gegenstand des Zulassungsverfahrens von Tierarzneimitteln. Der genaue Umfang der Umweltbelastung durch Tierarzneimittel ist abschließend nicht bekannt.

Nur durch ordnungsgemäße Anwendung sowie sachgerechte Entsorgung der Arzneimittel kann die Belastung der Umwelt minimiert werden. Auch hierfür ist der tierärztliche Sachverstand unabdingbar. Ob die gesetzlichen Vorgaben ausreichen, die Umwelt ausreichend zu schützen, wird derzeit untersucht.

  1. Anhand der Forschungsergebnisse kann die Rechtslage dann ggf.
  2. Angepasst werden.
  3. PD Arzneimittel: Wie sieht es mit dem Verbraucherschutz aus? Können wir unbedenklich Lebensmittel verzehren oder müssen wir den Einsatz von Arzneimitteln bei Nutztieren fürchten? Dr.
  4. Emmerich: Bei lebensmittelliefernden Tieren dürfen ausschließlich Arzneimittel mit Wirkstoffen eingesetzt werden, deren Rückstandsverhalten geprüft wurde und die als unbedenklich für den Verbraucher eingestuft wurden.

Nach Anwendung dieser Arzneimittel bei Nutztieren gewährleistet die einzuhaltende Wartezeit, dass die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstwerte unterschritten werden. In regelmäßig stattfindenden Untersuchungen der Lebensmittel auf Rückstände von Tierarzneimitteln werden die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstwerte fast nie überschritten.

  • Daher können tierische Lebensmittel unbedenklich verzehrt werden, auch wenn ein Nutztier aufgrund einer Erkrankung behandelt werden musste.
  • PD Arzneimittel: Wie bewerten Sie die gesetzliche Einschränkung der Gabe bestimmter Antibiotika für Tiere, um das Vorhalten von Reserveantibiotika für den Menschen nicht zu gefährden? Dr.

Emmerich: Eine Vielzahl von (Reserve-)Antibiotika ist nur als Humanarzneimittel verfügbar. Die Tierärzteschaft unterstützt das fachlich fundierte Hinterfragen der Anwendung von Antibiotika, die sowohl für die Human- als auch für die Tiermedizin zugelassen sind.

  • Im Sinne der langfristigen Erhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika orientiert sich die Tiermedizin bereits seit fast zwei Jahrzehnten an Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln (Antibiotika-Leitlinien).
  • Durch die Erfassung und Bewertung des Antibiotikaeinsatzes bei Nutztieren wird ein weiterer Beitrag zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes erbracht, der ebenfalls dazu dient, die Wirksamkeit von (Reserve)Antibiotika in der Humanmedizin zu erhalten.

PD Arzneimittel: Vielen Dank für das Gespräch! Einsatz mit Bedacht: Von 2011 bis 2015 hat sich die Menge der abgegebenen Antibiotika von 1.706 auf 805 Tonnen verringert. Dies entspricht einer Reduzierung um mehr als die Hälfte (minus 53 Prozent). Der Statistik liegen die Gesamtabgabemengen der pharmazeutischen Firmen und Großhändler an Tierärzte zugrunde.

Nicht verwunderlich: Hund und Katze sind des Deutschen liebste tierische Freunde Hohes Vertrauen: Der Einsatz von Arzneimittel bei Tieren wird von einer deutlichen Mehrheit der befragten Menschen in Europa befürwortet. Zulassungsanforderungen bei Tierarzneimitteln steigen. Auffällig ist insbesondere der Bereich der lebensmittelliefernden Tiere.

Dort ist der Zeitraum bis zur Zulassung eines Tierarzneimittels in Europa mit durchschnittlich 5,9 Jahren deutlich länger als in den USA mit durchschnittlich 3,5 Jahren.

auch Hunde und Katzen an der Volkskrankheit Diabetes leiden? Nach Angaben des Bundesverbands für Tiergesundheit e.V. sind in Deutschland etwa ein Prozent der beliebten Vierbeiner zuckerkrank. Wiederkäuer ganz besondere Kapseln und Tabletten brauchen? Diese werden über ein Applikationsrohr verabreicht. Sie haben eine speziell auf die Bedürfnisse der Wiederkäuer zugeschnittene Wirkstofffreigabe und eine lange Verweildauer im Pansen. eine besondere Anwendungsform von Tierarzneimitteln existiert, um Euterentzündungen von Milchkühen schnell und effektiv zu behandeln? Die Wirkstoffe werden direkt in den Euter eingeführt und bekämpfen dort die Entzündung. Tabletten für Tiere – häufiger als in der Humanmedizin notwendig – mit geschmacksverbessernden Stoffen versetzt werden müssen? Da man ihnen nicht gut zureden kann, soll der bessere Geschmack zur Einnahme animieren. Tiere nicht die gleichen Wirkstoffe zur Schmerzstillung bekommen wie Menschen? Sie gleichen denen aus der Humanmedizin chemisch zwar, führen aber nicht zu Unverträglichkeiten beim Tier. es einen Paragraphen im Arzneimittelgesetz gibt, der festlegt, dass Tiere mit einem für die jeweilige Tierart und Indikation zugelassenen Arzneimittel behandelt werden müssen? Tiere unterscheiden sich nicht nur in Größe und Gewicht erheblich, sondern auch durch artspezifische Unterschiede in der Verstoffwechselung einzelner Arzneistoffe. von Apotheken nur Rezepte von in Deutschland praktizierenden Tierärzten beliefert werden dürfen? Rezepte von in anderen EU-Ländern ansässigen Tierärzten dürfen hingegen nicht angenommen werden. Dies ist ein Unterschied zur Rechtslage bei Humanarzneimitteln.

— HINWEIS: Die Artikel im Pressedienst Arzneimittel enthalten nur allgemeine Hinweise und dürfen nicht zur medizinischen Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen. — IMPRESSUM: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Sind tiermedikamente verschreibungspflichtig?

Arzneimittel für Tiere – Was man darüber wissen sollte! –

Tierärztliche Hausapotheke Arzneimittel für Tiere bekommt man in der Regel vom Tierarzt. Tierärzte dürfen Medikamente nicht nur verschreiben, sondern sind aufgrund ihres Fachwissens berechtigt, eine Praxisapotheke zu führen und daraus Fertigarzneimittel abzugeben oder auch selbst Medikamente herzustellen. Dies ist sinnvoll, damit spezielle Arzneizubereitungen für Tiere im Behandlungsfall sofort verfügbar sind. Verschreibungspflicht Die meisten Tierarzneimittel sind verschreibungspflichtig und dürfen in der Apotheke nicht ohne tierärztliches Rezept abgegeben werden. Die Rezeptpflicht dient dazu, den bestimmungsgemäßen Gebrauch der zum Teil hochwirksamen Substanzen zu sichern, um gesundheitliche Schäden z.B. durch mögliche Nebenwirkungen bei Mensch und Tier zu vermeiden. Wer sich verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept verschafft, handelt nicht zum Wohle seines Tieres, sondern grob fahrlässig. Bestimmungsgemäßer Arzneimitteleinsatz bei Tieren Mit seiner Diagnose leitet der Tierarzt die gezielte medikamentelle Behandlung ein. Sie muß vom Tierarzt individuell festgelegt werden und hängt von Tierart, -alter, Gewicht und Zustand des Tieres ab. Je kleiner die Tierart, desto rascher der Stoffwechsel und umso kürzer die Verweildauer des Medikamentes im Körper. Diese Regel bestimmt Dosis und Anwendungshäufigkeit eines Medikamentes. Darüber hinaus müssen tierart- und rassespezifische Unterschiede in der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Medikamenten berücksichtigt werden. Selbstmedikation Die Anwendung von Arzneimitteln ohne tierärztliche Diagnose und Verordnung ist grob fahrlässig und kann ungeahnte Folgen haben:

wenn Krankheitssymptome vom Tierbesitzer falsch gedeutet werden wenn eine als harmlos eingestufte Erkrankung mit zu schwachen Mitteln behandelt und verschleppt wird

wenn gegen eine harmlose Erkrankung mit zu drastischen Mitteln vorgegangen wird wenn Humanmedizinische Präparate eingesetzt werden, die für Tiere unverträglich sind wenn Dosierungen aus der Humanmedizin aufs Tier übertragen werden. wenn Tierarzneimittel nicht tierartspezifisch eingesetzt werden.

Ein nicht fachmännisch eingesetztes Medikament schadet mehr als es nützt!

Arzneimittelunverträglichkeit Anzeichen einer Arzneimittelunverträglichkeit können sein:

Durchfall Erbrechen Absonderung von Schleim oder Schaum aus Maul und/oder Nase Atemnot Anschwellungen im Kopfbereich und an den Kopfschleimhäuten Torkelnder Gang

Wo kann man rezeptfrei Medikamente?

Freiverkäufliche Arzneimittel können in Drogerien und Supermärkten gekauft werden, aber auch in Apotheken. So gibt es für jedes Arzneimittel die richtige Anlaufstelle.

Werden Medikamente beim Tierarzt auch teurer?

Medikamente Sie wollten eigentlich nur “ein” Medikament kaufen?Und Sie sind nicht (noch nicht) Kunde in der Praxis?Dann geht das leider ohne die Vorstellung des tierischen Patienten in der Tierarztpraxis nicht. Warum? Weil es uns von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist.

  • So regelt die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV, 1996) den Umgang, also den Erwerb, die Herstellung und die Abgabe von Arzneimitteln durch die Tierarztpraxis.
  • Danach ist es uns Tierärzten erlaubt, eine sogenannte tierärztliche Hausapotheke zu führen, wodurch der Umgang mit Medikamenten erst möglich wird.

Jedoch hat der Gesetzgeber uns Tierärzten auch gewisse Beschränkungen auferlegt, z.B. nun gerade in der Frage des Arzneimittelverkaufs. Dieser darf laut Gesetz nur in Zusammenhang mit der tierärztlichen Behandlung erfolgen, unabhängig davon, ob die Arzneimittel verschreibungspflichtig oder rezeptfrei sind.

Darin besteht ein großer Unterschied zur normalen Apotheke. Diese darf zumindest nichtverschreibungpflichtige Arzneimittel (rezeptfreie), auch Tierarzneimittel, verkaufen. Ob das aber für Sie vorteilhaft wäre, klären wir später.Sind Sie als Tierhalter mit Ihrem Tier nun Patient in der Praxis, können Sie ein Medikament z.B.

ein Flohmittel oder die “Herzpille” auch ohne erneute Vorstellung des Tieres erwerben, wenn ein Zusammenhang zur letzten Behandlung gegeben ist, d.h., wenn diese nicht ewige Zeiten zurückliegt bzw. der Gesundheitsstatus Ihres Tieres bekannt ist. Mal ganz abgesehen davon, dass der Gesetzgeber das so will, macht die Vorstellung des Patienten in der Praxis aber auch Sinn.

Denn oft wird die Erkrankung vom Tierbesitzer nicht richtig eingeschätzt. Was ist, wenn Sie z.B. nur ein Flohmittel kaufen würden und das Tier hätte aber Milben? Was, wenn Sie eine Entwurmung kaufen würden, die nur Rundwürmer abdeckt und dann waren es aber Bandwürmer? Noch schlimmer ist, wenn ein eitriges Auge vermeintlich als Bindehautentzündung nur mit Augentropfen behandelt würde und es wäre in Wirklichkeit eine Zahnfistel die Ursache! Da genau liegt das Problem, wenn Sie nur ein Medikament nach gut dünken gekauft hätten oder in die “Menschen”-Apotheke gegangen wären.

Warum lieber nicht in die “Menschen”-Apotheke gehen? Bei nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln könnten Sie diese in der Apotheke kaufen. Jedoch sollten Sie wissen, dass Apotheken nur mit einem Bruchteil der Tierarzneimittel beliefert, die oft auch noch teurer sind als in der Tierarztpraxis (siehe weiter hinten).

  • Wichtiger jedoch ist der Umstand, dass Apotheker in keinster Weise für Tierarzneimittel ausgebildet sind.
  • Im Studium der Apotheker kommen Tiere nämlich überhaupt nicht vor.D.h.
  • Eine fachkompetente Beratung zur Anwendung des Präparates kann nicht erfolgen und schon gar nicht in Bezug auf Nebenwirkungen.

Oft führen falsche Dosierungen oder gar falsche Medikamente (z.B. eine Entwurmung gegen Rundwürmer tötet eben keine Bandwürmer ab!) nicht nur zu keiner Besserung, sondern durch den Zeitverzug sogar zu einer Verschlechterung des tierischen Befindens. Verschreibungspflichtige Medikamente darf der Apotheker Ihnen nicht frei verkaufen.

Dafür braucht er nämlich ein Rezept vom Tierarzt. Gibt er das Medikament ohne Rezept ab, macht auch er sich strafbar. Um ein Rezept zu bekommen, muss der Tierbesitzer nun wiederum sein Tier in der Praxis vorstellen oder dort Kunde sein. Dann kann er auch gleich das Medikament dort kaufen, hat unter Umständen eine viel größere Auswahl und wird fachkompetent beraten.

Denn wir Tierärzte haben in unserem Studium etwas gelernt über besondere Wirkungsweisen von Arzneimitteln bei verschiedenen Tierarten über spezielle Dosisansprüche sowohl der einzelnen Tierarten als auch noch der unterschiedlichen Altersstufen. Außerdem sind wir Tierärzte informiert über Rückstände von Medikamenten bei Tieren, die zum Verzehr dienen.

Normale Apotheker wissen von all diesen Problemen nichts. Sie lernen in ihrem Studium nur etwas über eine einzige Spezies, nämlich den Menschen. Wenn es also um Fragen zu einem Medikament geht, was am Tier zum Einsatz kommen soll, gibt es nur eine Antwort: “Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie besser Ihre/n Tierarzt/Tierärztin und nicht Ihren Apotheker!” Warum nicht einfach “Menschen”-Medikamente verwenden? Für viele Erkrankungen der unterschiedlichsten Tierarten gibt es spezielle Tierarznei-mittel.

Das muss so sein, weil es z.B. Erkrankungen bei Tieren gibt, die beim Menschen nicht vorkommen. Bestimmte Medikamente werden von manchen Tierarten überhaupt nicht vertragen und können sogar tödlich sein (z.B. Penicillin bei Vögeln). Außerdem werden einige Wirkstoffe ganz anders dosiert als beim Menschen.

Ferner muss bei Tieren, die dem Verzehr dienen, Rückstandsfreiheit gewährleistet sein. In bestimmten Ausnahmefällen dürfen auch bei Tieren Menschenmedikamente zum Einsatz kommen. Der Gesetzgeber regelt auch hier mit Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG, 2003), nicht nur die Anwendung von Humanarzneimitteln, also “Menschen-“Medikamenten, sondern auch von Tierarzneimitteln.

Danach müssen wir Tierärzte Tierarzneimittel verwenden, wenn es sie gibt. Erst wenn kein Tierarzneimittel für einen bestimmten Zweck erhältlich ist, darf auf Humanarzneimittel zurückgegriffen werden (Therapienotstand). Nur der Umstand, dass ein Menschenmedikament billiger wäre als das vergleichbare Tierpräparat, erklärt keinen Therapienotstand.

Das bedeutet, wir Tierärzte dürfen das billigere Humanpräparat nicht verwenden oder verschreiben, wenn ein gleichwertiges Tierarzneimittel in Deutschland zur Verfügung steht. Dies mag ärgerlich und unlogisch erscheinen, aber Gesetz ist nun mal Gesetz, auch wenn es uns nicht gefällt. Also haben sich Tierärzte, Tierbesitzer und Apotheker daran zu halten.

Schließlich fahren Sie auch nicht über eine rote Ampel, wenn die Straße frei erscheint und keine Polizei da steht, oder? Welche Medikamente erhält man nun in der Tierarztpraxis? Das sind alle Tierarzneimittel von den nichtverschreibungspflichtigen wie z.B.

  1. Bestimmten Vitaminpräparaten bis zu verschreibungspflichtigen wie z.B.
  2. Die meisten Parasitenmittel, Herztabletten, Antibiotika etc.
  3. Außerdem hat die Tierarztpraxis auch die meisten der Humanarzneimittel, die entsprechend dem Therapienotstand zu verwenden sind, vorrätig.
  4. In wenigen Ausnahmefällen ist es für Tierärzte nicht möglich, das entsprechende Menschenmedikament über den Großhandel zu beziehen.

Dann und nur dann erhalten Sie ein Rezept für die Menschenapotheke. Arzneimittel habe Ihren Preis! Tierarzneimittel sind oft teurer als vergleichbare Humanarzneimittel. Das liegt daran, dass auch für ein Tierarzneimittel ein großer (teurer) Forschungsaufwand nötig ist, bevor es zugelassen werden kann.

  1. Die Bestimmungen für die Zulassung eines Tierarzneimittels sind die gleichen wie für “Menschen”-Arzneimittel.
  2. Der Absatzmarkt für die Tierarzneimittel ist aber wesentlich kleiner als für Menschenmedikamente.
  3. Daher müssen Tierarzneimittel zwangsläufig teurer sein.Für die Berechnung des Verkaufspreises gibt es wiederum gesetzliche Bestimmungen – die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV, 2004).
See also:  Welche Tiere Heulen Nachts?

Diese legt sowohl für Apotheker als auch für Tierärzte fest, wieviel Zuschläge bei verschreibungspflichtigen Medikamenten auf die Einkaufspreise erhoben werden müssen. Nichtverschreibungspflichtige Fertigarzneien unterliegen nicht der Preisbindung.In Apotheken sind Tierarzneimittel oft teurer als in der Tierarztpraxis, weil sie nicht vorrätig sind, sondern als Einzelmittel extra bestellt werden müssen und nicht wie von uns Tierärzten in größeren Mengen vom Großhandel abgenommen werden.

Kann ich meinen Hund Ibuprofen geben?

Aktuelles, Neuigkeiten aus unserer Kleintierpraxis und Großtierpraxis | Tierärzliche Gemeinschaftspraxis Dres. med. vet. Schültken & Busch in Peckelsheim 14. November 2018 Trotz vieler Gemeinsamkeiten, die sich Mensch und Tier in Aufbau und Funktion des Körpers teilen, gibt es doch einige Unterschiede, besonders in Bezug auf Organ- und Stoffwechselfunktionen, die von großer Bedeutung sind.

Hierzu zählt auch die Verträglichkeit von Schmerzmitteln aus der Humanmedizin. Einige der Wirkstoffe, die weit verbreitet eingesetzt werden, sind für unsere treuen Begleiter schädlich bis im schlimmsten Fall tödlich. Deshalb ist es sehr wichtig, solche Medikamente für Haustiere unzugänglich aufzubewahren und nicht ohne Anweisung eines Tierarztes zu verabreichen.

Sollte es trotzdem einmal passieren, dass eines dieser Medikamente von einem Tier aufgenommen wurde, ist es dringend notwendig einen Tierarzt zu konsultieren. Hilfreich für die Einschätzung einer potentiellen Vergiftung und einzuleitende therapeutische Maßnahmen sind der Zeitpunkt der Aufnahme, die aufgenommene Menge sowie der im Medikament verarbeitete Wirkstoff.

  1. In den meisten Fällen reagieren Katzen empfindlicher auf Humanarzneien als Hunde.
  2. Liegt die Aufnahme des Medikaments nicht länger als 4 Stunden zurück, kann man das Tier erbrechen lassen und mit Metabolit-Bindern wie Aktivkohle arbeiten, um eine weitere Wirkstoffresorption durch die Schleimhaut des Magen-Darm-Traktes zu verhindern.

Wurde der Wirkstoff bereits in die Blutbahn aufgenommen, sind zumeist eine intensive Infusionstherapie sowie eine Überprüfung der Organwerte über das Blut notwendig. Manchen Wirkstoffen lässt sich auch mit einem Gegengift, einem sog. Antidot, entgegenwirken.

In lebensbedrohlichen Situationen muss das Tier evtl. sogar beatmet werden oder eine Bluttransfusion bekommen, die Prognose ist in diesem Stadium sehr ungünstig. Im Folgenden sind die gängigsten Schmerztherapeutika mit ihren möglichen Nebenwirkungen und toxisch wirkenden Dosierungen für Hund und Katze aufgelistet: Aspirin wirkt bei Katzen bereits bei geringen Dosierungen wie sie beim Mensch eingesetzt werden tödlich.

Bei Hunden führt eine Dosis von 50 mg/kg 3x täglich zum Tod (Beispiel: 2 Tabletten Aspirin 500 mg können bei einem 20 kg schweren Hund zum Tod führen). Symptome: (blutiges) Erbrechen, Krämpfe, Apathie Besonders für Katzen ist Paracetamol als hochgradig giftig einzustufen, da der Wirkstoff in der Leber nicht abgebaut werden kann.

Bereits eine Tablette Paracetamol 250 mg kann für eine Katze tödlich sein, eine Therapie sollte so schnell wie möglich eingeleitet werden. Hunde reagieren nicht so empfindlich wie Katzen, sollten jedoch ebenfalls schnellstmöglich bei einem Tierarzt vorstellig werden. Symptome: blasse bis bläulich verfärbte Schleimhäute, erhöhte Herzfrequenz, Atemnot, Schwellung der Pfoten und Gesichtspartien, bei ausbleibender Therapie Erbrechen, Ikterus bis hin zu Leberversagen, rot-bräunliche Verfärbung des Urins durch Zerfall der roten Blutkörperchen Diclofenac (Wirkstoff z.B.

in Voltaren®) wirkt sowohl für den Hund als auch für die Katze hochgradig giftig. Bereits 100 mg führen bei einem ca.35 kg schweren Hund zu Vergiftungserscheinungen. Symptome: Erbrechen bis hin zu einem Magenulkus, innere sowie auf der Haut punktuelle Blutungen, Niereninsuffizienz Ibuprofen zeichnet sich durch eine hochgradig toxische Wirkung bei Hund und Katze aus.

Bereits 8 mg/kg und Tag können zu schweren Vergiftungserscheinungen führen. Eine Tablette Ibuprofen 800 mg ist für kleine Hunderassen bereits tödlich. Bei Fragen berät Sie unser Team gerne telefonisch oder persönlich in der Praxis. : Aktuelles, Neuigkeiten aus unserer Kleintierpraxis und Großtierpraxis | Tierärzliche Gemeinschaftspraxis Dres.

med. vet. Schültken & Busch in Peckelsheim

Wo kann man in Deutschland Hund kaufen?

Hund zulegen: Was du vor dem Hundekauf beachten solltest! Von einem vierbeinigen Mitbewohner träumen viele – besonders Hunde sind bei uns als Haustiere sehr beliebt. Leider kommt es aber sehr oft vor, dass Hunde wieder im Tierheim abgegeben werden, weil der Welpe älter geworden ist und die Herrchen und Frauchen mit dem Haustier überfordert sind.

Einen Hundekauf sollte man sich also immer gut überlegen! Auch du planst, einem Vierbeiner ein neues Zuhause zu schenken? Wir haben dir in diesem Ratgeber die wichtigsten Tipps rund ums Thema Hund Anschaffen zusammengestellt! Klar, sich einen Hund zuzulegen, klingt nach viel Spaß und Abenteuer. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass damit auch eine Verantwortung für das neue Familienmitglied sowie gewisse Einschränkungen für dich einhergehen.

Denke auch daran, dass ein Hund zwischen 10 und 15 Jahre alt werden kann. Bevor du einen Hund kaufst, solltest du dir also die Frage stellen, ob du bereit dafür bist, über diesen langen Zeitraum deinen persönlichen Lebensraum mit einem vierbeinigen Mitbewohner zu teilen.

Wohnsituation : Bevor du dir einen Hund ins Haus holst, solltest du unbedingt mit deinem Vermieter abklären, ob die Hundehaltung überhaupt erlaubt ist. Darüber hinaus ist es wichtig, wo du wohnst und wie das Umfeld für den Vierbeiner ist. Hast du genügend Möglichkeiten, um mit dem Hund Gassi zu gehen oder musst du erst ins Auto steigen? Wohnst du in einer Blockwohnung und hast einen Lift? Falls dein Hund einmal krank oder verletzt ist, könnte das eventuell hilfreich sein. Dein Haustier braucht Auslauf und Bewegung und in der Wohnung sollte genügend Platz für deinen neuen besten Freund sein, damit er nicht ausgeschlossen wird. Bist du bereit, mit ihm dein ganzes Heim zu teilen? Was du ausserdem beachten solltest: Hunde bringen sehr viel Schmutz in deine vier Wände, sodass auch deutlich mehr geputzt werden muss. Mit einem vierbeinigen Mitbewohner musst du also in Kauf nehmen, dass deine Wohnung nie mehr so sauber sein wird, wie ohne Hund. Zeit :Ein Hund braucht viel Aufmerksamkeit. Vor allem wenn du einen Welpen zu dir nehmen willst, ist genügend Zeit für Ausläufe, Sozialisierung, Training, Erziehungskurse, Kuscheln & Co. ein absolutes Muss! Die täglichen Spaziergänge (in der Regel drei) sollten auf keinen Fall vernachlässigt werden. Hier solltest du dir unbedingt die Frage stellen, ob du bereit dafür bist, bei Wind, Wetter, Regen und Kälte nach draussen zu gehen und auch morgens früh im Dunkeln mit deinem Welpen spazieren zu gehen. Generell sollte man ausgewachsene Hunde nicht länger als vier Stunden alleine lassen. Welpen können zu Beginn sogar überhaupt nicht allein gelassen werden und müssen sich zunächst langsam daran gewöhnen. Wer also lange ausser Haus arbeiten muss oder viel beruflich reist, sollte sich die Hundehaltung unbedingt noch einmal überlegen. Anders sieht es aus, wenn man sich die Betreuung des Tieres mit der Familie – einem Partner oder den Eltern – teilen kann, was besonders hilfreich ist, wenn du mal krank oder im Urlaub bist. Manche Arbeitgeber erlauben es sogar, den Hund mit in die Arbeit zu bringen. Kläre das aber unbedingt vorher bei deinem Arbeitgeber ab. Geld : Hunde kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Und das ist nicht zu unterschätzen! Neben den Kosten für den Hund selbst fallen auch Kosten für Hundefutter, Hundeausstattung, Hundesalon, gegebenenfalls Hundeschule bzw. Hundetrainer, Tierarzt, Versicherungen und Steuern an.

Die ExpertInnen der Anoplophora Spürhundegruppe raten beim Hundekauf dazu, unbedingt die Anlage des Hundes zu berücksichtigen. Viele Hunderassen wurden unterschiedlich gezüchtet – häufig in Bezug auf eine Aufgabe hin – und haben deshalb andere Charaktereigenschaften, Aktivitätsniveaus und Triebe, die beachtet werden müssen.

  • Das ist zum Beispiel bei Huskys, Schäferhunden oder Labradoren der Fall, spielt aber natürlich bei einer Vielzahl von anderen Hunderassen ebenso eine wichtige Rolle.
  • Die Tiere brauchen daher eine Beschäftigung und Aufgabe.
  • Sind sie nämlich nicht ausreichend ausgelastet, neigen sie dazu, sich eigene „Aufgaben” zu suchen.

Zerstörerisches Verhalten in der Wohnung ist dann häufig die Folge. Dabei lassen sich Hunde schon mit sehr kleinen Übungen und Spielen zufriedenstellen: Such-, Bring- und Denkspiele sind ideal, um der Langeweile beim Hund entgegenzuwirken. Natürlich darf auch ein ausreichender Auslauf auf keinen Fall fehlen.

  1. Wusstest du, dass es über 380 Hunderassen gibt? Daraus den passenden Hund zu finden, kann schonmal zu einer Herausforderung werden! Vorab: Wähle deinen Hund nicht nur nach der Optik wie zum Beispiel Fellbeschaffenheit oder Größe aus.
  2. Welcher Hund der richtige für dich ist, hängt nämlich auch immer davon ab, in welcher Lebenssituation du dich aktuell, aber auch in den nächsten 10 bis 15 Jahren, befindest.

Einige Hunderassen benötigen viel Auslauf und mögen es körperlich ausgepowert zu werden, während andere Rassen eher als Familienhunde geeignet sind und sich am liebsten den ganzen Tag auf dem Hundebett einkuscheln würden. Das Temperament des Hundes sollte also unbedingt zu deinem eigenen Lebensrhythmus und zu deiner Persönlichkeit passen.

Besonders wer ein Hunde-Anfänger ist, sollte sich bei der Wahl Gedanken machen, welche Hunderasse zu ihm passt. Doch nicht nur die Rasse spielt eine Rolle, ob ein Hund perfekt zu dir passt. Du solltest dir auch überlegen, ob du eine Hündin oder einen Rüden willst. Hierbei solltest du beachten, dass Hündinnen zwei bis drei Mal im Jahr läufig werden und bluten – eine spezielle Läufigkeitswindel ist also unerlässlich.

Achte bei Spaziergängen auch darauf, dass sie nicht freiläuft, weil sonst eventuell ein ungewollter Deckakt stattfinden könnte. Stelle dir auch die Frage, ob du dir einen Welpen von einer Zuchtstätte holen oder einem Ausgewachsenen aus dem Tierheim ein neues Zuhause schenken möchtest.

  • Hier ist zu betonen, dass du Hunde keinesfalls über das Internet kaufen solltest.
  • Nehme vorher Kontakt mit dem Züchter, dem Tierheim oder der Tierschutzorganisation auf und besuche deinen neuen besten Freund mehrmals, bevor er bei dir einzieht.
  • Sei mit ihm zusammen, gehe mit ihm spazieren – je mehr du nämlich über einen bestimmten Hund oder eine Rasse Bescheid weißt, desto besser kannst du einschätzen, ob ihr zusammenpasst.

Hast du dich für eine Hunderasse entschieden, solltest du dich noch bei deiner Gemeinde erkunden, ob es bestimmte Haltungsbedingungen für diese Rasse gibt (z.B. Listenhunde). Jeder Kanton hat hier seine eigenen Regelungen. 10: Deutscher Schäferhund, 9: Zwergpudel, 8: Golden Retriever, 7: Border Collie, 6: Französische Bulldogge, 5: Jack Russell Terrier, 4: Yorkshire Terrier, 3: Labrador, 2: Chihuahua, 1: Mischling Wichtig ist hier zu erwähnen, dass Modehunderassen in manchen Fällen leider mit Qualzuchten einhergehen.

  • Das ist zum Beispiel der Fall bei Hunden ohne Rute (z.B.
  • Französischen Bulldogge), Hunden mit Kurzköpfigkeit und Kurznasigkeit (z.B.
  • Mops, Chihuahua, Yorkshire Terrier), Hunden, die viel zu groß gezüchtet wurden (z.B.
  • Deutsche Dogge) usw.
  • Diese Tiere leiden aufgrund der Zucht, sodass sie, wenn, nur aus einem Tierheim übernommen werden sollten.

Wer sich einen Hund zulegen möchte, sollte immer zuerst im Tierheim oder bei einer seriösen Tierschutzorganisation schauen. Hier warten Welpen und Hundesenioren, Rassehunde oder Hunde mit Handicap sehnlichst auf ein liebevolles Zuhause. Hundewelpen von Händlern im Internet zu kaufen, erscheint hingegen vielen Tierfreunden einfach und praktisch, oft ist der Preis auch sehr verlockend.

  1. Was sie nicht wissen: Möglicherweise unterstützen sie damit das Geschäft illegaler Welpenhändler.
  2. Häufig sind diese Hundebabys geschwächt, krank, von Parasiten befallen, ungeimpft oder an der lebensbedrohlichen Parvovirose erkrankt – denn der Profit steht an erster Stelle.
  3. Im schlimmsten Fall kann dem jungen Hund nicht mehr geholfen werden – und der Welpe stirbt trotz oft sehr kostenintensiver medizinischer Behandlung.

Es ist sehr schwierig, einen unseriösen Verkäufer anhand einer Anzeige zu erkennen. Viele haben Erfahrung darin, sich als verantwortungsbewusste Züchter zu präsentieren. Eine «Hunde zu verkaufen» -Anzeige oder Webseite können problemlos online geschalten werden.

Die wahre Herkunft der Tiere, die zum Verkauf angeboten werden, kann auf Internetplattformen leicht verschleiert werden. Wie kann man also einen echten und verantwortungsbewussten Welpenzüchter von einem skrupellosen Händler unterscheiden? 1. Möglichst die Welpen mehrfach im Vorfeld zu Hause besuchen.2.

Keine Mutter, kein Kauf.3. Die Übergabe sollte nur beim Anbieter zuhause stattfinden.4. Vorsicht, wenn der Verkäufer viele verschiedene Rassen anbietet.5. Hundebabys brauchen ihre Mama – mindestens bis zur achten Woche.6. Vorsicht bei Desinteresse an Ihren bzw.

Hochwertiges Hundefutter: Hier kannst du entweder zwischen Trocken- oder Nassfutter wählen. Das Futter sollte dabei gemäß der individuellen Ansprüche des Tieres wie Alter, Größe und Rasse ausgewählt werden. Da sich die Ernährung erheblich auf die Gesundheit deines Hundes auswirken kann, solltest du auf keinen Fall an der Qualität sparen. Auch bei Hundefutter gibt es „Fast Food” sowie unökologische und tierschutzwidrige Herstellungsmethoden. Eine weitere Möglichkeit ist zu barfen (BARF = Biologisch Artgerechtes Roh Futter). Hier kommt es aber immer auf den Hund darauf an, ob er das Frischfleisch dem Trockenfutter bevorzugt. Wichtig beim Hundefutter ist außerdem, dass du deinem Welpen in der ersten Zeit das gleiche Futter wie beim Züchter geben solltest. Durch den Umzug sind die kleinen Tiere häufig sehr gestresst, sodass die Umstellung auf ein neues Futter zu Verdauungsproblemen führen könnte und somit frühestens nach zwei bis drei Wochen erfolgen sollte. Futter- und Wassernapf: Zwei Näpfe sind ein Muss – einer für das Wasser und einer für das Futter. Entscheide dich hier am besten für rutschfeste und leicht zu reinigende Varianten aus Keramik, Kunststoff oder Edelstahl. Leine und Geschirr: Leinen und Geschirre aus Nylon oder Leder sind ideal. Für die Erziehung eines jungen Hundes sind zwei Meter lange Hundeleinen besser geeignet als Rollleinen. Für ältere Hunden sind aber Flexileinen besser, weil sie dem Tier mehr Bewegungsspielraum bieten. Schlafplatz bzw. Körbchen: Auch unsere tierischen Mitbewohner brauchen einen gemütlichen Schlafplatz. Wähle hierfür ein ausreichend großes Körbchen mit kuscheligen Kissen aus, das sich im besten Fall leicht reinigen lässt. Stelle es an einem warmen und ruhigen Ort auf. Hundedecke: Die Hundedecke macht sich nicht nur im Schlafkörbchen toll, sondern ist auch praktisch für unterwegs! Spielzeug und Kauknochen: Gerade Welpen sind unglaublich verspielt und kauen am liebsten an allen möglichen Dingen herum. Kauf deinem vierbeinigen Freund einfach eine kleine Auswahl an Hundespielzeug – quietschende und raschelnde Spielsachen sind bei Hunden oft sehr beliebt. Sowohl Jung als auch Alt erfreuen sich aber auch an einem Kauknochen, der nebenbei noch die kleinen Beißerchen der Haustiere reinigt. Leckerlis: Leckerlis gehören einfach dazu, wenn man seinen Vierbeiner bei der Hundeerziehung motivieren will. Achte auch hier auf eine gute Qualität und die Zutaten, die darin enthalten sind. Verteile außerdem nicht zu viele Leckerlis am Tag – das kann nämlich zu Durchfall und Bauchschmerzen bei deinem Welpen führen. Transportbox: Auch ein Transportkorb bzw. eine Transportbox für das Auto sollte zur Hunde-Erstausstattung gehören. Ist dein Hundewelpe noch nicht stubenrein, kann so eine Transportbox außerdem bei der Erziehung helfen: Welpen verschmutzen nämlich nur ungern ihr kleines Reich. Stelle dazu am besten sein Bettchen hinein und wickle um die Box eine Decke herum. Pflegeutensilien: Je nachdem, welches Fell dein Vierbeiner hat, kann eine Bürste oder ein Kamm sinnvoll sein. Besonders bei langhaarigen Hunden sind diese zur Fellpflege notwendig. Nutze zunächst einen nicht zu engen Kamm, um das Fell zu bearbeiten und gehe anschließend mit einer Naturhaarbürste durch. Bei kurzhaarigen Hunden reicht meistens ein Pflegehandschuh aus. Zudem ist es wichtig, regelmäßig die Krallen des Tieres zu schneiden. Dafür kannst du eine spezielle Krallenzange verwenden. Und auch die Zahngesundheit und -pflege deines vierbeinigen Mitbewohners liegt in deiner Verantwortung! Hierfür kannst du spezielle Hundezahnbürsten, aber auch Menschenzahnbürsten mit weichen Borsten sowie Hundezahnpasta nutzen. Versuche deinen Hund am besten bereits im Welpenalter ans Zähneputzen zu gewöhnen.

Die richtige Ausstattung ist eingekauft – jetzt muss nur noch das Zuhause „puppy-proof” gemacht werden! Das bedeutet zum einen, dass alle Dinge, die deinen kleinen Vierbeiner verletzen können, zum anderen, dass alle Dinge, die von deinem Hundewelpen zerstört werden können, gut verstaut werden sollten.

Verstecke also alle Stromkabel so gut wie möglich und verschließe alle Schränke, die Lebensmittel, Medikamente, giftige Chemikalien usw. enthalten. Auch der Mülleimer sollte mit einem Verschlussdeckel ausgestattet sein oder sich hinter verschlossenen Türen befinden. Da Welpen manchmal gerne auf Gegenstände kauen und sie verschlucken, sollten Wäsche, Schuhe und andere Kleinigkeiten unbedingt außer Reichweite verstaut werden.

Auch ein paar Formalitäten dürfen vor einer Hundeanschaffung auf keinen Fall außer Acht gelassen werden. Da man als Hundehalter für jeden Schaden haftet, der von seinem Haustier verursacht wird, ist zum Beispiel eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung Pflicht.

Zusätzlich kannst du noch andere Versicherungen wie z.B. eine Hundekranken- oder Reiseversicherung abschließen. Was ebenfalls unerlässlich ist: Die Hundesteuer. Melde deinen Hund, sobald du ihn abgeholt hast, bei deiner Gemeinde schriftlich an. In der Regel muss das innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung erledigt sein.

Auch die Suche nach einem Tierarzt sollte erfolgen, bevor dein Hündchen nach Hause kommt. Besonders, wenn noch Impfungen oder eine Kastration ausstehen, ist es von Vorteil, wenn er schon bei einem Tierarzt registriert ist. Dieser kann dir eventuell noch Tipps in puncto Hundeschule bzw. Sobald die Pelznase bei euch eingezogen ist, wird sich zeigen: Hast du an alles gedacht was es braucht, um das neue Familienmitglied glücklich zu machen? Während den ersten Annäherungsversuchen, beim Spielen und Kennenlernen wirst du bestimmt ganz viele Fotos machen.

Leser können Fotos von ihrem neuen Hund einreichen. Die besten werden herausgesucht und daraus wird ein Fotokalender erstellt. – Fotokalender mit den beliebtesten „Petfluencern” aus der Schweiz – Gewinnspiel: Gewinner bekommt ein Fotobuch/Tasse/Kalender etc. mit Fotos von sich und seinem Hund geschenkt

: Hund zulegen: Was du vor dem Hundekauf beachten solltest!

Was kann ich tun wenn mein Hund Schmerzen hat?

Hund Schmerzen: Welche Schmerzmittel gibt es? – Wenn der Hund Schmerzen hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Schmerzbehandlung: Entzündungshemmende Medikamente: Am häufigsten verabreicht, sorgen diese Wirkstoffe für eine Eindämmung von Entzündungen (samt Schwellung, Rötung, Schmerzen), wirken direkt schmerzlindernd und manchmal auch noch fiebersenkend.

Sie können gespritzt oder per Tablette oder Flüssigkeit in das Maul gegeben werden. Eine mögliche Nebenwirkung ist die Belastung des Magen-Darm-Systems; manche Hunde vertragen diese Medikamente daher nur über einen kurzen Zeitraum. Opioide: Sehr starke Schmerzmittel, die besonders bei Knochen-Operationen oder anderen schmerzhaften Eingriffen eingesetzt werden.

Fast alle unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und dürfen nur von medizinischem Fachpersonal angewendet werden. Mögliche Nebenwirkungen sind Müdigkeit und Übelkeit. Es gibt noch weitere Schmerzmedikamente, die gegen Schmerzen beim Hund eingesetzt werden können.

Wer übernimmt Tierarztkosten?

Wer zahlt für die Unterbringung und Behandlung von Fundtieren? Eben war er noch da und plötzlich ist er weg. Ganz egal ob Hund oder Katze – es kommt leider oft genug vor, dass sich sie sich vor Schreck, in Folge eines Autounfalls, aus Neugierde und tierischer Abenteuerlust einfach auf und davon machen und stunden-, tage-, manchmal sogar monatelang nicht nach Hause kommen.

In vielen Fällen werden die Ausreißer jedoch schnell gefunden und können wohlbehalten an ihre glücklichen Besitzern zurück vermittelt werden.Was aber wenn das gefundene Tier verletzt ist, dringend Hilfe benötigt und der Halter so schnell nicht ausfindig gemacht werden kann? Kann man als Finder ein solches Tier einfach zum nächsten Tierarzt oder zu uns in die Tierklinik bringen ohne die Rechnung zahlen zu müssen? Und muss der Tierhalter, wenn er denn ermittelt werden kann, die Behandlungskosten tragen, auch wenn er gar nicht über die Behandlung informiert werden und seine Zustimmung geben konnte? Seit 1996 gibt es dazu eine gesetzliche Regelung.

Hierin ist auch definiert, welche Tiere Fundtiere sind, und welche nicht. Wildtiere übrigens gehören nicht dazu. Wer Wildtiere an sich nimmt, macht sich im ungünstigsten Fall sogar der Wilderei schuldig. Wer ein krankes Wildtier findet, benachrichtigt am besten die Polizei, die den zuständigen Revierinhaber informiert.

Für Fundtiere ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig Fundtiere sind verlorene oder entlaufene Tiere, die üblicherweise als Haustier gehalten werden. Für diese Tiere ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Sie muss für die Unterbringung und gegebenenfalls auch für die medizinische Behandlung eines Fundtieres sorgen.

Diese Verpflichtung der Gemeinde besteht allerdings nur, solange kein Halter bekannt ist, oder ein Behandlungsvertrag zwischen dem Finder und dem behandelnden Tierarzt geschlossen wurde. Finden Sie also ein offensichtlich entlaufenes Haustier, sind Sie als Finder in gewisser Weise auch für das Tier verantwortlich.

Sie müssen den Fund in jedem Falle umgehend bei der Gemeinde oder der Polizei anzeigen – das Tier einfach mitzunehmen wäre „Fundunterschlagung”! Wenn Sie sich nicht selber um das Tier kümmern wollen oder können, haben Sie das Recht, das Tier bei der Gemeinde abzugeben. Damit geht die Verantwortung für das Tier an die Gemeinde über.

Die Gemeinde muss nun für die Unterbringung und falls nötig auch für die medizinische Behandlung sorgen. Aber Achtung: Wenn Sie das Tier ohne Rücksprache mit der Gemeinde im Tierheim abgeben oder von einem Tierarzt behandeln lassen, muss die Gemeinde die Kosten für die Unterbringung und Versorgung nicht übernehmen! Einzige Ausnahme: In einem Notfall, nachts oder am Wochenende dürfen Sie ein verletztes und behandlungsbedürftiges Tier auch ohne vorherige Benachrichtigung der Gemeinde zur Behandlung zu einem Tierarzt oder in die Tierklinik bringen.

  1. Dies muss dann allerdings der Gemeinde schnellstmöglich per Email oder Fax mitgeteilt werden.
  2. Der Tierhalter wird ermittelt Beim Tierarzt und in der Tierklinik wird das Tier nicht nur tiermedizinisch versorgt; es wird auch überprüft, ob das Tier tätowiert oder gechippt ist; oft kann so doch noch der Halter ermittelt und benachrichtigt werden.
See also:  Welche Tiere Stechen Im Bett?

Tierbesitzer sollten bei Routinebesuchen beim Tierarzt imer kontrolieren lassen, ob Chip oder Tätowierung auch lesbar sind.

Leider erleben wir es hier in der Tierklinik nur allzu oft, dass die Freude der Tierhalter über das Wiederauffinden der geliebten und medizinisch versorgten Fellnase durch die Rechnung über die angefallenen Behandlungskosten erheblich getrübt wird.Es kommt immer wieder vor, dass Tierhalter sich weigern, Behandlungskosten zu übernehmen, für die sie vorher keine Kostenfreigabe erteilt haben.Solche Diskussionen sind für alle Beteiligten höchst frustrierend, aber auch hier ist die Gesetzeslage eindeutig und nimmt uns Tierärzte und auch die Tierhalter in die Pflicht: Solange eine Behandlung aus tiermedizinischer Sicht notwendig ist und Aussicht auf Erfolg hat, verpflichtet uns Tierärzte die Berufsordnung und das Tierschutzgesetz dazu, diese Behandlung vorzunehmen – auch ohne das vorherige Einverständnis des Halters, der oftmals gar nicht so schnell ermittelt werden kann. Richtige Regelung Wir halten diese Regelung für absolut richtig, denn wenn es Unklarheiten bezüglich der Kostenübernahme gäbe, würde kein Finder mehr verletzte Tiere in die Tierklinik bringen und Tierärzte wären womöglich weniger motiviert, Notfälle zu behandeln, wenn sie Gefahr laufen, auf den oftmals hohen Kosten, insbesondere bei verunfallten Tieren, sitzen zu bleiben.Wäre für eine Notfallbehandlung erst eine Halterermittlung und die Einholung der Kostenzusage nötig, ginge womöglich wertvolle Zeit verloren, die im schlimmsten Fall über Leben und Tod des Fundtieres entscheidet.Als Tierhalter können Sie dank der umsichtigen Regelung des Gesetzgebers sicher darauf vertrauen, dass die niedergelassenen Tierärzte und auch wir hier in der Tierklinik für jedes verletzte Fundtier alles tun, was nötig ist, es am Leben zu erhalten und es bestmöglich zu betreuen, bis hoffentlich der Besitzer ermittelt werden konnte.Und damit Sie als Tierbesitzer die finanziellen Risiken für eventuell notwendige Not-Operationen oder sonstige behandlungsintensive Krankheiten Ihres Vierbeiners überschaubar halten können, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer Tierkrankenversicherung.Tierärztliche Klinik Oberhaching Tierärzte PartnerschaftsgesellschaftBajuwarenring 1082041 OberhachingTel: 089 / 63893020Email:

Ganz egal ob es um Vorsorge, allgemeine Beratungsfragen – auch zu alternativen Heilmethoden – oder ernsthafte Erkrankungen geht: die Tierklinik Oberhaching ist in jedem Falle die richtige Adresse. Wir kümmern uns um die optimale tiermedizinische Versorgung Ihres Haustieres – seit mehr als 20 Jahren.

Wer zahlt die Tierarztkosten?

Wer bezahlt den Tierarzt? › mydog365 Magazin Wo Bekommt Man Medikamente Für Tiere Für den Besuch beim Tierarzt gilt: Derjenige bezahlt die Rechnung, der die Leistung in Auftrag gibt. Ein paar Ausnahmen und Absicherungen gibt es aber doch – und einige Ausgaben kannst du zurückbekommen. Der Tierarzt ist, ebenso wie jeder andere niedergelassene Arzt auch, ein Dienstleister.

  • Er stellt sein Wissen und seine Dienste gegen Entgelt zur Verfügung.
  • Daher erhältst du in jedem Fall zunächst eine Honorarrechnung und musst sie begleichen.
  • Daran ändern weder das freundliche Miteinander noch die Anteilnahme des Tierarztes etwas.
  • An der Genesung deines Hundes ist der Tierarzt genauso interessiert wie du selbst.

Für dich ist es der geliebte Vierbeiner; für den Tierarzt ist es die gute Erledigung seines Jobs, mit dem er seinen Lebensunterhalt verdient. Vergleichbar mit deinem Alltag im Privatbereich hast du auch die Möglichkeit, deinen Hund rundum zu versichern,

Für die Behandlung beim Tierarzt ist das die, Sie wird in der Regel zusammen mit der Hundehaftpflichtversicherung angeboten. Als Hundehalter bist du mit diesen Versicherungen auf der sicheren Seite, die angefallenen Kosten nachträglich erstattet zu bekommen. Das betrifft jedoch nicht dein Verhältnis zum Tierarzt.

Der rechnet nach festen Gebühren ab und erwartet von dir, dass du die Behandlungskosten für deinen Hund bezahlst. Das geht entweder direkt in bar oder zeitnah per Überweisung. Den Vorschuss zahlst also immer du ; das Geld bekommst du eventuell später zurück,

Kann online Tierarzt Rezept ausstellen?

Pharmacy4pets Wo Bekommt Man Medikamente Für Tiere Pharmacy4pets ist eine Online-Apotheke, in der Sie eine große Auswahl an Tiermedikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln, Futter und Zubehör für Ihr(e) Haustier(e) finden. Und wussten Sie, dass Sie bei uns auch rezeptpflichtige Medikamente bestellen können? Sie benötigen ein Rezept Ihres Tierarztes, das von unserem fachkundigen Apotheker beurteilt wird. Wo Bekommt Man Medikamente Für Tiere Um rezeptpflichtige Medikamente für Tiere zu bestellen, benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Tierarzt. Diese können Sie ganz einfach mit Ihrer Bestellung zur Begutachtung durch unseren fachkundigen Apotheker hochladen. Wie genau funktioniert das? Wir haben eine Reihe häufig gestellter Fragen und Antworten zur Bestellung von rezeptpflichtigen Tiermedikamente aufgelistet.

Wer darf Tierarzneimittel verschreiben?

Abgabe von Fertigarzneimitteln auf tierärztliche Verschreibung – Tierärzte dürfen im Rahmen ihrer Approbation zur Anwendung bei Tieren sowohl zugelassene und registrierte Tierarzneimittel als auch – nach Umwidmung im Rahmen eines Therapienotstands nach § 56a Abs.2 AMG – Humanarzneimittel verschreiben; ein Arzt oder Zahnarzt darf jedoch keine Arzneimittel für Tiere verschreiben.

  1. Solche Verschreibun­gen wären rechtswidrig und dürfen in der Apotheke nicht ausgeführt werden.
  2. Auch dürfen Rezepte von Tierärzten im Ausland einschließlich der EU – im Gegensatz zu den Regelungen in der Humanmedizin – nicht beliefert werden.
  3. Bei Vorlage eines tierärztlichen Rezepts muss die Apotheke die Einhaltung der formalen Anforderungen an eine Verschreibung nach § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) prüfen, insbesondere die Angaben zum Tierhalter, der Art und der Anzahl der Tiere sowie der Dosierung pro Tier und Tag, der Dauer der Anwendung und – gegebenenfalls bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen – der Wartezeit.

Eine Überprüfung, ob ein gegebenenfalls verordnetes Humanarzneimittel für das konkrete Tier geeignet ist, muss in der Apotheke nicht erfolgen. Da der Tierarzt allein das Recht zur Umwidmung eines Arzneimittels nach § 56a Abs.2 AMG hat und diese Umwidmung streng anhand des Zulassungsstatus des Arzneimittels erfolgt, ist weder die im humanmedizinischen Generikabereich übliche Wirkstoffverschreibung mit der Auswahl des konkreten Fertigarzneimittels durch den Apotheker zulässig noch der Austausch eines wirkstoffgleichen Generikums durch den Apotheker.

Bei der Belieferung von Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, müssen die Dokumentationspflichten nach § 19 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) beachtet werden. Die Pflicht zur Aufzeichnung gilt dabei nicht nur für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel im engeren Sinne, sondern nach heute üblicher Auslegung für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel einschließlich der Rezepturen, die aufgrund der vorliegenden Verschreibung zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.

Dabei sind beim Erwerb der Name und die Anschrift des Lieferanten, die Art und die Menge des Arzneimittels einschließlich der Chargenbezeichnung und das Datum des Erwerbs zu dokumentieren. Bei der Abgabe erfolgt die Dokumentation auf dem Rezeptdoppel oder einer Rezeptkopie mit den Angaben zu Name und Anschrift des Tierhalters und des verschreibenden Tierarztes, der Bezeichnung und der Menge des Arzneimittels einschließlich der Chargenbezeich­nung und dem Datum der Abgabe.

Tab.1: Abgabe und Dokumentation von Fertigarzneimitteln auf tierärztliche Verschreibung oder direkt an Tierarzt

Zulassungsstatus Pflichten des Apothekers
Rx-Tierarzneimittel Dokumentation des Wareneingangs mit ChargeDokumentation der Abgabe mit Charge auf Rezeptdoppel oder -kopie
Rx-Humanarzneimittel für Tiere Dokumentation des Wareneingangs mit ChargeDokumentation der Abgabe mit Charge auf Rezeptdoppel oder -kopiePrüfung der sachgerechten Umwidmung nach § 56a Abs.2 AMG in der Apotheke nicht erforderlich
Rx-Tierarzneimittel oder Humanarzneimittel für Tiere auf Tierarztausweis Kopie des Tierarztausweises anfertigenDokumentation des Wareneingangs mit ChargeDokumentation der Abgabe mit ChargePrüfung der sachgerechten Umwidmung nach § 56a Abs.2 AMG in der Apotheke nicht erforderlich
Rezeptfreie apothekenpflichtige Tier- und Humanarzneimittel Abgabe problemlos möglichDokumentation nicht erforderlich

Verschreibungen für Lebensmittel liefernde Tiere müssen immer in zweifacher Form vorgelegt werden, bei anderen Rezepten können gegebenenfalls Kopien angefertigt werden. Dem Tierhalter ist in jedem Fall das Original der Verschreibung mit der Dokumentation der Abgabedaten wieder auszuhändigen.

  • Die Durchschrift bzw.
  • Die Kopie ­verbleibt in der Apotheke und ist fünf Jahre lang aufzu­bewahren.
  • Erwirbt ein Tierarzt ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Anwendung am Tier durch Vorlage seines Tierarztausweises, so wird die Abgabe auf einer Kopie des Tierarztausweises wie oben beschrieben dokumentiert.

Die Ein- und Ausgänge verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, müssen einmal jährlich gegen den Bestand geprüft werden. Etwaige Abweichungen sind dabei schriftlich festzuhalten. Bei der Belieferung von Verschreibungen mit apothekenpflichtigen Tier- oder Humanarzneimitteln einschließlich Homöopathika fallen diese Dokumentationspflichten nicht an.

Wie sieht ein Rezept für Tiere aus?

Es muss keine Form gewahrt werden! – Ähnlich wie bei dem Privat-Rezept für Menschen muss das Tier-Rezept keiner Form entsprechen. Theoretisch kann ein solches Rezept auf einem weißen Blatt Papier ausgestellt werden. Lediglich inhaltlich müssen Pflichtangaben gemacht werden, damit Sie damit auch tatsächlich Medikamente ausgehändigt bekommen. Folgende Angaben muss ein Tier-Rezept enthalten:

Ausstellungsdatum Vor- und Nachname, Anschrift, Berufsbezeichnung und Telefonnummer des Arztes Unterschrift des Arztes Bezeichnung, Menge, Stärke und Darreichungsform des Arzneimittels Die Dosierung pro Tier und Tag. Die Dauer der Anwendung. Sofern das Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren verschrieben wird, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Indikation* und die Wartezeit**. Der Name des Tierhalters und Zahl und Art der Tiere, bei denen das Arzneimittel angewendet werden soll, sowie bei Verschreibungen für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Identität der Tiere.

* Anwendungsgebiet ** Zeitraum zwischen Arzneimittelgabe und Schlachtung bzw. Lebensmittelgewinnung zuzüglich einer Sicherheitsspanne, so dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht mehr mit Substanzrückständen im tierischen Lebensmittel gerechnet werden muss. : DocMorris erklärt Ihnen das Tierrezept

Sind tiermedikamente verschreibungspflichtig?

Arzneimittel für Tiere – Was man darüber wissen sollte! –

Tierärztliche Hausapotheke Arzneimittel für Tiere bekommt man in der Regel vom Tierarzt. Tierärzte dürfen Medikamente nicht nur verschreiben, sondern sind aufgrund ihres Fachwissens berechtigt, eine Praxisapotheke zu führen und daraus Fertigarzneimittel abzugeben oder auch selbst Medikamente herzustellen. Dies ist sinnvoll, damit spezielle Arzneizubereitungen für Tiere im Behandlungsfall sofort verfügbar sind. Verschreibungspflicht Die meisten Tierarzneimittel sind verschreibungspflichtig und dürfen in der Apotheke nicht ohne tierärztliches Rezept abgegeben werden. Die Rezeptpflicht dient dazu, den bestimmungsgemäßen Gebrauch der zum Teil hochwirksamen Substanzen zu sichern, um gesundheitliche Schäden z.B. durch mögliche Nebenwirkungen bei Mensch und Tier zu vermeiden. Wer sich verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept verschafft, handelt nicht zum Wohle seines Tieres, sondern grob fahrlässig. Bestimmungsgemäßer Arzneimitteleinsatz bei Tieren Mit seiner Diagnose leitet der Tierarzt die gezielte medikamentelle Behandlung ein. Sie muß vom Tierarzt individuell festgelegt werden und hängt von Tierart, -alter, Gewicht und Zustand des Tieres ab. Je kleiner die Tierart, desto rascher der Stoffwechsel und umso kürzer die Verweildauer des Medikamentes im Körper. Diese Regel bestimmt Dosis und Anwendungshäufigkeit eines Medikamentes. Darüber hinaus müssen tierart- und rassespezifische Unterschiede in der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Medikamenten berücksichtigt werden. Selbstmedikation Die Anwendung von Arzneimitteln ohne tierärztliche Diagnose und Verordnung ist grob fahrlässig und kann ungeahnte Folgen haben:

wenn Krankheitssymptome vom Tierbesitzer falsch gedeutet werden wenn eine als harmlos eingestufte Erkrankung mit zu schwachen Mitteln behandelt und verschleppt wird

wenn gegen eine harmlose Erkrankung mit zu drastischen Mitteln vorgegangen wird wenn Humanmedizinische Präparate eingesetzt werden, die für Tiere unverträglich sind wenn Dosierungen aus der Humanmedizin aufs Tier übertragen werden. wenn Tierarzneimittel nicht tierartspezifisch eingesetzt werden.

Ein nicht fachmännisch eingesetztes Medikament schadet mehr als es nützt!

Arzneimittelunverträglichkeit Anzeichen einer Arzneimittelunverträglichkeit können sein:

Durchfall Erbrechen Absonderung von Schleim oder Schaum aus Maul und/oder Nase Atemnot Anschwellungen im Kopfbereich und an den Kopfschleimhäuten Torkelnder Gang

Sind Tierarzneimittel Arzneimittel?

Typische Tierarzneimittel – Typische Tierarzneimittel, die auch einen großen Teil am Gesamtumsatz der Tierarzneimittel ausmachen, sind:

  • Antiparasitika: Arzneimittel gegen oder zur Vorbeugung vor Infektionen mit Ektoparasiten ( Milben, Zecken, Läuse, Haarlinge, Maden, Fliegen) und Endoparasiten (Würmer, Protozoen )
  • Antiinfektiva: Arzneimittel gegen durch Bakterien oder Viren verursachten Infektionskrankheiten
  • Immunologische Tierarzneimittel (sogenannte „Biologika”): Impfstoffe, Sera und Immunmodulatoren, die unter Verwendung von Krankheitserregern bzw. deren Stoffwechselprodukten oder auf biotechnischem Weg hergestellt werden

Zu den Tierarzneimitteln gehören auch Mittel zur Euthanasie,

Wer darf Tierarzneimittel verschreiben?

Abgabe von Fertigarzneimitteln auf tierärztliche Verschreibung – Tierärzte dürfen im Rahmen ihrer Approbation zur Anwendung bei Tieren sowohl zugelassene und registrierte Tierarzneimittel als auch – nach Umwidmung im Rahmen eines Therapienotstands nach § 56a Abs.2 AMG – Humanarzneimittel verschreiben; ein Arzt oder Zahnarzt darf jedoch keine Arzneimittel für Tiere verschreiben.

  • Solche Verschreibun­gen wären rechtswidrig und dürfen in der Apotheke nicht ausgeführt werden.
  • Auch dürfen Rezepte von Tierärzten im Ausland einschließlich der EU – im Gegensatz zu den Regelungen in der Humanmedizin – nicht beliefert werden.
  • Bei Vorlage eines tierärztlichen Rezepts muss die Apotheke die Einhaltung der formalen Anforderungen an eine Verschreibung nach § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) prüfen, insbesondere die Angaben zum Tierhalter, der Art und der Anzahl der Tiere sowie der Dosierung pro Tier und Tag, der Dauer der Anwendung und – gegebenenfalls bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen – der Wartezeit.

Eine Überprüfung, ob ein gegebenenfalls verordnetes Humanarzneimittel für das konkrete Tier geeignet ist, muss in der Apotheke nicht erfolgen. Da der Tierarzt allein das Recht zur Umwidmung eines Arzneimittels nach § 56a Abs.2 AMG hat und diese Umwidmung streng anhand des Zulassungsstatus des Arzneimittels erfolgt, ist weder die im humanmedizinischen Generikabereich übliche Wirkstoffverschreibung mit der Auswahl des konkreten Fertigarzneimittels durch den Apotheker zulässig noch der Austausch eines wirkstoffgleichen Generikums durch den Apotheker.

Bei der Belieferung von Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, müssen die Dokumentationspflichten nach § 19 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) beachtet werden. Die Pflicht zur Aufzeichnung gilt dabei nicht nur für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel im engeren Sinne, sondern nach heute üblicher Auslegung für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel einschließlich der Rezepturen, die aufgrund der vorliegenden Verschreibung zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.

Dabei sind beim Erwerb der Name und die Anschrift des Lieferanten, die Art und die Menge des Arzneimittels einschließlich der Chargenbezeichnung und das Datum des Erwerbs zu dokumentieren. Bei der Abgabe erfolgt die Dokumentation auf dem Rezeptdoppel oder einer Rezeptkopie mit den Angaben zu Name und Anschrift des Tierhalters und des verschreibenden Tierarztes, der Bezeichnung und der Menge des Arzneimittels einschließlich der Chargenbezeich­nung und dem Datum der Abgabe.

Tab.1: Abgabe und Dokumentation von Fertigarzneimitteln auf tierärztliche Verschreibung oder direkt an Tierarzt

Zulassungsstatus Pflichten des Apothekers
Rx-Tierarzneimittel Dokumentation des Wareneingangs mit ChargeDokumentation der Abgabe mit Charge auf Rezeptdoppel oder -kopie
Rx-Humanarzneimittel für Tiere Dokumentation des Wareneingangs mit ChargeDokumentation der Abgabe mit Charge auf Rezeptdoppel oder -kopiePrüfung der sachgerechten Umwidmung nach § 56a Abs.2 AMG in der Apotheke nicht erforderlich
Rx-Tierarzneimittel oder Humanarzneimittel für Tiere auf Tierarztausweis Kopie des Tierarztausweises anfertigenDokumentation des Wareneingangs mit ChargeDokumentation der Abgabe mit ChargePrüfung der sachgerechten Umwidmung nach § 56a Abs.2 AMG in der Apotheke nicht erforderlich
Rezeptfreie apothekenpflichtige Tier- und Humanarzneimittel Abgabe problemlos möglichDokumentation nicht erforderlich

Verschreibungen für Lebensmittel liefernde Tiere müssen immer in zweifacher Form vorgelegt werden, bei anderen Rezepten können gegebenenfalls Kopien angefertigt werden. Dem Tierhalter ist in jedem Fall das Original der Verschreibung mit der Dokumentation der Abgabedaten wieder auszuhändigen.

  1. Die Durchschrift bzw.
  2. Die Kopie ­verbleibt in der Apotheke und ist fünf Jahre lang aufzu­bewahren.
  3. Erwirbt ein Tierarzt ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Anwendung am Tier durch Vorlage seines Tierarztausweises, so wird die Abgabe auf einer Kopie des Tierarztausweises wie oben beschrieben dokumentiert.

Die Ein- und Ausgänge verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, müssen einmal jährlich gegen den Bestand geprüft werden. Etwaige Abweichungen sind dabei schriftlich festzuhalten. Bei der Belieferung von Verschreibungen mit apothekenpflichtigen Tier- oder Humanarzneimitteln einschließlich Homöopathika fallen diese Dokumentationspflichten nicht an.

In welchen Fächern muss man gut sein um Tiermedizin zu studieren?

Wenn Carolin Pflips einem Kalb auf die Welt hilft oder einen Hund impft, dann ist sie heilfroh, dass sie so gut rechnen kann. Die 28-Jährige ist Tierärztin in Bayern. Sie versorgt hauptsächlich Großtiere auf Bauernhöfen. Ihr Dienstwagen ist eine fahrende Apotheke.

Gut, dass Carolin genau weiß, welches Tier wie viele Medikamente verträgt. Denn das ist eine typische Rechenaufgabe für Tierärzte! scoyo: Wie wird man eigentlich Tierärztin? Carolin: Als Erstes brauchst du das Abitur und einen guten Notendurchschnitt. Jedes Bundesland gibt vor, welchen “Numerus Clausus”, also Notenschnitt, du haben musst, damit du studieren darfst.

Es gibt nur fünf Unis in Deutschland, an denen Tierärzte ausgebildet werden. Pro Jahr gibt es etwa 1000 bis 1200 Studienplätze in Tiermedizin. Das bedeutet, dass nur die mit den besten Noten einen Platz bekommen. Soweit ich weiß, liegt der Notenschnitt bei 2,1 bis zu 1,4.

  • Ich habe in Hannover studiert und arbeite jetzt im Allgäu als angestellte Tierärztin.
  • Unsere Praxis ist eine “Tierärztliche Gemeinschaftspraxis”.
  • Wir versorgen Groß- und Kleintiere.
  • Ich bin spezialisiert auf Großtiere, meine Patienten sind also oft Rinder, Pferde und Schweine.
  • Scoyo: Würdest du nicht lieber kuschelige Kätzchen und süße Hunde verarzten? Carolin: Nein! Rinder sind meine Lieblingstiere und die gibt es hier auf den Bauernhöfen in Bayern auch am häufigsten.

Außerdem findet man als Großtierarzt leichter eine Stelle. Ich bekam schon im Studium viele Praktika angeboten. Und als Großtierarzt verdient man später mehr, etwa 2500,- bis 3000,- Euro netto als angestellter Tierarzt mit viel Erfahrung. Mein Opa hatte auch einen Milchkuhbetrieb, daher kenne ich die Arbeit mit Rindern schon seit meiner Kindheit.

  1. Früher hatte ich selbst eine Katze und einen Hund.
  2. Heute habe ich gar keine Zeit für ein eigenes Haustier, denn ich bin immer abrufbar für meine tierischen Patienten.
  3. Es gibt oft Notfälle, da muss ich dann sofort hinfahren.
  4. Außerdem sind auch Katzen und Hunde beim Tierarzt oft nicht besonders kuschelig.

Schließlich werden sie von der Person in Weiß beim Impfen mit der Nadel gepikst oder müssen eine Untersuchung über sich ergehen lassen. Als Tierarzt ist man nicht unbedingt der beste Freund von Hund und Katze. scoyo: Und was hat das alles mit Mathe zu tun? Carolin: Wer nicht rechnen kann, kann kein Tierarzt werden.

Wir müssen die Dosierung für Medikamente ausrechnen. Oder wenn wir operieren, die Narkosemittel bestimmen. In der Spritze, die das Tier sediert, also betäubt, muss genau das richtige Mischungsverhältnis von Medikamenten sein, sonst wird der Herzschlag immer schwächer, die Atmung verlangsamt sich und die Kuh wacht vielleicht nie wieder auf.

Oder sie ist nicht voll betäubt und hat während der OP Schmerzen. Als Tierarzt hat man eine große Verantwortung für seine Tiere! Bei der Narkose rechnet der Tierarzt 0,003 Milligramm Betäubungsmittel pro Kilogramm Körpergewicht des Tieres. Das kann man mit dem Taschenrechner ausrechnen, aber wenn es ein Notfall ist, beispielsweise, wenn ein Tier vom Auto angefahren wurde, sollte man das unter Stress auch im Kopf können.

  1. Ein anderes Beispiel: Bei trächtigen Kühen muss ich ausrechnen, wie groß das Kalb in der Gebärmutter ist und ob das Wachstum zur Schwangerschaftswoche passt.
  2. Ein Kalb-Embryo sollte beispielsweise 53 Tage nach der Deckung drei Zentimeter groß sein.
  3. Das fühle ich, sehen kann man das noch nicht.
  4. Oder wenn ich ein Tier röntgen möchte, muss ich sein Gewicht schätzen.

Hunde und Katzen kann man mal schnell auf die Waage stellen, aber bei Rindern geht das nicht so einfach. Da ist auch ein gewisses Zahlengefühl nötig. Aber auch im Tiermedizinstudium braucht man viel Mathe, denn in der theoretischen Ausbildung gibt’s viel Statistik.

  1. Man macht zum Beispiel Tierversuche (die den Tieren aber nicht wehtun) und dafür braucht man unbedingt Mathe, um alles richtig zu machen.
  2. Scoyo: Wie wichtig sind die Noten ? Carolin: Der Notenschnitt entscheidet, ob du einen Studienplatz bekommst.
  3. Daher ist das schon wichtig.
  4. Wenn du gut in Mathe, Bio, Chemie und Physik bist, ist das Studium einfacher, denn dieses Fachwissen brauchst du als Tiermediziner.

Ehrlich gesagt ist das Studium schon ganz schön hart, man muss viel büffeln, um später ein guter Tierarzt zu sein. Ich habe elf Semester, also fünfeinhalb Jahre studiert. Aber dafür hat man dann auch den Luxus, einen Beruf auszuüben, den man liebt. Ich würde mich jederzeit wieder dafür entscheiden, denn ich bin viel draußen und habe einen verantwortungsvollen Job, bei dem ich selbstständig arbeiten kann und vor Ort oft ganz allein entscheide.

Allerdings braucht man als Tierärztin auch viel Leidenschaft: Der Job ist zeitaufwendig und oft wird man mitten in der Nacht rausgeklingelt, um einem Pferd zu helfen, dass eine Kolik hat, eine Kälbergeburt zu begleiten oder einen Hund zu retten, der Rattengift gefressen hat. scoyo: Dein Rat, für Schüler, die Mathe hassen Carolin: Man braucht Mathe leider sein ganzes Leben lang.

Um Rechnungen zu prüfen, bevor man sie bezahlt, seine Papiere in Ordnung zu halten oder auch um die eigene Wohnung energiesparend und passend einzurichten. Mathe war auch nie mein Lieblingsfach, aber man braucht es im Leben tausendfach. Vielleicht ist nicht immer jede Kurvendiskussion überlebenswichtig, aber durch gewisse Sachen muss man in der Ausbildung einfach durch, um zu zeigen, dass man Biss hat.

Übrigens: Latein muss man heute als Tiermedizinstudent nicht mehr von Anfang an können, es gibt Terminologie-Kurse in Latein und Griechisch an der Uni, in denen du die nötigen Begriffe lernst. Versuch am besten, dich in die wichtigen Dinge einzuarbeiten, die dir dein Leben lang nützen. So hab ich’s auch gemacht und jetzt habe ich einen tollen Job, über de ich mich jeden Tag freue.

Man muss wissen, wofür man paukt, und Durchhaltevermögen haben. Dann klappt es. scoyo: Vielen Dank für das Interview, Carolin! Lesen Sie auch den ersten Teil unser neuen scoyo Serie: Traumberuf-Pilot Kennen Sie einen Menschen, der auch einen spannenden Mathe-Beruf hat? Wir suchen nach noch mehr Interviewpartnern mit Traumjobs, die Lust auf Mathe machen!